EuGH-Urteil zu Afghanistan-Leaks: Kein Vertuschen
Die Bundesregierung klagte gegen die Veröffentlichung von Afghanistan-Berichten. Der EuGH findet: Nur bei kreativer Leistung gilt das Urheberrecht.
taz | Freiburg | Kann mithilfe des Urheberrechts die Pressefreiheit ausgehebelt werden? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hierfür in einem Fall aus Deutschland jetzt hohe Hürden aufgestellt. Vermutlich durfte die Funke-Gruppe die sogenannten „Afghanistan Papers“ veröffentlichen.
Konkret geht es um vertrauliche Berichte der Bundesregierung über die Situation in Afghanistan. Der Funke-Mediengruppe waren 2012 Afghanistan-Berichte für die Jahre 2005 bis 2012 zugespielt worden. Sie hatte diese daraufhin auf ihrem Webangebot www.derwesten.de veröffentlicht.
Die Bundesregierung klagte deshalb auf Unterlassung. Sie berief sich dabei auf ihr Urheberrecht an den Berichten. Die Klage war in zwei Instanzen erfolgreich. Doch die Funke-Gruppe ging in die Revision zum BGH und berief sich auf die Pressefreiheit.
Der BGH legte die Sache im Sommer 2017 dem Europäischen Gerichtshof vor, weil das Urheberrecht seit 2001 EU-weit harmonisiert ist. Bei der damaligen Verkündung machte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher allerdings klar: Wenn es nur nach deutschem Recht gegangen wäre, hätte die Funke-Gruppe auch beim BGH verloren.
Ein Werk braucht „schöpferischen Geist“
Der EuGH zeigte sich nun aber deutlich pressefreundlicher. So stellte er schon infrage, ob es sich bei den Afghanistan-Berichten überhaupt um Werke im Sinne des Urheberrechts handele. Nur eine „geistige Schöpfung“, bei der die Persönlichkeit des Urhebers zum Ausdruck kommt, sei ein Werk. Der Urheber müsse seinen „schöpferischen Geist“ in „origineller Weise“ zum Ausdruck bringen.
Dagegen seien „rein informative Dokumente“, deren Inhalt im Wesentlichen durch die in ihnen enthaltenen Informationen bestimmt wird, kein Werk. Dass sich die Autoren dabei anstrengten und ihre Sachkenntnis eingesetzt haben, sei „unerheblich“.
Der EuGH legte nahe, dass auch militärische Lageberichte solche rein informativen Dokumente sind. Letztlich müssen dies nun aber wieder die deutschen Gerichte beurteilen, die bisher vom Urheberschutz für die Afghanistan-Papiere ausgegangen sind.
Doch selbst, wenn die Militärberichte als Werke eingestuft werden sollten, ist doch die Pressefreiheit geschützt. Der EuGH stellte zwar fest, dass es in der EU-Richtlinie keine ungeschriebenen Regeln zum Schutz der Pressefreiheit gibt. Allerdings erklärte er auch: Die Richtlinie müsse so ausgelegt werden, dass die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit im Konfliktfall stets „Vorrang“ vor dem Urheberrecht hätten.
Grundrechte sollen Bürger vor dem Staat schützen
Hier kommt vor allem die Berufung auf zulässige „Berichterstattung über Tagesereignisse“ in Betracht, so der EuGH. Die deutschen Gerichte meinten zwar, es sei keine „Berichterstattung“, wenn geleakte Berichte einfach online gestellt werden. Das ließ der EuGH jedoch nicht gelten.
Die Afghanistan-Papiere seien mit einem einleitenden Text versehen gewesen, es habe Links und die Möglichkeit zur Kommentierung gegeben. Auch hier müssen jetzt wieder die deutschen Gerichte entscheiden.
Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar war in seinem Schlussantrag im Oktober 2018 noch weiter gegangen. Er wollte der Regierung generell verwehren, sich gegenüber den Bürgern auf das Urheberrecht zu berufen.
Die Grundrechte seien zum Schutz der Bürger vor dem Staat da, nicht zu dem des Staats vor dem Bürger. Wenn der Staat im Interesse des Allgemeinwohls etwas aus der Öffentlichkeit heraushalten wolle, dann müsse er die Dokumente als „geheim“ klassifizieren, statt das Urheberrecht zu missbrauchen.
Leser*innenkommentare
Ansgar Reb
Evtl Datenbankrichtlinie. Urheberrechtsschutz muss natürlich geprüft werden, ob er vorliegt. Bei Pornografie ist es regelmässig der Fall.
Lowandorder
Na Servus
“Die Bundesregierung klagte gegen die Veröffentlichung von Afghanistan-Berichten. Der EuGH findet: Nur bei kreativer Leistung gilt das Urheberrecht.“
Ach was! Sach mal so -
Ha no. Wer mal beruflich über lange Zeit - insbesondere via Asylverfahren. Newahr.
Die Märchenstunden aus den Häusern von so Lichtgestalten wie - remember? Ok!
