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Urteil zu PolizeigewaltBlaues Auge für Polizisten

Die beiden Polizisten, die 2009 den "Mann in Blau" verprügelten, sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am Ende kam es im Prozess zu einer verbalen Entgleisung.

Faustschlag ins Gesicht: Polizist gegen Oliver H. Bild: Screenshot Youtube

Oliver H. trug ein blaues T-Shirt, als er auf der „Freiheit statt Angst“-Demo am Potsdamer Platz von zwei Polizisten verprügelt wurde. Zweieinhalb Jahre ist das nun her, als „Mann in Blau“ wurde er zum symbolhaften Opfer von Polizeigewalt. Am Montag nun wurden die beiden angeklagten Polizeibeamten zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen Körperverletzung im Amt müssen sie jeweils 120 Tagessätze à 50 Euro zahlen, urteilte das Amtsgericht Tiergarten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Die Verteidiger der Angeklagten, die auf Freispruch plädiert hatten, wollten der taz nicht sagen, ob sie beabsichtigen, Rechtsmittel einzulegen. Auch sonst wollten sie das Urteil nicht kommentieren. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der Oliver H. als Nebenkläger vertritt, bezeichnete das Urteil hingegen als „grotesk“. Es sei inakzeptabel, dass die Polizisten nicht wegen einer gemeinschaftlich begangenen Tat verurteilt wurden. Er vermute, dass sie Rechtsmittel einlegen, so Eisenberg. Dann werde er das auch tun. Gut möglich also, dass vor dem Landgericht erneut verhandelt wird.

Die Tat an sich ist unstrittig. Das liegt an einem Video, das gleich nach der Demonstration am 12. September 2009 auf YouTube veröffentlicht wurde. Deshalb bekam der Vorfall überhaupt diese Aufmerksamkeit. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie H. sein Fahrrad schiebt und einen Polizisten nach seiner Dienstnummer fragt, nachdem er von ihm geschubst worden ist. Kurz drauf zerrt einer der angeklagten Polizisten H. zu Boden und schlägt ihn, der andere Polizist haut ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht. Ober- und Unterlippe werden eingerissen, die Folgen der Verletzungen spürt H. bis heute.

Als das Video bekannt wurde, hieß es fälschlicherweise von der Polizei, H. habe zuvor Widerstand geleistet. Vor Gericht musste er erstreiten, dass der damalige Polizeipräsident das nicht weiter behaupten durfte. Alle Verfahren gegen den heute 40-jährigen promovierten Biologen sind längst eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagte sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert. Die Gewaltanwendung sei „völlig überzogen“ gewesen. Die Verteidiger hingegen betonten, die Polizisten hätten rechtmäßig gehandelt: H. habe ja ihren Anordnungen keine Folge geleistet.

Am Ende ein Nazivergleich

Dem widersprach Richterin Karin Miller in der Urteilsbegründung heftig. Die Demonstration sei friedlich gewesen, besucht von ganz normalen Leuten. Gewalt sei in einer solchen Situation durch nichts zu rechtfertigen, selbst wenn H. provoziert habe. „Wenn man einem polizeilichen Platzverweis nicht nachkommt, ist das kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, so Miller. Dass die beiden Polizisten gemeinschaftlich handelten, vermochte die Richterin allerdings nicht zu sagen: „Das ist halt nicht zu beweisen.“

Es hat lange gedauert, bis gegen die beiden Polizisten Anklage erhoben wurde. Auch die Hauptverhandlung hat sich lange hingezogen. Die acht Prozesstage waren geprägt von harten verbalen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Verteidigern und Nebenklägervertreter Eisenberg. Am Tag der Urteilsverkündung gipfelte der Streit in einem Nazivergleich von Verteidiger Rüdiger Portius. Der beschuldigte Eisenberg, in „menschenverachtender Weise“ Stimmung zu machen, „wie sie im Dritten Reich bei Freisler üblich war“. Roland Freisler war Präsident des NS-Volksgerichtshofs. Richterin Miller bezeichnete die Hauptverhandlung als „eine der unangenehmsten, die ich in meinen 29 Jahren als Richterin erlebt habe“.

