Fahrräder auf Parkplätzen: Platz an der Straße
Berlin ändert seine Parkgebühren-Ordnung. Während für Autos das Parken teurer wird, dürfen Fahrräder nun auf Parkplätzen abgestellt werden.
Gemeint war die zuvor von der Landesregierung auf Vorlage von Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) beschlossene „Fünfte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung“. Was in erster Linie die Realisierung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag war, die Gebührenstufen für Kurzzeitparkende um je einen Euro pro Stunde zu erhöhen, enthält noch ein paar andere Aspekte – darunter die Privilegierung von Carsharing, für das die alten Gebühren (1, 2 oder 3 Euro je nach Zone) weiterhin gelten oder sogar nur die Hälfte davon, wenn es sich um E-Auto handelt.
Was die Mobilitätslobby von Changing Cities so sehr begeistert, ist jedoch ein neuer Passus in der Ordnung, der Fahrräder, Motorräder und Elektrokleinstfahrzeuge (also E-Roller) erstmals explizit von der Gebührenpflicht in Zonen der Parkraumbewirtschaftung ausnimmt. Das soll dazu dienen, „die Nutzer*innen dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren“, wie es in der entsprechenden Pressemitteilung heißt. Die Gehwege würden dadurch entlastet, die Sicherheit des Fußverkehrs erhöht.
Signalwirkung der Änderung
Damit werde es zukünftig deutlich einfacher, Fahrräder und Lastenräder zu parken, lobt Sørensen den Vorstoß. Und: „In der Folge wird die oft unüberwindbare Kfz-Barriere durchlässiger für den Fußverkehr.“
Aber ist es für Fahrradfahrende wirklich eine gute Idee, ihr Gefährt ganz nonchalant zwischen parkende Autos am Straßenrand zu stellen? Nicht unbedingt wegen der Gefahr spontaner Umsetzungsversuche durch Kfz-Inhaber*innen, sondern in erster Linie, weil sich dort – zumindest im Szenario, um das es hier geht – keine Fahrradbügel befinden.
„Das ist sicher für manche wegen der Diebstahlgefahr keine gute Möglichkeit“, räumt auch Ragnhild Sørensen ein. Sie verweist auf die deutlich massiveren Lastenräder: „Für sie kann es eine echte Erleichterung werden.“ Entscheidend sei aber auch die Signalwirkung, die von der Änderung ganz allgemein ausgehe: „Auf einmal wird explizit kommuniziert: Dieser Ort gehört allen, nicht nur dem Kfz-Verkehr. Viele Menschen denken, sie haben ein Recht auf einen Kfz-Parkplatz vor der Tür.“ Ein Recht, das es nicht gebe.
Zuständig für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sind in Berlin die bezirklichen Ordnungsämter. Was sagen die dazu, dass sie sich schon bald selbstbewussten Radparker*innen und fassungslosen Autofahrer*innen gegenübersehen werden?
Im Bezirksamt Mitte ist man der Ansicht, dass Fahrräder schon immer parkgebührenpflichtig waren, wenn sie am Fahrbahnrand abgestellt wurden – nur habe es keine Möglichkeit der Sanktionierung gegeben: „Die Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeit bei einem Fahrrad, das keine Parkgebühr entrichtet hat und über kein Kennzeichen verfügt, wäre sinnfrei“, teilt die Pressestelle mit. Mit der Neuerung wäre dann dieses ohnehin sehr theoretische Dilemma auch nominell abgeschafft.
Die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt ebenfalls schon immer das Abstellen von Zweirädern auf dem Fahrbahnrand – allerdings mit dem Zusatz, diese dürften dort bei Dunkelheit „nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden“. Die Senatsverwaltung teilt dazu auf Anfrage mit, dies gelte nur für das Parken am Rand von „normalen“ Fahrbahnen: „Sobald eine Parkfläche besonders markiert ist, ist die Beleuchtungspflicht nicht mehr gegeben.“
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