IM “Das Glasauge blickte menschlicher“ de Misère oder gar - echt schlimm!
Faktenfreies Zeugs aus dess KurnazWegschließer vande AA-Steinmeiers zu Bellevue👹
Über sich hat ergehen lassen müssen = Immer wieder gern - Tatsachenfrei & Bodenlos.
Nunja. Der kann sich nur über - “fehlende Kreativität“ - ratlos am Kopf kratzen.
Aber trösten wir uns denn doch zustimmend damit! Wollnichwoll.
Daß den EuGH-Richtern sehr klug & weitsichtig - mal wieder eine fein passende -
Richterliche Anwendung der sog teleologischen (Norm)Reduktion gelungen ist.*
kurz - D.h. Staatliches Lügen deutet zwar möglicherweise auf eine schwer asoziale rechtsinaffine Kreativität hin. Das ist auch diesen Richtern nicht verborgen geblieben!
Aber! Derabartiges - hat gegenüber dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Information schlicht & ergreifend zurückzutreten. Zu recht. Gellewelle.
Normal - Schonn •
Ja. Ein guter Tag für Recht - Gesetz - vor allem aber Demokratie & Bürgerrechte.
unterm—-* im Klartext —
Der Staat - hier die Exekutive - kommt nicht mit jedem SchwachsinnsScheiß durch. 😈
Er/Sie ist vor allem eben gerade nicht der Träger(in) von Grund&Freiheitsrechten •
Bravo. Aber - Ein - Steinalter Hut.
Ende des Vorstehenden
Emmo
@Lowandorder Mal 'ne Frage an den Fachmann: wie kommts, dass nach deutschem Recht die Funke-Gruppe unterlegen wäre? Gelten die - sinnvollen und vom EuGH sehr einleuchtend dargestellten - Argumente des europäischen Rechts in D nicht?
Sorry schon vorab für die wahrscheinlich sehr laienhafte Fragestellung ;-)
Und im Kontext zu Ihrem Beitrag zu Herrn Paechs Kommentar:
"Im Walde sitzt ein Auerhahn/
Der schaut mich ganz schön sauer an/
Das stört mich nicht, weil ich grad penne/
Und zwar auf seiner Auerhenne" ;-)
Lowandorder
@Emmo & Däh&Zisch - Mailtütenfrisch -
“Robert G. Man weiß es nicht.
Kenne den Auerhahn von Otto W.
Aber der hat ja anfänglich bei den neuen Frankfurter Anleihen genommen bis Robert Gernhardt vorschlug, offiziell für Otto zu schreiben. Das - für Juristen vielleicht schönste Ergebnis ist der Angeklagte... Klingt sehr nach G.
"Angeklagter, Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hätten an dem Ast gesegt... www.youtube.com/watch?v=Gwa7hXrvUG8 “
Ok Ok - Ja dann.
Das - ist jetzt aber - Aua - Mann. 👻
Lowandorder
@Emmo btw aber der denn doch noch -
Wie oben schon zart angedeutet:
Die Funke-Gruppe ist (noch;) nicht der Staat. That’s makes a main difference!
&
Vater ist - No way* - niemals Träger von Grund/Menschen/Freiheitsrechten - worauf ja u.a. Urheberrecht basiert.
unterm—-*
Daßste wg Marktmacht bei sojet wie Funke-Mediengruppe über Sozialbindung Eigentum (Art 14 GG) hinaus an Drittwirkung der Grundrechte nachdenken - is dann schon feines Hochreck! 😎
& direktemang * einer ausse Kiste: 🎭
“Das mußte dir mal reintun!“ Kumpel aus dem Nagelmann-Senat KA -:
“Der … - kennste - der hat echt‘n Problem. Da hamse bis ganz obenhin in der spektakulären Sache … - kennste - Referendarfehler - durch alle Instanzen
(genau des*!!) - aber alle - Übersehen!“
& (Däh) (aber nur entre nous gelle!) -
“Sein Herr&Meister is ausgerechnet krank - die Sache aber im Senat terminiert & dann find mal jemanden - der das: - allen Fachrichtern was vorn Latz - aushilfsweise durch den Senat bringt!“
Nunja - es gelang. But. In der wellenschlagenden - Großkonzern- wie Großkopfertenpolitikasterblütenträume in die Tonne tretenden Entscheidungen - lesen dess nur Insider allenfalls - gegen den Strich - bei - klar - Synopse. 😈 is halt a weng anstrengend
Aber. So geht’s doch auch. 🗽
Ende des Vorstehenden 👻
Lowandorder
@Lowandorder Sorry I forgot & wat 🥵 & Rücken👹
“Vater Staat …“ - ooch klar - wa! 😈
Lowandorder
@Emmo Moinmoin - & mit Verlaub - auch dies ist keine “laienhafte Frage“* •
Nö. Eine hochkomplexe. Liggers.
&
Genau deschwege. So gern ich früher solcherart Synopsen - also “vergleichende Gegenüberstellung von Texten“ - Urteilen etc - gemacht habe.