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22 Kommentare

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  • Es ist schon traurig und bezeichnend für dieses Land dass nach solchen ÖFFENTLICHEN Prozessen (oder nicht?) kein Bürger, auch Angeklagte keine Namen der Polizisten verbreiten.

    Ja, die kommen ja auch wieder aus dem Saal heraus, vor der Gerichtsgebäude, da kann man dann auch noch schöne Fotos dazu machen.

     

    Wer das veröffentlicht, hat NICHTS zu befürchten, wenn man es nicht gerade nachverfolgbar unter eigenem Namen macht.

     

    Am einfachsten die Polizeien die man ermitteln kann (Bundesland, Stadt, Wache...) alle bei Yelp , Facebook Rezensionen, GoLocal, Google+ etc. bewerten. Inkl. Namen der Polizisten!

    Ich habe das auch schon als Unbeteiligter im MC-Drive-Fall gegenüber der Richterin gemacht (sie machte klar, dass es IMMER schlimmer zu werten sei wenn eine Frau von einem Mann geschlagen wird, wie umgekehrt, ekelerregende sexistische rechtsbeugerische Aussage). Und natürlich habe Ich auch deren vollen Namen genannt.

  • O
    opa123

    10000 Euro klingt erstmal viel, aber welche Kosten hatte das Opfer für Anwälte und so? Was bleibt ihm denn als Schmerzensgeld über?

     

    Und wäre das Opfer Polizist gewesen hätte es sicherlich mit einer Gefängnisstrafe geendet.

  • V
    volker

    mir ist passiert,das mich ein polizist vom fahrrad schmiss,weil ich die falsche strassenseite nutzte.als ich ihn zur rede stellen wollte,fing er gleich an,auf mich loszugehen,da er keine chance hatte rief er um hilfe,worauf gleich son bundeswehrtyp kam,der noch mehr polizisten rief.ich sagte denen,dasse tod in der birne sind,worauf die staatsanwaltschaft gleich sagte,das ich alle umbringen will.nuja hat mich960euro geldstrafe gekostet,und der bulle bekam nix,obwohl er nochn kampfhund auf mich hetzte,den ich aber getreten hab,das der weglief....ich habn hass,bin schon46,und der ärger mit dem pack hört nie auf....in diesem sinne,acab.....

  • A
    Andrea

    Kennt jemand das Aktenzeichen?

  • K
    Kurt

    Erschütternd ein solches Urteil. Besonders nach dem mir das Interview mit dem netten Polizisten, Herrn "Müller" so bitter im Gedächtnis hängt.

    Über die Legitimation der, von der Polizei verwendeten Mittel möchte ich gar nicht mehr diskutieren.

    Ich habe in Polizistenhänden bereits Dinge gesehen, für die allein, jeder friedliche Demonstrant eine Haftstrafe hätte absitzen müssen. Von Schlägen mit (gepanzerten) Handschuhe und Tritten mit schweren Einsatzstiefeln ganz zu schweigen.

    Doch, nun stelle ich mir erneut die Frage, wie weit die Unantastbarkeit der Herren und Damen der Exekutive noch reichen soll?!

    Wenn ein/e Pädagoge/in ein Kind schlägt, verliert er/sie (zu Recht) umgehend seine/ihre Stelle, von gerichtlichen Maßnahmen ganz zu schweigen.

    Wenn eine Arzt/in einen grob fahrlässigen Fehler begeht ist auch seine/ihre Approbation schneller weg, als, dass er/sie einen weiteren Patienten behandeln könnt.

    Aber Polizisten/innen begehen im Dienst eine offensichtliche schwere Körperverletzung und bekommen einen Eintrag in die Akte und eine Geldstrafe??

