Finanzierung der Grundrente: Heil findet seinen Vorschlag gut
Hubertus Heil (SPD) hat seinen Vorschlag zur Finanzierung der Grundrente verteidigt. Die CDU pocht auf eine Einzelprüfung der Bedürftigkeit.
Heil zufolge liegt der Gesetzentwurf nun im Kanzleramt und soll demnächst in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gehen. Bei der Grundrente handele es sich um eine „wichtige Sozialreform“. Es gehe darum, die Lebensleistung von Menschen anzuerkennen und gegen Altersarmut vorzugehen, sagte der SPD-Politiker.
Die Grundrente soll Heil zufolge hauptsächlich aus Steuern finanziert werden. Im Jahr 2025 werde der Steueranteil 70 Prozent betragen. Heil plant, die Vergünstigungen bei der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen abzuschaffen und plant für die Grundrente auch Einnahmen aus der europäischen Finanztransaktionssteuer ein, die aber noch nicht vereinbart ist.
Außerdem werden Heil zufolge die Einnahmen der Rentenversicherung verbessert, weil die Krankenkassenbeiträge für Rentner gesenkt und die Renteneinzahlungen für Arbeitslose erhöht werden.
Kritik und Optimismus
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warf Heil vor, ohne eine Prüfung der Bedürftigkeit lasse die SPD mit der Gießkanne auch Gutverdiener von der Grundrente profitieren. Der Vorschlag sei „unsolide finanziert und ungerecht“. Bezahlen müssten auch einfache Arbeiter und Angestellte mit ihren Beiträgen zu Kranken- und Arbeitslosenversicherung. „Das ist Umverteilung von unten nach oben. Mit solchen Manövern macht die SPD die Grundrente kaputt“, kritisierte Spahn.
Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat der SPD wegen ihrer Finanzierungspläne zur Grundrente eine nicht seriöse Zahlengaukelei vorgeworfen. „Mit unseriösen Finanzierungsvorschlägen und eindeutig gegen den Koalitionsvertrag gerichteten Modellen ohne Bedürfnisprüfung fährt die SPD das Thema Grundrente gegen die Wand“, betonte Dobrindt am Mittwoch in Berlin.
Derweil ist Arbeitsminister Hubertus Heil trotz der vehementen Unions-Kritik an seinem Grundrenten-Konzept optimistisch, dass die Reform am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Er setze auf Gespräche mit den Koalitionspartnern CDU und CSU im Sommer über seinen Gesetzentwurf. „Er soll zum ersten Januar 2021 in Kraft treten“, sagte der SPD-Politiker.
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