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FAQ zur ArbeitszeitTeilzeitquote ist so hoch wie nie zuvor

Mit der Forderung nach weniger Teilzeit entfacht der Wirtschaftsflügel der Union eine Debatte. Wie ist die Lage wirklich und wo geht die Entwicklung hin?

„Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, sagt Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretaerin im Wirtschaftsministerium Foto: Thomas trutschel/photothek/iamgo

epd/dpa | Ein Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels für den Bundesparteitag im Februar sorgt für Aufsehen: Er fordert, das Recht auf Teilzeitarbeit so zu ändern, dass „Lifestyle-Teilzeit“ ausgeschlossen wird. Nun tobt eine Debatte um die immer weiter steigende Teilzeit. Um was geht es? Was könnte auf die Beschäftigten in Deutschland zukommen?

Was steht im Gesetz?

Laut dem vor 25 Jahren eingeführten Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mindestens sechs Monaten im Betrieb verlangen, dass ihre Arbeitszeit reduziert wird – einen Grund müssen sie nicht nennen. Die Arbeitgeberseite kann den Wunsch nur aus gewichtigen betrieblichen Gründen verweigern. Ein Recht auf Vollzeit gibt es in dieser Form hingegen nicht. Wer mehr arbeiten will als bisher, muss aber bei der Neubesetzung von Vollzeit-Arbeitsplätzen bevorzugt berücksichtigt werden.

Seit 2019 gibt es außerdem die sogenannte Brückenteilzeit: Beschäftigte können nun auch eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitreduzierung verlangen. Möglich sind Zeiträume zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Die Hürden sind allerdings höher als bei der unbefristeten Teilzeit. Unter anderem gelten deren Regeln schon für Betriebe ab 15 Mitarbeitenden, bei der Brückenteilzeit sind es 45. Unabhängig von den Teilzeitwünschen der Beschäftigten können Arbeitgeber Stellen von vornherein mit reduzierter Stundenzahl ausschreiben und besetzen.

Wie wird Teilzeitarbeit genutzt?

Im zweiten Quartal 2025 überstieg die Teilzeitquote laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erstmals die 40-Prozent-Marke. Demnach waren 40,1 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt. Die Verteilung zwischen den Geschlechtern ist sehr unterschiedlich: Knapp jede zweite berufstätige Frau (49 Prozent) arbeitet in Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder neunte (12 Prozent), wie das Statistische Bundesamt ermittelte. Die Teilzeitquote in Deutschland zählt dem Statistikamt zufolge zu den höchsten in der EU.

Zu den Gründen für eine reduzierte Arbeitszeit gibt es verschiedene Befragungen. Laut dem Statistischen Bundesamt nannten 2022 rund 29 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen Betreuungsverpflichtungen, etwa gegenüber Kindern. Bei den Männern waren es 7 Prozent. Unter ihnen führten wiederum 23 Prozent Aus- oder Weiterbildung als Grund an, bei den Frauen lediglich 8 Prozent. Unter allen Befragten nannten 27 Prozent den eigenen Wunsch nach Teilzeit. Sechs Prozent gaben an, keinen Vollzeitjob gefunden zu haben.

Wer fordert welche Änderung – und warum?

„Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann dem Stern. Wegen Deutschlands Fachkräftemangel solle „freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung“ nicht dauerhaft „durch den Sozialstaat abgesichert“ werden dürfen, so die Juristin und gelernte Schuhverkäuferin.

Seit gut vier Jahren ist die 61-Jährige Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), einer einflussreichen Wirtschaftsinteressen-Vertretung bei CDU/CSU, seit 2025 Staatssekretärin bei Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die CDU soll nach dem Willen der MIT auf ihrem Parteitag in drei Wochen in Stuttgart beschließen, dass es keinen Rechtsanspruch „auf Lifestyle-Teilzeit“ mehr geben soll. „Es geht uns um anlasslose Teilzeit“, so Connemann bei RTL und ntv.

Wie hat sich die Bedeutung der Teilzeit entwickelt?

