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Familiennachzug aus AfghanistanKein Sprachnachweis, kein Visum

Adib S. wartet seit Jahren auf seine Frau. Sie sitzt in Afghanistan fest, weil das Auswärtige Amt den Familiennachzug verschleppt hat.

Das Auswärtige Amt hat den Nachzug der Frau von Adib S. aus Afghanistan erfolgreich verhindert Foto: Christian Spicker/imago

Falls es noch einen Funken Hoffnung gegeben hat, so ist der in den vergangenen Tagen von Wut und Verzweiflung verdrängt worden. Seit zweieinhalb Jahren kämpft der im Kreis Düren lebende Adib S. um den Familiennachzug seiner Ehefrau Fereshta (Namen zum Schutz der Betroffenen geändert; d. R.) aus Kabul. „Die Bürokratie lässt uns keinen Spielraum mehr für Hoffnung“, sagt der 38-jährige Softwareentwickler.

Der gebürtige Afghane war 2001, damals 17 Jahre alt, als Geflüchteter nach Deutschland gekommen, holte hier am Abendgymnasium das Abitur nach und lebt heute in Nordrhein-Westfalen. Sechs Jahre nach der Einreise wurde er eingebürgert.

Schikanen der deutschen Behörden sind S. nicht fremd. Und doch war er nicht darauf vorbereitet, dass es so schwer werden würde, seine heute 22 Jahre alte Frau Fereshta nach der Hochzeit im Februar 2019 in Afghanistan nach Deutschland zu holen.

Und dass dieses Vorhaben nun, nach der fast vollständigen Eroberung des Landes durch die Taliban in diesem Sommer, praktisch unmöglich erscheint – egal wie sich die Dinge mit dem Visum für die Einreise der Ehefrau noch entwickeln. Oder gibt es doch noch die Chance auf ein Happy End?

Wartezeit: Mindestens ein Jahr

Die Sache mit dem Visum hat sich bei Fereshta S., wie bei vielen anderen An­trag­stel­le­r*in­nen, als kompliziert erwiesen. Nach dem Bombenanschlag auf die Deutsche Botschaft in Kabul Ende Mai 2017 wurde die dortige Konsularabteilung geschlossen. Die Visavergabe läuft seither über die Auslandsvertretungen in Pakistan und Indien.

Die Angst vor 2015 war größer, als der Mut, zu den eigenen Werten zu stehen

Erik Marquardt, Grünen-Politiker

In der pakistanischen Hauptstadt Islamabad waren im Mai dieses Jahres 1.879 Terminanfragen von afghanischen Staatsangehörigen für den Familiennachzug anhängig, in der indischen Metropole Neu-Delhi 1.138. Die Wartezeiten auf einen Antragstermin liegen – so erging es auch Familie S. – bei einem Jahr und zuweilen auch länger, wie die Bundesregierung im Juni auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag berichtete.

Vorrangig werden Visa zur Fachkräfteeinwanderung erteilt, die für den Familiennachzug nur „im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten“. Mancher kommt nach Jahren zum Ziel, andere nie.

Fereshta S. nutzte die Wartezeit, um Deutsch zu lernen, denn der Nachweis über einfache Deutschkenntnisse ist seit 2007 Voraussetzung für den Nachzug von Ehepartnern. Sie übte mit ihrem Mann, absolvierte einen acht Monate langen Kurs an einer Sprachschule in Kabul, kaufte sich die Sprach-App Babbel. Ein Lehrbuch füllte sie auf Deutsch aus.

Ab nach Taschkent!

Beim Sprachtest des Goethe-Instituts in Neu-Delhi aber fiel sie durch, 22 von 100 Punkten. Zu wenig, beschied das Auswärtige Amt (AA). Das Ministerium sah „kein ernsthaftes und nachhaltiges Bemühen über die Dauer von mindestens einem Jahr“. Und ließ sich auch nicht erweichen, nachdem Fereshta S. ihren Fall mit Hilfe der Aachener Rechtsanwältin Christine Hunger vor das Verwaltungsgericht Berlin brachte.

