Fall Mollath: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Noch ein Sieg für Mollath: Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Beschwerde gegen die Entscheidung zweier Gerichte statt. Bayerns Justizministerin Merk erntet Kritik.

Auf langes Leid folgt nun Freude: Gustl Mollath. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von Gustl Mollath hat sein Anwalt scharfe Kritik an der bayerischen Justiz sowie an Ministerin Beate Merk (CSU) geübt. Die Richter in Bayern hätten Mollath mit „unverantwortlicher Leichtfertigkeit“ in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit „stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten“, warf Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack ihnen am Donnerstag in Freiburg vor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Mollaths Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die Beschwerde sei „offensichtlich begründet“, hieß es. „Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (...) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (...).“ Die Sache werde deshalb zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung der Beschlüsse wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht – „denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person“.

Die Karlsruher Richter warfen ihren beteiligten Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.“

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