    Einträge in die Akte bekommt man wenn man als Schüler auf dem Schulhof raucht aber nicht, wenn man gemeinschaftlich einen anderen zusammenschlägt (zumindest nicht nur einen Eintrag).

     

    Wie gesagt, dieses Urteil ist, in meinen Augen zu tiefst erschütternd.

    Nun muss ich mir nur noch im Klaren darüber werden, ob ich lachen oder weinen soll.

  • S
    sakubert

    George Bernard Sahw:

     

    „Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.“

     

    Die Polizei ist nun halt mal ein Teil der Regierung die und regiert.

  • V
    VICTIM.VETO

    @ viccy: Die Beamten verlieren ihre Beamtenrechte nicht, denn nach § 24 des Beamtenstatusgesetzes, würde dies nur nach einem Strafverfahren mit dem Urteil einer Freiheitsstrafe geschehen, was hier nicht der Fall ist. Dies ist nur eine Geldstrafe.

    Wer sich weitergehend über Strafverfahren gegen Polizeibeamte z.B. wegen Körperverletzung im Amt orientieren möchte, kann das gerne bei uns auf der öffentlich frei zugänglichen Plattform tun: http://www.facebook.com/victim.veto . Wir sammeln seit fast einem Jahr u.a. Artikel über Rechtsprechung, die in Zusammenhang mit rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland in den Medien zu finden sind.

  • W
    wellpappe

    Wer bei CDU SPD GRÜNEN das

    Kreuz macht, ist mitschuldig - in

    Wirklichkeit geht es seit hundert Jahren

    in der Justiz nur um den Schutz der Obrigkeit..

     

    Der Freisler Vergleich ist eine Unverschämtheit, aber obrigkeitsschützend ist ALLES erlaubt - umgekehrt natürlich nicht, da ist NICHTS erlaubt. Für viele politisch unliebsame Vefahren findet man gar keinen Rechtsanwalt mehr, der zur Vertretung bereit ist und sich beleidigen, zermürben oder vor die Rechtsanwaltskammer zerren lassen will.

     

    Achja : Und nicht hinterher jaulen :

    "Wir haben von allem nix gewusst"......

     

    Grosse Koaltion CDUnSDaP muss nicht sein, wenn die

    Piraten 30 % bekommen !!

  • M
    maoam

    Dieses Urteil soll jetzt mal wieder suggerieren dass JEDER veruteilt werden kann.

     

    Doch sind die beiden nur Bauernopfer, doie die Welt nicht mehr verstehen. Denn normalerweise dürfen sie mit Fäusten anderer Leute Gesichter einschlagen OHNE sich dafür Rechtfertigen zu müssen.

     

    Ich frage mich sowieso, wie es sein kann, dass Polizisten mit Fäusten auf Bürger einprügeln dürfen? Wozu gibt es diese "speziellen Selbstverteidigungskurse", wozu das ganze Spezial-Zubehör (Pfefferspray, Schlagstöcke, Schilde, Griffe) wenn sich dann doch für das Austeilen wie in einer Kneipenschlägerei entschieden wird...also dem Faustkampf.

     

    Ist der Faustkampf etwa ein Teil der Spezial-Ausbildung der speziellen Spezialkräfte?

     

     

    Polizisten DÜRFEN NICHT MIT FÄUSTEN SCHLAGEN. Das ist unmenschlich und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Aber was soll's, die armen Beamten sind (natürlich) VÖLLIG überarbeitet und generell ganz arm dran. Warum?

     

    Weil sie einen unkündbaren Job haben, in dem sie Schwerbewaffnet durch die Straßen ziehen, und echt gut bezahlt sind, und zudem mit einer Rente ausgestattet, bei der dem durchschnittlichen Arbeiter schwindelig wird.

     

    Man hört ja auch tagtäglich von ermordeten Beamten, oder schwerverletzten Beamten. Alle wollen Polizisten ermorden, weshalb sich auch jeder Polizist in seine Schutzwesten quetscht - hinter jeder Ecke kann sein Mörder lauern...blablabla

     

    Die meisten Jobs sind gefährlicher als ein schwerbewaffnter Polizist zu sein. Dachdecker, Stukkateure, Maler haben schon einen gefährlicheren Job.

