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Fehlende Betreuung in Corona-ZeitenEltern kriegen Hortgebühren zurück

Seit Mitte März werden auch Grundschulkinder nicht mehr betreut. Die Gebühren dafür bekommen die Eltern ab April zurück.

Nichts los hier: Die Schulen in Berlin sind noch zu, die Horte bleiben es wohl bis Sommer Foto: dpa

Berlin taz | Seit Mitte März sind in Berlin Schulen und Horte geschlossen wegen der Corona-Pandemie. Die Gebühren für die Betreuung nach Ende der Grundschule mussten Eltern aber weiterhin bezahlen. Das ändert sich nun: Für den April werden bezahlte Gebühren zurückerstattet, für Mai gar nicht mehr erhoben, teilte Martin Klesmann, Sprecher von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), auf taz-Anfrage mit. Darauf habe sich Scheeres mit der Senatsverwaltung für Finanzen geeinigt.

SchülerInnen von Grundschulen, die kein verpflichtendes Nachmittagsangebot anbieten, können bis 18 Uhr einen an die Schule angegliederten Hort besuchen. Diese zusätzliche Betreuung kostet je nach Einkommen der Eltern bis zu 400 Euro im Monat; dazu kommen Kosten für das Mittagessen. Bis zum 20. März konnte das Angebot noch in Anspruch genommen werden, deswegen werde für jenen Monat kein Geld zurückerstattet, so Klesmann.

Scheeres kündigte an, dass es „die Ganztagsschule, so wie wir sie kennen, bis zum Schuljahresende nicht mehr geben“ werde. „Da ist es nur folgerichtig, den Eltern auch die Gebühren für die ergänzende Förderung und Betreuung zu erlassen“, sagte sie. Mit dieser Vereinbarung wolle man zur finanziellen Entlastung der Eltern in diesen Zeiten beitragen. Die Erstattung erfolgt laut der Senatsverwaltung durch den Anbieter der ergänzenden Förderung und Betreuung, mit dem die Eltern den Vertrag geschlossen haben, also entweder durch das Jugendamt oder durch den Träger der freien Jugendhilfe.

Wann die Betreuung wieder startet, ließ die Senatorin offen. „Sofern die Schulen im August wieder die ergänzende Förderung und Betreuung anbieten, wird diese Elternkostenbeteiligung ab September wieder erhoben“, erklärte sie.

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