Finanzierung von Wahlversprechen : Eine neue Haushaltspolitik erfordert Mut
Linke, Grüne und SPD haben viel vor in Berlin. Um die Vorhaben zu finanzieren und Kürzungen abzuwenden, müssen sie neue Einnahmen generieren – auch unkonventionelle.
Foto: Florian Boillot
N ach turbulenten Unterbrechungen haben Linke, Grüne und SPD ein Sondierungspapier vorgelegt. Auch beim umstrittenen Thema Haushalt haben sich die Parteispitzen geeinigt. Die Kürzungen, die vor Kurzem noch als unausweichlich beschworen wurden, scheinen zunächst abgewendet. Das ist erfreulich. Ein Kürzungsprogramm – wie etwa in der Finanzplanung des aktuellen Senats vorgesehen – wäre fatal für die sozialen Angebote in der Stadt. Mitten in der Stagnation widersprechen Kürzungen auch der wirtschaftspolitischen Vernunft.
Doch auf den zweiten Blick zeigt sich: Kürzungen sind noch nicht vom Tisch. Etwa die verklausulierten „Konsolidierungen“ könnten Kürzungen bedeuten. Bei den sozialen Einrichtungen soll zwar die Substanz gesichert, gleichzeitig aber sollen die Ausgaben begrenzt werden. Werden jedoch Kostenanstiege von Miete, Energie und Personal nicht mehr übernommen, läuft auch das materiell auf eine Kürzung des Angebots hinaus.
Gleichzeitig wurden Forderungen nach einer Rücknahme vergangener Kürzungen, prominent am Beispiel der ausgelagerten Töchterunternehmen von Charité und Vivantes, ausgespart. Hinzu kommen zahlreiche neue Projekte, die den Druck im Haushalt erhöhen werden, wie beispielsweise der Mietendeckel bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen oder das Sozialticket im ÖPNV.
Dr. Vera Huwe ist Ökonomin und beschäftigt sich beim „Dezernat Zukunft“ mit der Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen.
Dr. Simon Grothe promovierte an der Universität Genf in Politischer Ökonomie und forscht nun an der Uni Duisburg zu Inflation und Ungleichheit.
Richtig ist: Der Berliner Haushalt steht vor Herausforderungen. Seit 2023 übersteigen die bereinigten Ausgaben die bereinigten Einnahmen – also ohne Kredite, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen mitzuzählen. Dadurch entsteht ein deutliches Finanzierungsdefizit. 5 Milliarden sollen es laut der neuen Finanzplanung des noch amtierenden Finanzsenators Stefan Evers (CDU) in den kommenden Jahren sein.
Es gibt Handlungsmöglichkeiten
Doch ein nüchterner Blick zeigt: Eine neue Landesregierung kann einiges tun, um Kürzungen zu vermeiden und eigene Schwerpunkte zu finanzieren. Allerdings werden im Sondierungspapier nur moderate Mehreinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro veranschlagt. Der Koalitionsvertrag sollte hier nachschärfen.
Ein Finanzierungsdefizit im öffentlichen Haushalt ist nicht unbedingt ein Problem. Der Staat kann – und das ist auch ökonomisch sinnvoll – in gewissem Maße Kredite aufnehmen oder neue Einnahmen schaffen. Die relevante Frage ist also: Ist das Defizit gegenfinanziert?
Kürzen ist dabei nur eine Möglichkeit, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Doch es ist ein Fehler zu glauben, dass kurzfristige Einschnitte das Problem lösen würden. Vielmehr braucht es eine Strategie, um die fiskalische Handlungsfähigkeit des Landes längerfristig zu stärken.
Zwar ist es richtig, dass die Spielräume der Landesregierung begrenzt sind. Die wichtigsten Steuern, zum Beispiel die Einkommens- oder Erbschaftsteuer, kann nur die Bundesebene verändern. Außerdem schränkt die Schuldenbremse die Kreditaufnahme ein und der Großteil der Ausgaben ist im Haushalt fest gebunden, etwa bei Tariflöhnen, bestimmten Sozialleistungen oder Zinsen.
