Flüssiggasterminal in der Arktis: Kreditgarantie wird geprüft
Die Bundesregierung bestätigt einen Antrag auf Kreditbürgschaft für ein Flüssiggasprojekt in Russland. Grünen-Chefin Baerbock kritisiert das.

Für den Bau des Flüssiggas-Terminals LNG Arctic 2 in Russland liegt beim Wirtschaftsministerium ein Antrag auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie vor. Das hat Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß auf eine Anfrage der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock jetzt offiziell bestätigt.
Der Antrag befinde sich derzeit in einem „sehr frühen Prüfstadium“, heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt. Und weiter: „Erst nach Abschluss des umfassenden Prüfungsprozesses, der erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, kann über den Antrag entschieden werden.“
Bisher hatte das Wirtschaftsministerium sich unter Verweis auf Vertraulichkeit nicht zum beantragten Exportkredit geäußert. Geplant ist in Sibirien in der Mündung des Flusses Ob eine Anlage zur Verflüssigung und Verschiffung von Erdgas zum Transport nach Asien und Europa. Wichtigster europäischer Partner ist der französische Konzern Total.
Aus Deutschland ist einer Projektbeschreibung der Industriegas-Spezialist Linde dabei. Die Investitionen in Höhe von 21 Milliarden Euro sollen zur Hälfte mithilfe staatlicher Banken und Kreditgarantien aufgebracht werden, darunter 300 Millionen Dollar, die aus Deutschland abgesichert werden sollen.
Die Grünen-Vorsitzende Baerbock kritisiert die Planung. Exportkreditgarantien für Erdgas-Infrastruktur passten nicht zur klimapolitischen Strategie, sagte sie der taz. „Unsere Energiepolitik muss darauf ausgerichtet werden, dass wir uns von fossilen Energien unabhängig machen.“ Statt auf Flüssiggas zu setzen, solle die Regierung „die heimischen erneuerbaren Energieträger wie Wind und Sonne stärker fördern“.
Entscheiden wird das Wirtschaftsministerium über den Antrage gemeinsam mit dem Außen-, dem Finanz- und dem Entwicklungsministerium. In der Antwort heißt es zwar, bei der Entscheidung würden auch „die umwelt-, sozial- und menschenrechtsbezogenen Auswirkungen des Projekts untersucht und berücksichtigt“. Ein anderer Aspekt spielt aber wohl eine größere Rolle: „Wichtiges Element bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit ist die Arbeitsplatzwirksamkeit in Deutschland“, heißt es.
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