Extremismusklausel abgeschafft: Formlos gegen rechts
Für Projekte gegen Rechtsextremismus entfällt künftig das schriftliche Demokratiebekenntnis. Die CDU redet sich ihre Niederlage schön.
BERLIN taz | Projekte gegen Rechtsextremismus müssen nicht mehr die umstrittene Extremismusklausel unterschreiben, wenn sie staatliche Fördermittel beziehen wollen. Nach umfangreichen Verhandlungen verständigten sich Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag auf einen Kompromiss im koalitionsinternen Krach um den Finanzierungsvorbehalt.
Künftig erhalten die Initiativen demnach mit ihren Förderbescheiden ein Begleitschreiben mit dem Hinweis, dass kein Steuergeld an extremistische Personen oder Organisationen gehen dürfe und diese Anforderung auch für Projektpartner gelte. Damit werde sichergestellt, „dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt“, erklärten die Minister. Sie müssen aber keine persönliche Unterschrift mehr abgeben.
Die Regierung verändert damit eine von der Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte Regelung, die bei vielen betroffenen Bildungsträgern für Protest gesorgt hatte. Sie hatten die Pflicht zum schriftlichen Demokratiebekenntnis als Misstrauensvotum aufgefasst.
Die SPD war im Bundestagswahlkampf mit dem Versprechen angetreten, die Extremismusklausel zu kippen. Bei ihrem Versuch, dieses Wahlversprechen einzulösen, stieß Schwesig aber auf Widerstand beim Koalitionspartner. Deshalb suchten Familien- und Innenministerium hinter den Kulissen nach einer gesichtswahrenden Lösung für beide Seiten.
Der Kompromiss greift auf eine frühere Regelung zurück, die das Bundesinnenministerium vor der Einführung der Extremismusklausel bei der Vergabe von Fördermitteln angewendet hatte. Damals war ebenfalls kein schriftliches Demokratiebekenntnis von den Projektträgern verlangt worden.
SPD lobt Verhandlungserfolg
Die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi lobte den Verhandlungserfolg der sozialdemokratischen Familienministerin und begrüßte, dass Initiativen gegen Rechts von einem „grotesken Bürokratismus“ befreit worden seien.
Allerdings wertete auch die CDU die Neuregelung als Bestärkung ihres Kurses. Die „politische Intention der Demokratieerklärung“ bleibe schließlich erhalten, argumentierte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Marcus Weinberg. Es werde auch weiter sichergestellt, dass nur solche Verbände und Projekte gefördert werden, die auf der Grundlage des Grundgesetzes stehen. Damit sei das „zentrale Anliegen“ der Union „weiter uneingeschränkt erfüllt“.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Emotionen und politische Realität
Raus aus dem postfaktischen Regieren!