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Ex-SPD-Politiker Sebastian EdathyCDU-Niedersachsen fordert Haftbefehl

Der Staatsanwalt wartet auf die Stellungnahme Edathys zu den neuen Kinderpornografie-Vorwürfen. Und die Behörden untersuchen, wie der LKA-Bericht vorzeitig zur Presse kam.

CDU-Fraktionschef Björn Thümler will ihn zur Interpolfahndung ausschreiben lassen: Sebastian Edathy. Bild: dpa

HANNOVER dpa | Nach dem Bekanntwerden neuer Kinderpornografie-Vorwürfe gegen den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy will die Staatsanwaltschaft zunächst dessen Stellungnahme abwarten. Der Ermittlungsbericht des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen liege seit einigen Tagen vor, sagte am Samstag eine Sprecherin der Anklagebehörde in Hannover.

Zuvor hatten Süddeutsche Zeitung und NDR unter Berufung auf den Bericht gemeldet, dass von Edathys Bundestags-Laptop aus im Internet Bilder und Filme mit strafbaren Kinder-Darstellungen aufgerufen worden seien.

Zum Inhalt des Berichts wollte sich die Sprecherin ebensowenig äußern wie zum Stand der Ermittlungen. Edathy oder sein Anwalt könnten die Akten einsehen und sich dazu äußern. Danach werde die Staatsanwaltschaft das Ergebnis bewerten, sagte sie.

Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Eingeräumt hatte er bisher lediglich den Erwerb nicht strafbarer Bilder nackter Jungen. Nach den Medienberichten sieht das LKA nun durch Computer-Verbindungsdaten des Bundestagsservers den Nachweis erbracht, dass alleine im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt über Edathys Laptop aufgerufen wurden. Den Rechner hatte Edathy als gestohlen gemeldet – die Serverdaten waren für die Ermittlungen aber verfügbar, weil sie generell drei Monate gespeichert werden.

Zudem sollen bei der Durchsuchung von Edathys Büros und Privaträumen jugendpornografische Videos und Hefte gefunden worden sein. Ihr Besitz ist seit 2008 strafbar. Seit wann Edathy sie besessen habe, sei unbekannt, hieß es.

Ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover kündigte eine Prüfung an, wie der LKA-Bericht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Edathy hatte am Freitag kritisiert, dass die Informationen aus dem Bericht Journalisten schneller vorgelegen hätten als seinem Anwalt. Er verlangte dazu Aufklärung vom Landesjustizministerium.

Niedersachsens CDU-Fraktionschef Björn Thümler forderte die Staatsanwaltschaft auf, Haftbefehl gegen Edathy zu beantragen. Zudem müsse mit Blick auf seinen unbekannten Aufenthaltsort im Ausland umgehend eine Interpolfahndung eingeleitet werden. Thümler erneuerte seine Kritik an der Informationspolitik der rot-grünen Landesregierung zu dem Fall. Dem Parlament würden angeforderte Ermittlungsakten vorenthalten, dagegen bekomme die Presse jedoch entscheidende Ermittlungsergebnisse.

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3 Kommentare

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  • Ich habe den Eindruck, die Missetaten des Herrn Edathy sollen gar nicht aufgeklärt werden.

     

    Der Mann zieht auf äußerst naive Art eine breite Spur durch die pornographischen Teile des Internets. Das ist seit spätestens Oktober 2013 bekannt, aber monatelang passiert nichts, außer politischer Begleitmusik.

     

    Seit Oktober hätte man Edathys verschiedene Internetzugänge überprüfen können und hätte sehr schnell alles gewußt.

     

    Was steckt hinter den ganzen Vertuschungsversuchen ? Ist das wirklich nur Unfähigkeit ?

    • @rugero:

      Das frage ich mich auch alles und habe bis heute keine Antwort darauf. Zu viele Fehler sind passiert und vieles wird ihm als strafmildernd ausgelegt werden. Im juristischen wie im journalistischen Sinne, siehe Süddeutsche Zeitung. Er wird mit irgendeiner läppischen Strafe auf Bewährung davonkommen.

       

      Gleichzeitig muss aber bewusst sein, dass der durchsichtigen CDU Forderung zum Trotze bisher nicht nach ihm gefahndet wird. Weder ist er angeklagt, noch schon verurteilt.

  • Das Parlament ist hier auch zunächst nicht zuständig.

    Strafverfolgungsbehörde ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft! Ermittlungsakten nicht ans Parlament weiterzuleiten, ist somit vollkommen legitim.

    Insbesondere nicht an die Opposition die hier nur politisch opportun sein wil, scheinbar froh dass es einmal nicht die katholische Kirche oder sonst von ihr unterstütze Gruppen getroffen hat.

     

    Weiterhin, beruhend auf welcher Rechtsgrundlage werden denn bitte die Serverdaten GENERELL drei Monate gespeichert?

    Vorratsdatenspeicherung wurde vom BVerfG gekippt...