Fahrverbote für Dieselfahrzeuge kommt: Bald durchatmen statt durchfahren

Senat beschließt Diesel-Fahrverbote auf acht Straßenabschnitten und 59 neue Tempo-30-Zonen. Polizeigewerkschaft äußert Kritik.

Dieselfahrverbote: Umweltschützer demonstrieren mit Schildern dafür

Umweltschützer demonstrieren für Diesel-Fahrverbote vor dem Verwaltungsgericht Berlin Foto: picture alliance/Jens Büttner/ZB/dpa

Dieselfahrverbote auf weniger als 3 Kilometer Straßenlänge, mehr Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen, teureres Parken, neue oder umgerüstete Fahrzeuge landeseigener Betriebe wie der BVG. Das sind die vier Punkte, mit denen der rot-rot-grüne Senat dafür sorgen will, dass Berlin die Grenzwerte für Stickstoffdioxid künftig einhält.

Die Landesregierung beschloss dazu am Dienstag den neuen Luftreinhalteplan, dessen Entwurf Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) bereits Mitte März vorstellte. Zum bislang meistdiskutierten Punkt, den Diesel-Fahrverboten, äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei skeptisch bis ablehnend: zu wenig Leute für Kontrollen, keine klare Erkennbarkeit von Dieselfahrzeugen.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Senat im Oktober auferlegt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die auf acht Straßenabschnitte – siehe Karte – konzentrierten Fahrverbote auf insgesamt 2,9 Kilometern des insgesamt rund 5.450 km langen Berliner Straßennetzes gelten als Alternative zu kompletten Dieselverbotszonen. Der Verein Deutsche Umwelthilfe, der das Urteil erwirkt hatte, kritisierte am Dienstag, dass es nicht zu einer Verbotszone komme, sondern zu einzelnen Sperrungen, die sie „Flickenteppich“ nennt.

Während die Industrie- und Handelskammer von einer „angemessenen Reaktion auf das Gerichtsurteil“ sprach, kam von denen, die es kontrollieren sollen, Kritik: „Wir unterstützen den Wunsch des Senats nach einer grünen Stadt“, hieß es vom Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro. Doch aus seiner Sicht sei man zahlenmäßig „nie im Leben“ in der Lage, alle Verbotszonen dauerhaft im Blick zu behalten. Er bemängelte vor allem, dass die nicht vom Verbot betroffenen Fahrzeuge nicht über eine entsprechende Plakette erkennbar und Kontrollen nur über Stichproben möglich seien. Anlieger und dort tätige Handwerker sind ohnehin ausgenommen.

Illustration: Infotext Berlin

Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) gab sich nach dem Senatsbeschluss vor Journalisten weit zuversichtlicher. Sie räumte zwar ein, dass es keine eigene Plakette des Landes Berlin geben werde und die betroffenen Fahrzeuge ohne Blick in die Zulassungspapiere damit nicht erkennbar sind. Sie selbst habe sich eine bundesweit gültige Plakette gewünscht, zu der es aber nicht kam, genauso wenig wie zur verpflichtenden Nachrüstung durch die Autohersteller. „Wir gehen erst mal davon aus, dass man sich an diese Regeln hält“, sagte sie. Als Argument dafür führte sie positive Erfahrungen mit Tempo 30 auf der Leipziger Straße an, wo zuvor die Skepsis ebenfalls groß war.

Nach Auskunft einer Günther-Mitarbeiterin kostet der Verstoß 25 Euro; nur „wenn Sie ständig da erwischt werden“, könne das weiter reichende Folgen haben. Ergibt eine für Anfang 2021 geplante Überprüfung, dass weder Strafhöhe noch die von Günther erhoffte Einsicht ausreichen, werde man nachsteuern. Als Möglichkeiten dafür nannte die Senatorin, die Durchfahrverbote auf Euro-6-Diesel auszuweiten oder je eine Fahrspur zu sperren.

Der Luftreinhalteplan sollte nach Ankündigung vom März schon ab 1. Juli in Kraft sein. Nun stehen noch Anhörungen in den Bezirken an, deren Dauer allerdings von vier auf zwei Wochen verkürzt sei. Zum nun angestrebten Beginn sagte Günther: „Es gibt kein genaues Datum, es liegt jetzt in den Händen der Bezirke, das umzusetzen.“

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