Filmen bei „Freiheit statt Angst“ illegal: Klappe für Polizei-Kameras
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Abfilmen der „Freiheit statt Angst“-Demos für rechtswidrig erklärt. Es habe „offensichtlich“ kein Grund für die Filmerei vorgelegen.
BERLIN taz | Die Berliner Polizei scheitert erneut mit ihrer Demo-Filmerei. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Mitschneiden der „Freiheit statt Angst“-Demonstrationen 2009 und 2010 für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel bereits am 26. April, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.
Geklagt hatte ein Mitglied des AK Vorratsdatenspeicherung. Die Gruppe organisiert die jährliche Datenschutz-Demo maßgeblich mit. Das Gericht betonte, dass die Aufzüge laut Versammlungsrecht nur bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“ für „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ hätten gefilmt werden dürfen. Dies habe aber bei den „Freiheit statt Angst“-Demos „offensichtlich nicht vorgelegen“.
Die Kammer bezog sich dabei auf eine Entscheidung vom Juli 2010. Schon damals hatte das Verwaltungsgericht das polizeiliche Filmen einer Berliner Anti-Atom-Demonstration für unrechtmäßig erklärt, da diese friedlich verlaufen sei. Demonstranten könnten durch die Kameras „abgeschreckt oder zu ungewollten Verhaltensweisen gezwungen“ werden, so die Richter damals.
Peter Ullrich, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin, hat die Folgen von Polizeivideos auf Demos untersucht. Befragte Demo-Teilnehmer äußerten dabei Gefühle von „Ohnmacht und Ausgeliefertsein“, so die Studie von 2011. Eine abschreckende Wirkung sei damit gegeben. Reagiert wurde auf die Aufnahmen einerseits mit Verunsicherung, andererseits mit einer „durch Kameras verstärkten Aggression“. Letztere führe, so Ullrich, „zu Resistenzverhalten und letztlich einer Ankurbelung der Konfrontation mit der Polizei“. (ko)
Michael Ebeling vom AK Vorratsdatenspeicherung freute sich über „das deutliche Urteil“. Gleichzeitig nannte er es „bitter“, dass „mutige Bürger erst vor Gericht ziehen müssen, um den Behörden den Stellenwert der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Augen zu führen“. Auch der Grüne Benedikt Lux begrüßte die Entscheidung. Das Gericht erkenne damit an, dass das Filmen Demonstranten einschüchtere.
Nach dem ersten Urteil musste der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch im August 2010 eine Weisung erlassen, auf Demos nur bei Straftaten zu filmen. Dies allerdings wird breit ausgelegt: Oft werden Kameras schon bei leichten Unruhesituationen angeschaltet. Auf einer Anti-AKW-Großdemo im März 2009 reichten dafür schon Vermummung und angebliche Gemüsewürfe.
Die Weisung muss reichen
Die Datenschützer hatten auch versucht, eine Unterlassung für künftige Aufnahmen zu erklagen. Das wiesen die Richter zurück: Die Weisung, nur bei Straftaten zu filmen, reiche aus.
Die Polizei hatte vor Gericht die Aufnahmen der „Freiheit statt Angst“-Demos verteidigt, indem sie auf Straftaten verwies, die 2009 im Aufzug erfolgt seien. Damals sorgten allerdings vor allem Videos von Demonstranten für Wirbel: Diese hatten einen Polizeiübergriff zweier Beamter auf einen Radfahrer festgehalten. Die Polizisten wurden im Mai zu Geldstrafen von 6.000 Euro verurteilt.
Die Polizei äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zum aktuellen Urteil. Glietsch hatte 2010 auch eine Neuregelung des Versammlungsrechts angeregt, die der Polizei das Filmen grundsätzlich erlaube. Aus der Innenverwaltung hieß es nun, Überlegungen für eine „saubere, rechtliche Lösung“ seien „noch aktuell“.
SPD-Innenexperte Tom Schreiber sagte, die Konsequenzen aus dem Urteil würden nach der Sommerpause besprochen. Er persönlich sehe bisher „nicht so viele Argumente, warum friedliche Demos gefilmt werden sollten“.
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