Aber das ist wg der Ebenen & mir liegen die Entscheidungsgründe nicht vor - sonst kannste dich - wie‘s gelegentlich ja leider auch in der taz geschieht - leicht schwer verhauen - wa
& sodele - sorry -
Nehmses ne ollen Fuuljack - dessen Tell mehr als fullfill🎶 - nicht übel - wenn ich 'nej tak‘ sage.
Aber tröstenmer uns damit - 🗽 -
“Recht ist in die Zeit hin offen“ - Peter Häberle - & da hat er nun mal - gegen alles konservativ-reaktionäre - recht.
Nur - das dauert. Aber so ist Rechtsstaat in einer Demokratie - es ist & bleibt Menschenwerk •
unterm—-* Mbg/L BGB AT Prof. E. Wolf
“Das ist eine dumme Frage?“ - “Na dann beantworten Sie die doch bitte!“
“Oh - daß ist doch keine dumme Frage!“
Nach fünf Minuten - Gehaspel. 😈
(Daß wir dieses Semesters im Studi-Ausweis den Stempel - “nicht anerkannt“ haben (weil gesprengt) 🥊
Erfüllt uns noch heute mit Freude. 😎
——
Ehra fein Nachklapp - ein Robert G.?
&
Werd das Strüßche an sidekick Mr. Mailtütenfrisch weitergeben. Newahr.
&
Danke für den Assist. 🎭
Emmo
@Lowandorder Und was den Herrn Unfried betrifft:
"Der Jagdgepard, der wieselschnelle, kommt manchmal gar nicht von der Stelle.“ :-)
Lowandorder
@Emmo Booey - zwei Seelen … - den fand ich aber immer zu aufwertend. Gellewelle.
Ja - immer alles - mit Maß&Ziel.
(Dege läßt - Grüßen 👺 🎶🎶🎶
Emmo
@Lowandorder Lieber mit Maß&Ziel als mit Maaßen & Ziemiack!
Lowandorder
@Emmo Liggers & btw - konntense mit meinen leicht abgenagten Knaaken was anfangen?
Emmo
@Lowandorder In der Schwiiiiz ist morgen Feiertag - Zeit genug, mich ins Thema zu vertiefen Frei nach Heine:
"Am Berg, am hohen, Walliser Berg steht ein ältrer Mann, die Brust voll Wehmut, das Haupt voll Zweifel, und mit düstern Lippen fragt er die Felsen: "O löst mir die Knaaken des Low&Order, die qualvollen Knaaken, worüber schon Foristen gegrübelt, Foristen in Hieroglyphenmützen, Foristen in Turban und schwarzem Barett, Perückenhäupter und tausend andre, arme, schwitzende Foristenhäupter. Sagt mir, was bedeuten die Sentenzen?"
Im Ernst: Ich bin überzeugt davon, mit Nachdenken (und etwas googeln) mit den Knaaken etwas anfangen zu können - da tut sich jeweils nicht nur eine neue Welt auf.
Lowandorder
@Emmo Ach was!
Lese gerade - “Heinrich Heine: Narr des Glücks" von Kerstin Decker - viel zu lange vom Schirm gerutscht.
Herrlich - werd auf die Mützchen et al.
Mal achtgeben.
&
Denken am Feiertag - muß mann da in der Schwyz nicht in den See?
Also - Obacht.
Emmo
@Lowandorder Nein, Sie verwechseln das: in den See wird man - mit einem Gewicht an den Füssen - geworfen, wenn man zum dritten Mal das Fonduebrot im Caquelon verloren hat (Quelle: Asterix bei den Schweizern ;-))
Und schliesslich:
"Wir wollen sein ein ein einig Volk von Brüdern - in keiner Not uns trennend und Gefahr"
Merke: ohne ohne unsere nördlichen Nachbarn hätten wir gar keinen Nationalhelden!
In diesem Sinne: einen wunderschönen Tag!
Lowandorder
@Emmo Märci - Märci - aber durch diese kahle Hose muß er kommen - sonst wär‘s post Küsnacht - doch etwas Dürr&mat - befand scho - Jonas sei Großvater
& dehre - 😎 - : & ahn ahle stangerl 🎩 -
Brauchts zu Fahn&Bankplatz noch dess Schwyzer Heere - denn sonst wäre der
Tertiärfaltig Placken - vèrbal nîcht zu packen! 👻 - & - Grüezi & Grüessech -
Mit isch't scho alles rech't. 🧗♀️
unterm—-btw & entre nous - us Kerl -
Gestern nachts las a Perl - Hugo Ball -
Sei DaDa-Schmuus & da rief wer in den enden wollend' Beifall - metlaute Schall “Sicherlich das da Da Da wa' - wa! 📣
Wa - einst ein wesentlicher Grund - 📣
Das hück dess Zür’ch - als die teuerste Stadt der Welt allseits ist - Bekunnt!“🎭