Immer wieder forderte das AA einen vom Goethe-Institut zertifizierten Sprachtest – der in Afghanistan nicht möglich ist –, selbst dann noch, als die Coronapandemie Reisen in Asien extrem gefährlich machte. Indien war inzwischen Hochrisikogebiet. Unabhängig davon sind die Reisen in die Nachbarländer inklusive Unterkunft und Visum sehr teuer. Online sind die Tests bisher nicht möglich.

Im Mai 2021 schrieb das AA in einer Stellungnahme für das Verwaltungsgericht, die anhaltende Pandemie könne „nur bedingt zu einem Absehen der Nachweispflicht der Sprachkenntnisse führen“.

Zwar seien einzelne Prüfungen bei Goethe-Instituten in Nachbarländern verschoben worden, die Klägerin hätte dennoch „ausreichend Zeit gehabt, eine erneute Prüfung zu absolvieren“. Und wenn es aktuell Einreisebeschränkungen zum Beispiel nach Pakistan und Indien gebe, so könne doch immer noch „ohne Probleme eine Prüfung im Goethe-Institut Taschkent absolviert werden“.

Binationale Familien: Kein Einzelfall

Am 22. Juni schrieb Christine Hunger, die Anwältin von Fereshta S., an das Verwaltungsgericht: „Es ist davon auszugehen, dass Afghanistan von den Taliban übernommen wird oder in einen Bürgerkrieg verfällt. (…) Fraglich ist, ob die Klägerin in einigen Monaten aufgrund von einem bewaffneten Konflikt überhaupt noch aus dem Land auf normalen Weg ausreisen kann. Wer übernimmt dafür dann die Verantwortung?“

Schon damals riet die Anwältin ihrer Mandantin mit Hinweis auf die prekäre Sicherheitslage davon ab, einen neuen Sprachkurs in Kabul zu besuchen. Hunger sah Entwicklungen voraus, von denen das AA damals noch nichts wissen wollte.

Für Ex­per­t*in­nen ist die anhaltende Verschleppung beim Familiennachzug aus Afghanistan skandalös. Auf die lange Bank geschoben, sei es nun für viele zu spät, heißt es. Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt sagte der taz: „Es rächt sich jetzt, dass über Jahre auf politischen Druck hin entschieden wurde, nicht Recht und Gesetz und die Würde der Menschen in den Vordergrund zu stellen. Die Angst vor 2015 war größer, als der Mut, zu den eigenen Werten zu stehen.“ Marquardt spricht von einer „Abwärtsspirale der Unwürdigkeit“.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften machte vor wenigen Tagen auf den Fall des deutschen Politikwissenschaftlers und Dolmetschers Acim Aziz aufmerksam, dessen Frau in Kandahar festsitzt. Aziz sagt: „Meine Frau kann nirgends hin, ihr Leben ist in Gefahr. Die deutschen Behörden haben sie sehenden Auges ans Messer geliefert.“ Auch in diesem Fall scheiterte der Familiennachzug am Deutschtest, der angeblich nur beim Goethe-Institut in Pakistan zu absolvieren war.

Ehe per Whatsapp

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut sagte der taz: „Dass deutsche Botschaften von Eheleuten mit einem Recht auf Familiennachzug verlangen, in andere Länder zu reisen, um dort einen Sprachtest zu machen, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Ohnehin lässt sich die deutsche Sprache am allerleichtesten in Deutschland erlernen.“

Die Sprachtests im Ausland unter oft sehr schwierigen Lernbedingungen seien reine Schikane und gehörten abgeschafft. Härtefallregelungen bei den Sprachnachweisen würden in der Praxis „nur sehr restriktiv angewandt“, bedauert die Linken-Politikerin.