Sie ist stark gewachsen. Schon bis Mitte der 1990er ging die Arbeitszeit laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zurück – damals aber noch verursacht durch kürzere tarifliche Wochenarbeitszeit, mehr Urlaub und weniger Überstunden. Seitdem geschieht dies fast ausschließlich durch mehr Teilzeit. Laut Statistischem Bundesamt haben 2024 29 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland in Teilzeit gearbeitet – fast jede zweite Frau (49 Prozent) und 12 Prozent der Männer. Laut IAB erreichte die Teilzeitquote im dritten Quartal 2025 mit 40,1 Prozent den höchsten Wert in so einem Quartal.

Warum ist der Teilzeit-Boom noch einmal größer geworden?

Unter anderem wegen eines Beschäftigungszuwachses in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil – laut IAB etwa dem Gesundheits- und Sozialwesen, Erziehung und Schule. Im verarbeitenden Gewerbe mit seinen vielen Vollzeitstellen sank dagegen die Beschäftigung. Insgesamt gab es 46 Millionen Erwerbstätige – etwa so wie im Vorjahresquartal, so auch das Arbeitsvolumen mit 15,7 Milliarden Stunden. IAB-Fazit zuletzt: Auf dem Arbeitsmarkt herrscht weiter Flaute – nur bei Nebenjobs und Teilzeitquote geht es aufwärts.

Arbeiten die Menschen immer freiwillig in Teilzeit?

Nein. Vor allem viele Mütter würden nach eigenen Angaben gern länger arbeiten. Laut Statistischem Bundesamt wollte jede siebzehnte Teilzeitkraft 2024 Vollzeit arbeiten. Viele fanden keine Vollzeitstelle, vor allem junge und ältere Beschäftigte. Früher waren es aber noch mehr. Die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten gibt demnach an, Teilzeit arbeiten zu wollen, oder hatte andere persönliche Gründe.

Familiäre Pflichten als Grund nannten 33 Prozent der Frauen – und 9 Prozent der Männer. „Insbesondere mit Blick auf die Betreuung von Kindern und Angehörigen ist davon auszugehen, dass Veränderungen bei Angeboten für Kinderbetreuung und Pflege die Wünsche nach Vollzeit- oder Teilzeitarbeit beeinflussen“, schreiben die Statistiker.

Wie kommen Beschäftigte zu Teilzeitarbeit?

Ein Antrag auf verringerte Arbeitszeit muss laut DGB schriftlich mit bevorzugter Stundenzahl und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Anspruch besteht nach mehr als sechsmonatigem Arbeitsverhältnis und mehr als 15 Mitarbeitern. „Jede Vereinbarung zu Teilzeit ist unterschiedlich“, stellt der DGB fest. Die Arbeitszeit steht im Arbeitsvertrag. Auch Minijobs sind immer Teilzeitbeschäftigungen. Betriebliche Gründe, die gegen die Verringerung der Arbeitszeit sprechen, dürfen nicht bestehen.

Was könnte der MIT-Vorstoß für die Beschäftigten ändern?

Unmittelbar wohl nichts. Nicht nur aus der Opposition, sondern auch vom Koalitionspartner SPD und dem CDU-Sozialflügel kommt teils heftige Kritik am MIT-Vorstoß – und die Warnung vor weniger Arbeitnehmerrechten. Für eine Einschränkung des Teilzeitanspruchs wäre aber ein Einvernehmen in der Koalition nötig.

Immerhin Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) reagierte aber mit der Forderung nach „mehr Vollzeitarbeit“ – kombiniert mit Betreuungsmöglichkeiten. Connemann gab sich kämpferisch. Kritik wies sie als mutwilliges Missverstehen zurück. „Es geht uns ausschließlich darum, kein einseitiges Recht gegenüber Arbeitgebern zu haben, wenn es darum geht, sein Freizeitinteresse leben zu können“, sagte sie RTL und ntv. „Teilzeit ist richtig und gut, wenn ein Grund besteht.“

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