Feministischer Erfolg vor Gericht: Spiralen-Hersteller muss Schmerzensgeld zahlen
In ihrer Gebärmutter zerbrach die Verhütungsspirale, ein Seitenarm blieb verschwunden. Nach Jahren des Leids siegt die Betroffene vor Gericht.
Ein feministischer Kampf geht mit einem Sieg zu Ende: Eine Frau, in deren Gebärmutter eine Kupferspirale zerbrochen ist, hat vor Gericht recht bekommen. Der Hersteller muss ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro sowie sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden nach einem jahrelangen Zivilprozess.
„Ich bin ich wahnsinnig erleichtert, dass es endlich vorbei ist“, sagt die Betroffene der taz. Sie möchte nicht mit Namen genannt werden. Die letzten Monate seien für sie eine „Achterbahnfahrt der Gefühle“ gewesen.
Das Landgericht hatte der Frau in einem ersten Verfahren schon vor einigen Monaten recht gegeben. Doch der Hersteller der Spirale, eine in Spanien sitzende Firma namens Eurogine, legte Berufung ein. Erneut musste die Betroffene monatelang warten.
Jetzt sagt sie, sie sei stolz: Auf sich und auf alle, die sie unterstützt hätten. „Wir haben einem Pharmakonzern gezeigt, dass sie nicht durchkommen und dass Menschen mit Gebärmüttern das Recht haben, angemessen medizinisch versorgt zu werden!“
Eine ganze Charge defekter Produkte
Die Spirale, um die es ging, gehörte zu einer ganzen Charge defekter Produkte von Eurogine, und trägt die technische Bezeichnung Typ Multiload „T-Safe CU 380A QL/Ancora 375 (Lot-Nummer 0216)“. Diese Nummer sei wichtig, sagt ihr Anwalt – etwa für andere Frauen, die prüfen wollen, ob auch sie betroffen sind.
Die Frau, die nun vor Gericht gewonnen hat, wollte das Kupferteil kurz vor Ablauf der üblichen fünf Jahre aus ihrer Gebärmutter entfernen lassen. Als ihre Frauenärztin den Stab aus ihrer Vulva zog, fehlten die beiden Seitenarme.
Eine Weile später, als sie ihre Tage bekam, hing einer der Seitenarme an ihrem Tampon. Der zweite blieb verschwunden. Die Frau bekam es mit der Angst zu tun, auch weil niemand ihr sagen konnte, was das für ihre Gesundheit bedeutet: Ist das Teil in andere Organe gewandert? Kann sie in Zukunft noch schwanger werden?
Weder ihre Gynäkologin noch ein anderer Spezialist noch das medizinische Zentrum von ProFamilia Bremen, das ihr die Spirale 2017 eingesetzt hatte, hätten ihr helfen können, sagt die Betroffene heute. ProFamilia antwortet auf eine Anfrage der taz zu dem Fall nicht.
Dabei war die Klägerin sicher nicht die einzige, die unter den defekten Verhütungsmitteln leiden musste. Ihr Rechtsanwalt, der zahlreiche Frauen vertritt, geht von Hunderten bis Tausenden Betroffenen aus. Seine Mandantin rät möglichen anderen Opfern: „Wehrt euch, verklagt den Hersteller und lasst euch nicht einschüchtern!“ Um sich mit anderen auszutauschen, hat sie eine E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der sich Betroffene bei ihr melden können.
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