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Finaler Entwurf Berliner MietendeckelSo wird gedeckelt

Rot-Rot-Grün debattiert abschließend über den Entwurf des Mietendeckels. Die wichtigste Änderung: Mieter müssen selbst den Klageweg beschreiten.

Das Deckel-Ding ist (fast) durch: Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke)

Die rot-rot-grüne Koalition hat den Gesetzentwurf für den Mietendeckel auf den letzten Drücker entscheidend verändert: Mieter in zu teuren Wohnungen sollen eine Mietsenkung selbst einklagen müssen. Bislang war vorgesehen, das zu einer staatlichen Aufgabe zu machen, die rund 250 neue Verwaltungsmitarbeiter übernehmen sollten.

Vom Land und den Bezirken sollen die Mieter dafür ein unterstützendes Schreiben bekommen, das die überhöhte Miete bestätigt. Diese und weitere erst 16 Stunden zuvor von den Koalitionsfraktionen eingereichten Änderungen hat am Mittwochvormittag der Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses in einer Sondersitzung beschlossen. Änderungen in der abschließenden Parlamentsabstimmung am 30. Januar sind nicht zu erwarten.

Weitgehend lediglich „juristischen Feinschliff“ hatte die baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger, in der regulären Sitzung vergangene Woche angekündigt. Die Opposition beurteilt das, was nun vorliegt, ganz anders: „Mit der Änderung wälzen die Koalitionäre alle Risiken des rechtlich höchst umstrittenen Gesetzes auf die Mieter ab“, kommentierte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Burkard Dregger. „Die Konsequenzen jetzt auf die kleinen Leute schieben zu wollen, ist eine miese Nummer.“

So äußerte sich im Ausschuss auch der FDP-Abgeordnete Henner Schmidt: „Sie lassen die Leute im Regen stehen.“ Weitere Änderungen betreffen eine Ausnahme vom Gesetz und eine konkrete Definition für Härtefälle. Demnach werden derzeit unbewohnbare ältere Wohnungen, die erst wieder bewohnbar gemacht werden müssen, wie Neubau eingeordnet – für den der Mietendeckel nicht gilt.

Den Deckel weniger angreifbar machen

Stichtag für alles, was unter die Definition „Neubau“ fällt, ist der 1. Januar 2014. In der Ausschusssitzung mühten sich Koalitionsvertreter, die Änderungen als wenig gravierend für die Mieter, aber als entscheidend für die Rechtssicherheit des Gesetzes darzustellen. In einer neunstündigen Anhörung im Dezember hatten mehrere Rechtsexperten dazu geraten, das Gesetz rechtlich genauer zu fassen und weniger angreifbar zu machen. „Der Änderungsantrag der Koalition hat an dem Inhalt des Gesetzes nichts geändert“, sagte Stadtentwicklungsseantroin Katrin Lompscher (Linkspartei), die Kernpunkte blieben erhalten.

Ergebnis sei „ein klareres und rechtssicheres Gesetz“, so Lompscher. SPD-Politikerin Spranger verwies darauf, dass Mieter auch heute gegen überhöhte Mieten klagen würden. Unverändert bleibt laut Lompscher, dass Mieter Anträge auf Absenkung erst neun Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes stellen können, also im Spätherbst. Dabei galt als Grund dafür ursprünglich, dass die Senatsverwaltung so lange brauchen würde, um jene 250 neuen Verwaltungsmitarbeiter anzuwerben, die nach dem Änderungsantrag nun nicht mehr nötig sind.

Die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger skizzierte gegenüber der taz den Weg, den Mieter in überteuerten Wohnungen nehmen können, folgendermaßen: 1. bei der Senatsverwaltung nachfragen, ob die Miete definitiv mehr als 20 Prozent über dem festgelegten Höchstwert liegt, 2. mit dieser Information den Vermieter zum Absenken auffordern, 3. bei Weigerung des Vermieters, die Miete abzusenken, mit einem Anwalt beim Amtsgericht Klage einreichen.

Optimal findet Schmidberger das nicht: Da werde es vom „Geldbeutel des Mieters abhängen, ob er das Klagerisiko auf sich nimmt.“ Sie wiederholte dabei ihre Aufforderung, einbehaltene Miete „nicht zu verprassen“, sondern sicherheitshalber bis zum Gerichtsverfahren auf die Seite zu legen.

Ihr Rat: „Alle Mieter sollten sich beraten lassen.“ SPD-Politikerin Spranger forderte dazu auch ein zentrales Angebot: „Es muss ein Mietendeckel-Telefon geben, wo Mieter anrufen können, wenn sie sich unsicher sind.“ Die Linkspartei deklarierte den Mittwoch des Beschlusses im Stadtentwicklungsausschuss zu einem „historischen Tag“. Die Abgeordnete Katalin Gennburg sagte vor allem in Richtung FDP: „Ihre neoliberale Ideologie ist gescheitert – wir bauen den Staat wieder auf.“

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2 Kommentare

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  • Optimal findet Schmidberger das nicht: Da werde es vom „Geldbeutel des Mieters abhängen, ob er das Klagerisiko auf sich nimmt.“

    Das erinnert mich an die CO2 Steuer. Auch hier hängt es vom Geldbeutel ab, ob man finanziell so betroffen ist, Konsequenzen zu ziehen, indem der Gürtel enger geschnallt wird.

    Für wen regieren die dort in Berlin?

  • "Demnach werden derzeit unbewohnbare ältere Wohnungen, die erst wieder bewohnbar gemacht werden müssen, wie Neubau eingeordnet – für den der Mietendeckel nicht gilt."



    Was heißt das? Welche Wohnung ist "bewohnbar"?



    Mindestens wird wohl die Einhaltung rechtlicher Regelungen ein Kriterium sein. Das heißt, hat der Vormieter zum Beispiel ein Kabel diagonal oder mit falschem Abstand unter Putz gelegt, und dieses Kabel muss entfernt werden, weil VDE-Vorschriften nicht erfüllt sind, dann ist die Wohnung so wie sie ist unbewohnbar und der Mietendeckel nicht.?



    Zum Beispiel.



    Das scheint wohl der Gummiparagraf zu sein, der den Mietendeckel bei Neuvermietung aushebelt. Mieterhöhung durch Neuvermietung bleibt also wohl weiterhin DAS Instrument zur Profitsteigerung.