Wie es im Fall Fereshta S. jetzt weitergeht? Mitte Juli reiste Adib S. in die afghanische Hauptstadt. Das Paar, obwohl in böser Vorahnung der kommenden Entwicklungen im Land und keinesfalls sorglos, versuchte sich in Normalität, besuchte Restaurants, traf die Familie. Viele aus der Verwandtschaft, die früher in der Provinz lebten, hatten inzwischen Unterschlupf im Haus der Schwiegereltern gesucht.

S. hatte seine Frau zu diesem Zeitpunkt 884 Tage lang nicht getroffen – die Kommunikation der Eheleute läuft in der Regel über Whatsapp und andere Messenger-Dienste, meist telefonieren die beiden fünf bis sechs Mal pro Tag.

Schikane durch die Taliban

Eine Woche vor dem Fall Kabuls reiste S. zurück nach Deutschland, ohne seine Frau. Sein Traum, endlich ein gemeinsames Leben zu führen, blieb ein Traum. Praktisch zeitgleich mit der Eroberung Kabuls durch die Taliban klagte Anwältin Hunger in einem neuen Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin auf Ausstellung eines Visums zum Ehegattennachzug für Fereshta S.

Seitdem überschlugen sich die Ereignisse. In der Woche nach der Besetzung Kabuls berichtete Adib S. der taz, er habe die aktuellen Gefahren unterschätzt. Die Taliban hätten bei den Schwiegereltern nach einem Onkel gefragt. Als dieser nicht da war, seien sie wieder verschwunden. Dafür sei dann am Abend die Stromleitung zum Haus gekappt worden. „Ich habe bis drei Uhr in der Nacht mit meiner Frau telefoniert und versucht, sie irgendwie zu beruhigen. Sie hat nur noch Panik.“

Das Auswärtige Amt signalisierte derweil die Bereitschaft, den Fall außergerichtlich zu lösen: Wenn die Klage zurückgezogen wird, könnte es demnach ein Visum geben. Es wäre eine vage Perspektive, auch wenn noch längst nicht alles klar ist.

Kommt Fereshta S. mit einem der Evakuierungsflüge der Bundeswehr aus dem Land? Wie geht es anderen afghanischen An­trag­stel­le­r*in­nen in vergleichbarer Situation? Das Auswärtige Amt ließ eine Anfrage der taz zum konkreten Fall und zum Familiennachzug aus Afghanistan allgemein am Dienstag zunächst unbeantwortet.

Mit Visum, aber ohne Flug?

Anwältin Christine Hunger sagt, schon vor der Eroberung Afghanistans durch die Taliban wäre es aus humanitären Gründen verhältnismäßig gewesen, wenn Menschen den Sprachnachweis in Deutschland erbringen können. „Es ist unerträglich, dass Familienangehörige von Deutschen nicht in Sicherheit sind, weil die Mühlen der Bürokratie im Auswärtigen Amt so unendlich langsam mahlen.“

Für ihre Mandantin fordert sie nach einer Ausstellung des Visums auch einen Platz in einem Evakuierungsflugzeug. In Anspielung auf das Zitat des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck, der 2002 sagte: „Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“, erklärt Hunger: „Auch die Menschenrechte, etwa das Grundrecht auf Ehe und Familie, müssen am Hindukusch verteidigt werden.“

Sicher ist der glückliche Ausgang nicht. Auf Twitter schimpft Adib S. als @Steuer_Zahler über den „Bürokratie-Wahnsinn“. Im Profil des Accounts stellt er sich vor als „Verzweifelter, der versucht ein Familienleben zu haben“: „Mir geht es um das Leben meiner Frau. Jeder, der einen geliebten Menschen in Afghanistan hat, sollte selbst aktiv werden und sich nicht auf die Regierung und das Auswärtige Amt verlassen.“

Adib S. befürchtet: „Die Gefahr ist sehr groß, dass meine Frau zwar das Visum bekommt, aber keinen Platz in einem Flugzeug der Bundeswehr.“ Es wäre eine bittere Pointe. Nach dem Vergleichsangebot des AA fragt er: „Nur wie bekomme ich meine Frau aus dem Land?“ Noch immer ist er sehr ernüchtert. Ein wenig stolz ist er gewesen, als er 2007 Deutscher wurde. „Aber die vergangenen drei Jahre haben mein Vertrauen in den Staat und die Institutionen zerstört.“

