Falschdarstellung der Haasenburg GmbH: taz erwirkt Unterlassungserklärung
Ein Gericht habe der taz „Falschbehauptungen“ über den Kinderheimträger untersagt: So stand es auf der Firmen-Webseite. Diese Darstellung ist nun nicht mehr erlaubt.
BERLIN taz | Die taz hat gegenüber der Haasenburg GmbH eine Unterlassungserklärung erwirkt. Nach einem Bericht der taz am Wochenende hatte die Haasenburg GmbH auf ihrer Homepage eine Erklärung abgegeben. Darin schrieb die Firma, dass sie gegen die „objektiven und nachweislichen Falschbehauptungen“ der taz „gerichtlich vorgegangen“ sei und ein Berliner Gericht dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hätte.
Gegen diese falsche Darstellung ist die taz umgehend juristisch vorgegangen und erwirkte eine Unterlassungserklärung von der Firma. „Die Haasenburg GmbH verpflichtet sich gegenüber der taz Verlags- und Vertriebs GmbH“, heißt es in dem Schreiben der Kanzlei Schertz Bergmann, „es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der taz Verlags- und Vertriebs GmbH festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen“, diese Darstellung zu wiederholen.
Weiter muss es die Haasenburg GmbH unterlassen, zu behaupten, dass der taz eine „Mehrzahl von Behauptungen untersagt wurde“, was die Firma zuvor ebenfalls auf ihrer Homepage geschrieben hatte.
In dem Unterlassungsschreiben heißt es weiter: „im Gegenteil gibt unsere Mandantschaft klar zu erkennen, dass sie nicht weiß, ob die Berichterstattung vom Wochenende mit der erwirkten einstweiligen Verfügung zusammenhängt“. Die Haasenburg hatte zuvor die Vermutung geäußert, daß das so sein könnte, die taz hatte onsoweit Unterlassung verlangt.
Die Anträge der taz, der Haasenburg die Äußerung dieser Vermutung zu untersagen, haben Landgericht und Kammergericht abgewiesen. Allerdings hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der der Haasenburg verboten wurde zu behaupten „In der vergangenen Woche hat ein Berliner Gericht gegen die taz nun eine einstweilige Verfügung erlassen.“
Tatsächlich lag diese einstweilige Verfügung mehrere Wochen zurück und bezog sich lediglich auf einen falschen Eindruck, der angeblich mit einer Bebilderung eines Artikels mit einer „Zaunansicht“ eines Haasenburg-Geländes entstanden sein soll. Das Gericht hat die Darstellung der Haasenburg verboten mit folgender Begründung: „Die taz... muß sich nicht den Eindruck gefallen lassen, sich aus sachfremden Erwägungen, sozusagen als Retourkutsche, kritisch mit den Einrichtungen der Antragsgegnerin zu befassen, nur weil sie zuvor in einem Rechtsstreit unterlegen war.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
MLPD droht Nichtzulassung zur Wahl
Scheitert der „echte Sozialismus“ am Parteiengesetz?
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Syrien nach Assad
„Feiert mit uns!“