  • M
    mopedaffe

    @ prinzessin manfred:

    vor allem erstmal § 340 stgb statt 223.

  • W
    Wasert

    Ein sehr harmloses Urteil, das angesichts des hohen Bekanntheitsgrades eher noch verharmlosende Wirkung zeigt.

     

    Es heißt ergo: Als Polizist darf ich für die exklusive Summe (oder besser: Vermittlungsgebühr?) von 6000 Euro eine Wunschperson XY so richtig vermöbeln.

    Wenn das ganze nicht in vorliegender Bildqualität mitgezeichnet wird, gibts den Actionspaß sogar kostenlos.

     

    Faschismus ist das Wort unserer Zeit.

    Es wird einem schlecht, wenn man bedenkt, wogegen man künftig noch protestieren müssen wird und wie man durch eine immer notwendiger werdende politische Betätigung in die Ecke des Terrorismus gerückt wird.

  • D
    Dhimitry

    Ich gehe schon lange nicht mehr auf Demos. Wenn das Fragen nach der Dienstnummer schon einen Akt des Wiederstandes gegen die Staatsgewalt darstellt, dann ergebe ich mich lieber im Vorfeld...

  • PM
    @Prinzessin Manfred

    Nach ANSICHT der Nebenklage... Genau.

     

    Für Verurteilung wegen gemeinchaftlicher KV hätte ein gemeinsamer Tatplan bewiesen werden müssen. 6000 € und ein Eintrag ins Führungszeugnis sind zudem nicht wenig für einen (mutmaßlich) Ersttäter.

  • PM
    Prinzessin Manfred

    @viccy:

     

    An dem Urteil ist schlecht, dass eben nach § 223 (einfache Körperverletzung) verurteilt wurde, und nicht nach § 224 (gefährliche Körperverletzung), obwohl die Tat (nach Ansicht der Nebenklage) gemeinschaftlich begangen wurde.

  • DN
    Diario No

    Die Rechtsstaatsfassade erweist sich auch hier ein weiteres Mal als reines Staatstheater: Restriktive Rechtsbestimmungen werden nur auf die Gewaltopfer angewandt, alles andere bleibt aussen vor.

     

    Das geschriebene bürgerliche Recht schützt niemanden vor der brutalen Staatsgewalt.

     

    Die Staatsgewalt bleibt immer gleich, sie ist immer Ausdruck einer herrschenden Personengruppe mit höchst kritikwürdigen Ansichten: irrational wuchernd und unkontrollierbar. Staat und Staatsgewalt sind kleine anarchische Parallelwelten im großen, von Naturgesetzen dominierten Raum.

     

    Jedes Quentchen Vertrauen in staatsgewalttätige Institutionen ist pure Illusion und daher grundsätzlich unangebracht.

     

    Wirkliches Kennzeichen einer zweitausendjährigen Zivilisationsgeschichte in Deutschland ist, dass sie nur im Kopf der Glaubenden stattgefunden hat.

  • SM
    Sterin McCollis

    interessant, wie ploetzlich wenn es um bestrafung von polizeigewalt geht, vom "abschreckungseffekt" des strafmass fabuliert wird. da sind doch manche systemfeinde ganz nah bei den autoritären law und order-fans von der bild-zeitung.

  • V
    viccy

    Was ist an dem Urteil so schlecht? Ich hab noch keine Verhandlung wegen § 223 StGB gesehen, bei dem nicht vorbestrafte Angeklagte glatt 120 Tagessätze bekommen.

     

    Wäre auch schön gewesen, der Artikel hätte mal ein Wort zu den dienstlichen Konsequenzen verloren! Mit 120 Tagessätzen sind die Herren nämlich vorbestraft im Sinne des - haha - *polizeilichen Führungszeugnisses*.