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21 Kommentare

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  • Der Bundesbürger Adib S. heißt eben nicht Sepp oder Michl. Würde Michl der 40jähriige seine 20jährige Ehefrau aus Israel, Thailand oder Amerika nach Deutschland bringen wollen, gäbe es diese Probleme mit dem Nachweis der Sprachkenntnisse nicht bzw. der Sprachtest des Goethe-Instituts wäre nur eine Formalie. Weil aber Adib S. nicht Sepp oder Michl ist, wird diese Formalie Sprachtest, in einer Art und Weise aufgebauscht, dass die Betroffenen kaum in der Lage sind sie zu überwinden.

    Man muss es beim Namen nennen. Man will die muslimischen Afghanen und überhaupt muslimische Einwanderer nicht hier im Land haben. Darüber herrscht im im Bundestag breite Einigkeit der CDU/CSU, SPD und AfD. Anders kann ich mir das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der Parteien CDU/CSU, SPD und AfD zu Afghanistan nicht erklären.

    Den dahinter steckt der systematische Rassismus der von den Verantwortlichen mit Sprachtest und ähnlichen Hürden für die Zuwanderung verschleiert werden soll.

    • @Nico Frank:

      Das ist falsch.



      Den Sprachtest gibt es für die 20 jährige Thailänderin genauso. Und auch da scheitern x Prozent und dann muss auch ein Michl warten.

      Gibt nur wenige Ausnahmen beim Sprachtest, EU natürlich, die weiteren kenne ich nicht.

      In diesem Falle hat das mal nix mit muslimischen Einwanderern zu tun.

      • @tubalalao:

        Kann ich so für Thailand nicht bestätigen. Ein Bekannter heiratete vor fünf Jahren eine Thailänderin. Der Deutschtest war kein Problem. Die Thailänderin kann heute noch kein deutsch, wir unterhalten uns auf englisch.

        Und grundsätzlich halte ich das für eine Zumutung und völlig unwürdig. Wenn ein Deutscher Staatsbürger/in einen Ausländer/in im Ausland heiratet, er gehindert wird diesen Menschen mit in sein Land zu nehmen.

  • Absolute Unverschämtheit,

    bringt das Fass nun endgültig zum überlaufen. Der Aussenminister soll sofort zurücktreten

  • Tja, nur was erwarten Leute?

    Der gute Mann kam noch als Minderjähriger nach Deutschland, nachdem er hier fast 20 Jahre lebte, dann 35 Jahre alt, suchte er sich eine 20 Jährige Partnerin in Afghanistan, die er offenbar dort heiratete.

    Im Anschluss möchte er seine Frau nach Deutschland holen, doch scheitert diese daran selbst einfachstes Deutsch zu lernen - für den Sprachtest muss man Hallo sagen können, sich vorstellen, nach dem Weg fragen und die Uhrzeiten einigermaßen können. Personen mit normaler schulischer Vorbildung schaffen das, Personen ohne diese scheitern daran oft und brauchen lange.

    Nun sind die Behörden alle böse und unfähig und machen ihm und seiner Frau das Leben schwer. Nun - es ist ein Teil der Wahrheit ja - der andere Teil ist aber ebenso - er bzw. die beiden haben sich da eben auch etwas sehr Schwieriges vorgenommen! Nun darf sich natürlich jeder seine Partner suchen dort wo er will, so alt er will, solange volljährig, aber die Erwartung, dass dann noch alles glatt und easy laufen soll - finde ich überzogen.

    Die Anforderungen und Behörden versuchen natürlich ein wenig diese Art von Zuzug zu steuern und den Zuzug in Verhältnisse mit extremem Machtgefälle (hier ein Mitte dreißig Jähriger Deutscher mit einer knapp 20 jährigen Afghanin) unattraktiv zu machen. Angeblich soll das auch EhepartnerInne schützen dann in Deutschland dem PartnerIn aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse allzu ausgeliefert zu sein, sondern zumindest ein wenig zu können & eigene Rechte zu kennen.

