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Ex-Arcandor-Chef Middelhoff vor GerichtMit dem Charterjet nach New York

Der frühere Arcandor-Chef soll den Pleitekonzern zu Unrecht mit Rechnungen von insgesamt etwa 1,1 Millionen Euro belastet haben. Middelhoff beteuert seine Unschuld.

Thomas Middelhoff vor dem Gericht in Essen. Bild: dpa

ESSEN dpa | Der frühere Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor, Thomas Middelhoff, hat die gegen ihn erhobenen Untreuevorwürfe entschieden zurückgewiesen. „Ich stehe hier als Angeklagter mit dem absoluten Gefühl, du hast dir nichts vorzuwerfen“, sagte der 60-jährige Topmanager vor dem Essener Landgericht.

In einer ausführlichen Erklärung zu Beginn des Strafprozesses warf Middelhoff der Staatsanwaltschaft vor, ihre Ermittlungen gegen ihn seien uferlos und unverhältnismäßig gewesen. „Mir und meiner unternehmerischen Tätigkeit ist großer Schaden zugefügt worden“, sagte er.

Oberstaatsanwalt Helmut Fuhrmann hatte dem Manager bei der Verlesung der Anklage vorgeworfen, den inzwischen pleitegegangenen Handelskonzern Arcandor zu Unrecht mit betriebsfremden Kosten in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro belastet zu haben. Hauptsächlich geht es um Flüge mit Chartermaschinen und Hubschraubern, die von Arcandor bezahlt wurden, nach Auffassung der Anklagebehörde aber ganz oder teilweise privaten Zwecken dienten.

So habe sich Middelhoff mehrfach auf Arcandor-Kosten im Charterjet für fast 80.000 Euro nach New York fliegen lassen, sagte der Oberstaatsanwalt. Dabei hätten die Reisen ganz überwiegend dazu gedient, seine Aufgaben als Aufsichtsrat der New York Times wahrzunehmen, nicht dem Firmeninteresse von Arcandor.

Kritisch sieht die Ermittlungsbehörde auch eine ganze Reihe von Hubschrauber- und Jetflügen, bei denen sich Middelhoff von seinem Wohnsitz in Bielefeld zum Firmensitz nach Essen oder umgekehrt fliegen ließ.

Die Kosten für die Anreise vom Wohnort zum Arbeitsplatz sei grundsätzlich von jedem Arbeitnehmer selbst zu tragen und auch Middelhoffs Vertrag sehe nichts anderes vor, meinte der Staatsanwalt. Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor und früheren Bertelsmann-Chef Mark Wössner – Gesamtkosten von rund 180.0000 Euro – hätte nach Auffassung der Ermittler nicht von Arcandor bezahlt werden dürfen. Sie sei ein „persönliches Geschenk“ Middelhoffs an seinen Förderer gewesen.

Nur zum Wohle des Unternehmens

Middelhoff kündigte an, er wolle im Prozess seinen Ruf verteidigen und gegen Vorverurteilungen nicht zuletzt in den Medien kämpfen. Er habe bei seinen Entscheidungen immer nur das Wohl des Unternehmens im Auge gehabt. Wenn er häufig Charterflüge genutzt habe, dann weil er einen dichtgedrängten Terminkalender gehabt habe und so effizienter für das krisengeschüttelte Unternehmen habe arbeiten können.

Die Verantwortung für die Pleite des Essener Handelsriesen wies Middelhoff ausdrücklich zurück. Es habe ausreichend Alternativen zu dem von seinem Nachfolger Karl-Gerhard Eick eingeleiteten Planinsolvenzverfahren gegeben, das letztlich mit dem Aus für das Traditionsunternehmen endete – etwa einen Verkauf der Touristiktochter Thomas Cook.

Doch was nach seinem Weggang bei Arcandor für Fehler gemachten worden seien, interessiere offenbar nicht. Stattdessen befasse sich die Justiz damit, jeden Flug, den er als Arcandor-Chef gemacht habe, zu überprüfen, klagte Middelhoff.

Das Gericht hat bereits 32 Verhandlungstage bis in den Oktober terminiert. Der Handelskonzern Arcandor hatte vor fünf Jahren Insolvenz anmelden müssen.

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1 Kommentar

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  • Middelhoff fühlt sich ungerecht verfolgt, da er nur das gemacht hat, was andere Firmenchefs ebenfalls machen - in Selbstbedienungsmanier sich alles bezahlen lassen. Eine Instanz, die sie wirklich kontrolliert, gibt es nicht. Ohne Insolvenz wäre dies nie überprüft worden.

    So ist das Problem weniger Middelhoffs Fehlverhalten sonder das Fehlverhalten der Schicht der Topmanager. Zum einen besteht die Chance, dass durch eine Verurteilung Middelhoffs hier ein Kulturwandel eintritt. Allerdings dürfte die näherliegende Konsequenz eher sein, dass sich Topmanager nur darum kümmern ihre Selbstbedienung besser juristisch abzusichern.