Auf der Einnahmenseite ist einiges möglich
Doch trotz aller Begrenzungen ist der Haushalt auch auf Landesebene formbar. Eine Landesregierung hat mehrere Möglichkeiten, ihre eigene fiskalische Handlungsfähigkeit zu stärken. Ein paar Beispiele:
Auf der Einnahmenseite kann das Land Berlin unter anderem die Sätze für die Grunderwerbsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Allein durch Angleichung der Grunderwerbsteuer und des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer auf Brandenburger Niveau sind Mehreinnahmen von etwa 570 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten. In anderen Kommunen existieren teilweise sogar deutlich höhere Sätze.
Weitere unkonventionelle, progressiv gestaltete Abgaben können die Einnahmebasis stärken. Ein Beispiel ist der Mobilitätspass nach Baden-Württemberger Vorbild, der den ÖPNV günstiger macht und sich über eine Arbeitgeber-Abgabe finanziert.
Darüber hinaus gibt es auch unter den bestehenden Schuldenregeln Möglichkeiten, die Kreditfinanzierung – wo ökonomisch sinnvoll – auszuweiten. Ein Ansatzpunkt ist die Finanzierung von Investitionen durch finanzielle Transaktionen. Im Zuge der Investitionsoffensive der vergangenen Jahre wurden bereits die naheliegenden Fälle auf diese schuldenbremsenneutrale Finanzierungsform umgestellt. Eine punktuelle Ausweitung ist möglich – und angesichts des großen Nachholbedarfs bei den öffentlichen Infrastrukturen auch sinnvoll.
Kompatibel mit der Schuldenbremse
Im Oktober 2025 hat außerdem der Bremer Staatsgerichtshof erstmals eine Deutung der Notlage vorgelegt, die eine Neuverschuldung für Klimamaßnahmen als Ausnahmefall von der Schuldenbremse grundsätzlich ermöglicht.
Zuletzt kann das Land Berlin auch die Berechnungsmethode der Konjunkturkomponente verändern. Die Konjunkturkomponente bestimmt, wie viele Kredite zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen unter Einhaltung der Schuldenbremse aufgenommen werden können. Je nach Verfahren und wirtschaftlicher Entwicklung entstehen allerdings sehr unterschiedliche Spielräume. In den vergangenen Jahren haben einige Länder, etwa Thüringen und Brandenburg, neue Verfahren gewählt und dadurch Spielraum gewonnen.
Diese Optionen zusätzlicher Kreditfinanzierung sind kompatibel mit der Schuldenbremse. Die dafür aufgenommenen Kredite erhöhen aber den Schuldenstand und die künftigen Zinszahlungen des Landes. Doch insgesamt sind wir weit entfernt von dem belastend hohen Niveau der frühen 2000er Jahre, als Berlin Zinsen in Höhe von fast 20 Prozent der Steuereinnahmen entrichten musste. Der Anstieg der Zinsausgaben ist vor allem durch die höheren Refinanzierungskosten der Altschulden bedingt, während eine moderate Ausweitung der Kredite nur leicht ins Gewicht fallen würde.
Ob der erwartbare Anstieg der Zinskosten tatsächlich den Stabilitätsrat von Bund und Ländern auf den Plan rufen würde, ist ungewiss. Dieses Gremium überwacht die Verschuldung der Bundesländer durch vier Kennziffern, die als Relation zum Durchschnitt der Werte aller Bundesländer ausgedrückt werden. Da viele Bundesländer derzeit ihre Verschuldung ausweiten, steigen mittelfristig auch die als auffällig definierten Schwellenwerte.
Die Haushaltslage birgt Risiken. Doch auch im Rahmen der engen landesrechtlichen Möglichkeiten gibt es Ansatzpunkte, um die fiskalische Handlungsfähigkeit zu stärken. Manche dieser Ansatzpunkte sind neu, manche erfordern etwas Mut. Je nach Ausgestaltung und Konjunktur kann man Kürzungen vielleicht nicht komplett vermeiden, aber doch erheblich reduzieren.
Statt die Erwartungen jetzt schon möglichst klein zu halten, sollte es nun um die besten Vorschläge gehen, wie sich die öffentlichen Finanzen im Sinne der Wählerinnen und Wähler gestalten lassen. Das hatten alle drei Parteien in ihren Wahlprogrammen versprochen. Das Gesamtbild der Möglichkeiten zeigt: Was finanziell möglich ist, ist kein Naturgesetz – sondern eine politische Entscheidung.
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