    Also, toll läuft es nicht, aber ganz so mies dann auch wieder nicht.

    • @tubalalao:

      Hast du schon mal so einen Test absolviert, dass du es wagst, solche sätze auszusprechen? Denkst du eine 20 Jährige ihr ganzes Leben zuhause verbringt. Natürlich nicht. Hier in Deutschland gibt es viele Deutschkurse und zudem konne man später einen Nachweis bringen, dass man einen deutsch Test erfolgreich absolviert hat. Was wenn du nicht zu deinem Partner gehen dürftest, wenn du an so ein schwachsinn gescheitert hättest. Dann wärst du genau so verärgert. Das alles vergeudet viel Zeit. Das Zusammenleben von zwei Menschen. Das dauert 1 bis 2 Jahre bis man seine Ehefrau nach Deutschland holt. Wäre sie in Deutschland in einem Jahr konnte sie schon etwas sinnvolles machen. Eine Ausbildung anfangen. Mehrere Deutschkurse besuchen. Zeit ist sehr kostbar und darum sollte man an solche billige Sachen nicht Menschen aufhalten zusammen zu kommen und das Leben zu genießen. Es gibt Tausende Wege aber dieses Gesetzt ist einfach abschauem und unverschämtheit.

    • @tubalalao:

      @Tubalalao: Versuchen Sie mal folgenden Blickwinkel. Einem deutschem Staatsbürger wird das Eheleben, eine grundgesetzlich geschützte Institution, vom deutschen Staat maximal erschwert. "Die Leute" erwarten, dass das nicht passiert.

    • @tubalalao:

      Sie haben völlig Recht. Mit 22 ist man noch ein Kind und kann selber nichts entscheiden. Außerdem ist ein Altersunterschied von 16 Jahren nur deutschen Politikern und andere Celebrities vorbehalten. Ein Softwareentwickler der mit 37 in Afghanistan heiratet und sich mit 60 keine Braut aus der Ukraine oder Philippinen bestellt, ist sowieso verloren.



      Achja, wie kann man deutsch nicht bestehen. In Deutschland können selbst Kinder flüssig auf Deutsch reden.

      • @Hakuna Matata:

        Schön, dass Sie es da schaffen trotz Ironie noch ein wenig Frauenfeindlichkeit und die fehlende Portion Alltagsrassismus reinzubringen.

        Es wird den Problematiken beim Familienzusammenzug nicht gerecht.

    • @tubalalao:

      Sie haben ganz offensichtlich noch keine eigene Auswanderung oder die von Angehörigen erlebt - der Kommentar strotzt nur so vor Selbstgefälligkeit. Warum die Frau A1 bisher nicht geschafft hat, wissen wir nicht. Prüfungsangst, Lese-Rechtschreibschwäche... gibts alles. Habe einen Fall erlebt, indem ein Mann mehrfach durch den schriftlichen Teil von B2 gerasselt ist, obwohl er sich auf C1 -Nivau unterhalten konnte, eine Ausbildung in Deutschlaf absolviert hatte und danach übernommen wurde. Übrigens ein studierter, gebildeter Mensch.

      Fakt ist: Der Familiennachzug steht zu und die Hürden scheinen Repressalien politischer Natur zu sein. Als angehende DaZ/DaF- Lehrerin ist mir das Vorgehen ein echter Dorn im Auge.

      Ihr Kommentar übrigens legt Ihr Menschen- und Weltbild offen. Sehr unangenehm.

      • @N.Laj:

        Ich habe in meinem Kommentar durchaus den Fakt anerkannt, dass man zu einem gewissen Teil einer Bürokratie und auch Willkür ausgesetzt ist.



        Ich fragte nur - was erwarten die Leute? Und sind diese Erwartungen vielleicht ein wenig hoch angesetzt? Das war der Punkt um den es mir ging.