     

    Das dürfte heißen, sie verlieren ihren Job spätestens jetzt. Oder etwa nicht?

  • H
    Hans

    Enttäuschendes Urteil, welches seine Abschreckungswirkung verfehlt. Doch wenigstens kam es nach 2 Jahren und wirklich eindeutigen Beweisen mal dazu. Auch die Empörung der Richterin finde ich ermutigend (auch wenn ich fürchte, dass sie das ordentlich Pluspunkte von Seiten der Vollzugsbeamten kostet).

  • H
    Hans

    Das Strafmaß ist ein schlechter Witz!Sagt mal einem JC Angestellten, dass die Sanktionen dort gegen das Grundgesetz verstossen. Da kommt gleich ein Strafbefehl, der weit über dem liegt, was die Polizisten bekommen haben. Die Polizisten gehören ins Gefängnis und zwar lebenslänglich.

  • E
    Eremit

    Ist halt ne schöne Illusion, daß ganze Gedröhne mit Rechtsstaatlichkeit etc. Zeit zum Aufwachen: Jeder Staat, dessen wahres oberstes Ziel die Gewinnmaximierung der Eliten (wie degeneriert auch immer)ist, ist klar auf dem Weg in den Faschismus.

    Der Trick ist halt, dabei gut auszusehen, bis kurz vor der Vollendung des Prozesses (und dem Eröffnen der Lager für "(demokratie)feindliche Elemente".

  • W
    Willnicht

    Als ich 14 Jahre alt war, war ich bei einer Demonstration gegen die Republikaner. Dabei kam es zu einem äußerst brutalen Angriff von Autonomen auf eine Gruppe Polizisten, die vorher wiederum eine Gruppe Frauen verdroschen hat (die wiederum nix getan hatten). Ich stand damals auf der anderen Straßenseite und hab mich sehr aufgeregt, weil ich Gewalt verabscheue. Später wurde ich dann von einem Greiftrupp der Polizei festgenommen wegen diesem Vorfall. 4 Kops jagten mich durch die Straße (natürlich bin ich gerannt, ich war 14 und das waren wandelnde Schrankwände). Als sie mich erwischten, hielt mich einer fest, die drei anderen traten und schlugen mich zusammen. Die Verletzungen wurden natürlich auf der Gesa festgehalten und meine Eltern haben Anzeige erstattet. Ich bekam eine Anklage wegen schweren Landesfriedensbruchs, versuchtem Totschlag und noch ein paar Sachen. Zum Glück gab es ein Video eines Fernsehsenders (ARD glaube ich) und ich wurde freigesprochen. Der Richter war sichtlich geschockt, hatten die Beamten vor Gericht noch getönt, sie wären sich ganz sicher den Richtigen erwischt zu haben. Ohne das Video hätte ich 3 Jahre (als 14 jähriger) bekommen. Als es dann zum Prozess gegen die Beamten kam, wurden sie freigesprochen. Zwar war eindeutig was passiert war, aber einer hatte "nur" festgehalten und da nicht zu ermitteln war welcher, gingen alle so raus (und sie waren ja wegen Falschaussage oder so vorher schon zu Geldstrafen verurteilt worden). Ich habe trotzdem nie Gewalt ausgeübt, aber ich kann verstehen, wenn Leute bei Demos ausrasten. Jeder Linke, mit dem ich mich je unterhalten habe und der auf Demos geht, kennt solche Geschichten und die Gerichte bestärken die Polizei. Anstatt gerade bei Menschen, die von Berufswegen besonders besonnen sein sollten besonders streng zu gucken, wird systematisch weggeguckt und damit ganze Generationen von Randalierern gezüchtet. Denn wer vertraut sich einer Justiz an, die sowieso nur die Schläger in Grün/Blau schützt und für ähnliche Delikte nicht-Kops Jahre wegsperrt.

  • JS
    johan Schreuder

    Scared TAZ?

     

    ACAB