Facebook-Konzern in Russland: Meta auf der Terrorliste
Seit März sind Facebook und Instagram in Russland verboten. Nun hat Moskau den dazugehörigen Konzern als „terroristische Organisation“ eingestuft.
Der Medienkrieg zwischen Russland und dem Westen geht in die nächste Runde: Am Dienstag nahm die russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring das US-Unternehmen Meta, dem Facebook, Instagram sowie der Messengerdienst Whatsapp gehören, in die Liste sogenannter Extremisten und Terroristen auf. Mit der Entscheidung, die auf der Webseite veröffentlicht wurde, können Banken in der Russischen Föderation Konten von Meta sofort einfrieren. Wer auf die Idee kommen sollte, bei Meta Anzeigen schalten zu wollen, riskiert bis zu zehn Jahren Haft.
Der Schritt von Rosfinmonitoring kommt nicht überraschend. Bereits im vergangenen März hatte ein Moskauer Gericht Meta zu einer extremistischen Organisation erklärt. Zur Begründung hieß es, Meta sei an extremistischen Aktionen beteiligt, die sich gegen Russland und dessen Armee richteten. Insbesondere Nutzer*innen aus der Ukraine werde es erlaubt, Hasssprache zu verwenden und zu Gewalt aufzurufen.
Während der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass Russ*innen, die Facebook und Instagram weiterhin jedoch nicht zu „extremistischen Zwecken“ nutzten, strafrechtlich nicht belangt würden. Dennoch ließ die Medienaufsichtsbehörde Rozkomnadzor Facebook und Instagram kurz darauf blockieren. Besonders letzteres ist in Russland populär, Zugang verschaffen sich die Nutzer*innen mittlerweile über private VPN-Tunnel.
Im April wurde Meta-Chef Mark Zuckerberg die Einreise nach Russland verweigert. Seitdem wird er auf einer Liste von US-Amerikaner*innen – darunter Geschäftsleute und Journalist*innen – geführt, die laut Moskauer Außenministerium für die „russophobe Tagesordnung“ verantwortlich seien. Eine Berufung von Meta gegen den Gerichtsbeschluss wurde einige Monate später abgelehnt.
Laut Aussagen des russischen Anwalts Dmitri Sachwatow, den das Internetportal Vedomosti zitiert, sei die Nutzung sozialer Netzwerke auch nach der Entscheidung von Rosfinmonitoring weiter ungefährlich. Das Ermittlungskomitee sei überhaupt nicht in der Lage, allen Fällen nachzugehen. Sein Kollege, der Jurist Pawel Tschikow, sieht das etwas anders. In seinem Telegramm-Kanal berichtete er von Warnungen der Staatsanwaltschaft vor der Unzulässigkeit extremistischer Aktivitäten. Diese seien an Facebook- und Instagramnutzer*innen gegangen.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Friedensforscherin
„Wir können nicht so tun, als lebten wir in Frieden“
CDU-Chef Friedrich Merz
Friedrich der Mittelgroße
Nach Hitlergruß von Trump-Berater Bannon
Rechtspopulist Bardella sagt Rede ab
Klimaneutral bis 2045?
Grünes Wachstum ist wie Abnehmenwollen durch mehr Essen
Prozess gegen Maja T.
Ausgeliefert in Ungarn
Wahlentscheidung
Mit dem Wahl-O-Mat auf Weltrettung