        Bedeutet Schutz der Familie, dass ich als Deutscher zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort der Welt heiraten kann und im Anschluss Anspruch auf eine Familienzusammenführung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, sagen wir mal 1 Jahr habe?



        Antworten darauf sind nicht so einfach zu geben.

        Die sprachlichen Hürden sind mit Sicherheit politischer Natur - und sie scheinen bei näherer Betrachtung auch tatsächlich kaum sinnvoll.

        Dennoch gelten in diesem Spannungsfeld auch die weiteren gemachten Beobachtungen.

        • 9G
          97287 (Profil gelöscht)
          @tubalalao:

          Die Antwort ist einfach: Wenn ich als Deutscher eine/n Ausländer heirate, dann erwarte ich dass mein Partner/Partnerin uneingeschränktes Aufenthaltsrecht bekommt, ebenso wie unsere gemeinsamen Kinder. Meine Schwester ist mit einem Holländer verheiratet( länger als es die EU gibt), mein Neffe mit einer Chinesin, mein Nichte mit einem Türken, mein anderer Neffe ist Kanadier hat die Deutsche Staatsbürgerschaft und ist mit einer Amerikanerin verheiratet. Alle leben zusammen in Deutschland. Es geht alles, da es einen Ermessensspielraum gibt. Es liegt nicht an der Demokratie, sondern an der latenten Ausländerfeindlichkeit der Mitarbeiter in den Behörden. Im Landkreis Havelland muß ein , im Krankenhaus geborenes Kind , über 2 Jahre auf eine Geburtsurkunde warten, mit allen daraus resultierenden Nachteilen. In Berlin ( Nachbarland) bekommt das Neugeborene die Geburtsurkunde innerhalb 4 Wochen. Selbst der Landtag in Potsdam hat sich schon mit diesem Problem beschäftigt. Des sind einfach Gesinnungstäter , die die Macht über Menschen auskosten. Oder warum sonst bekommt ein Neugeborenes keine Geburtsurkunde nur weil die Mutter keinen Aufenthaltstitel hat und der Vater keine vollständigen Papiere besitzt.

    • @tubalalao:

      "Die Anforderungen und Behörden versuchen natürlich ein wenig diese Art von Zuzug zu steuern und den Zuzug in Verhältnisse mit extremem Machtgefälle (hier ein Mitte dreißig Jähriger Deutscher mit einer knapp 20 jährigen Afghanin) unattraktiv zu machen."

      Wie kann es überhaupt sein, dass sich der Staat anmaßt, Zuzug dieser Art zu" Steuern" und"Machtgefälle" zu beurteilen? Die beiden sind verheiratet. Sie haben sich bis ans Lebensende aneinander gebunden (das C in CDU!). Begrenzung des Zuzugs von Fachkräften, meinetwegen, schießen wir uns ins eigene Bein. Aber HIER zielen wir sogar auf deutsche Staatsangehörige, die einfach nur eine normale Familie führen wollen.

      "... suchte er sich eine 20 Jährige Partnerin in Afghanistan, die er offenbar dort heiratete." Der Gute versucht seit Jahren seine Frau hier her zu holen. Macht er bestimmt nicht mit einer willkürlichen Dame, mit der er Deutschland islamisieren will.

      Ich weiß, wie es ist, wenn das Schicksal der Ehe von der Bürokratie und ihrer stellenweise Willkürlichkeit abhängt. Es ist furchtbar. Ich wünsche Adib und seiner Familie alles Gute und hoffe, dass sie bald ein menschenwürdiges Leben zusammen führen können.

      • @Martin Weber:

        Man kommt bei dem Thema schnell von der dramatischen Situation in Afghanistan weg.



        Der Staat hat natürlich prinzipiell kein Recht Ehen willkürlich zu beurteilen und mit den Familienzusammenzug willkürlich zu behindern.

        Dennoch muss auch jedem klar sein, dass manche Familienzusammenführungen eben schwieiriger sein werden als andere. Die Welt ist voller Konflikte, Botschaften sind in manchen Ländern weit und in vielen Ländern der Welt gibt es weder Deutsche Botschaften noch Goethe Institute. Sucht man sich nun seinen Ehepartner in einem dieser Länder der Welt, dann ist man mit einer langen Bürokratie und vermutlich auch hohen Kosten konfrontiert.

        Hat man in einer solchen Region gelebt und gearbeitet und seinen Partner dort kennengelernt wird man das wissen. Gehört man eher zum Typ Urlaub und anschließende Hochzeit mag man davon auch etwas naiv überrascht sein. In hier beschriebenen Fall ist es ja jemand, der sich seine Partnerin in seinem Herkunftsland gesucht hat und eigentlich auch über die Verhältnisse informiert sein sollte.

        Auch der Deutsche Beamte hat ja so seine Werte - Urlaubsehen, arrangierte Ehen, Ehen mit 30 Jahren Altersunterschied genießen nun allgemein in der Gesellschaft nicht das höchste Ansehen - obwohl das den Staat natürlich eigentlich nichts angeht. Und dennoch, sind Menschen in den Botschaften und die verhalten sich eben doch nach ihren Werten.



        Auch gilt - kommt man z.B. mit einer nicht alphabetisierten PartnerIn auf die Botschaft und die kann dann offenkundig kaum Formular ausfüllen und unterschreiben, dann wird man dort eher weniger positiv aufgenommen werden.

        So erklären sich dann eben so manche Schwierigkeiten - alles gegen Gesetz, denn da sind alle gleichzubehandeln - wer die Deutschen kennt dennoch verständlich.

        • @tubalalao:

          Wofür gibt es Übersetzer/Dolmetscher? lächerliche Fragen? Wenn ein Ausländer Interview hat, redet er doch nicht selbst und wie sollte er wenn er nur paar Jahre in Deutschland ist. Dafür gibt es Lösungen. Auch Deutsche haben schwierigkeiten bei manchen Vertägen oder amtliche Formulare. Aber hier in Deutschland gibt es kostenlose Sozialhilfe die das für bedürftige Menschen übernehmen und den auch beibringen.

        • @tubalalao:

          "Auch gilt - kommt man z.B. mit einer nicht alphabetisierten PartnerIn auf die Botschaft und die kann dann offenkundig kaum Formular ausfüllen und unterschreiben, dann wird man dort eher weniger positiv aufgenommen werden."



          In dem Punkt würde mich auch interessieren, ob Verträge mit Personen, die den Inhalt offensichtlich nicht lesen/verstehen können, überhaupt rechtsgültig sind. Wir hatten an der Uni öfter die Schwierigkeit mit nicht aus Deutschland stammenden Studenten, die ganz sicher nicht verstanden, was sie in ihren Arbeitsverträgen unterschrieben haben. Das mag zwar bei manchen aus Deutschland stammenden Mitarbeitern auch möglich sein, aber bei denen setzt man in rechtlicher Hinsicht, wie ich annehme, voraus, dass sie den Inhalt verstehen, sofern sie geschäftsfähig sind.

        • @tubalalao:

          "Auch gilt - kommt man z.B. mit einer nicht alphabetisierten PartnerIn auf die Botschaft und die kann dann offenkundig kaum Formular ausfüllen und unterschreiben, dann wird man dort eher weniger positiv aufgenommen werden". Kennen Sie den Fall persönlich oder wie kommen auf solche Annahmen?

          "So erklären sich dann eben so manche Schwierigkeiten - alles gegen Gesetz, denn da sind alle gleichzubehandeln - wer die Deutschen kennt dennoch verständlich." Ich dachte deutsche haben den Ruf, Stur und emotionslos nach den Gesetzen zu handeln.

          Sie relativieren hier die Willkür und Schickanen der einzelnen Beamten. Was ich in dem Artikel lese kann ich nur unter strukturellem Rassismus zusammenfassen.

    • @tubalalao:

      TUBALALAO, ich muss Ihnen in dieser Sache zu 100% zustimmen. 👍🏻