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Esso-HäuserAnbaggern auf St. Pauli

Die maroden Häuser an der Reeperbahn werden abgerissen. Um den Neubau gibt es Streit.

Historische Ansicht: Die Esso-Tankstelle am Spielbudenplatz wurde am Mittwochabend abgerissen. Bild: dpa

Die Abrissarbeiten auf dem Areal der Esso-Häuser auf St. Pauli haben begonnen. Am Mittwochabend ließ die Bayerische Hausbau in den Morgenstunden zunächst nur das Dach der Esso-Tankstelle abtragen. Bei den Maßnahmen handelt es sich jedoch lediglich um vorbereitende Maßnahmen für den Gesamtabriss der Häuser, teilte Bernard Taubenberger, Sprecher der Eigentümer-Gesellschaft mit. Der vollständige Abriss der beiden Wohnblöcke und des Gewerberiegels startet voraussichtlich in der ersten Märzwoche. Abgeschlossen sein soll der Abriss Mitte April.

Obwohl das Ende des Gebäudekomplexes nun besiegelt scheint, reißt der Protest im Stadtteil nicht ab. Am Abend rief die Initiative Esso-Häuser zu einer Protestkundgebung vor den Gebäuden auf. Teilnehmer twitterten am Abend von mehreren Hundert Demonstranten. Die AktivistInnen werfen dem Investor vor, die Gebäude aus spekulativen Gründen jahrelang verfallen lassen zu haben.

Sie kritisieren aber auch den Bezirk Mitte: Dieser habe die Taktik des Unternehmens durch den beschleunigten Abriss auch noch „belohnt“. Nach der Evakuierung der einsturzgefährdeten Häuser Mitte Dezember hatte der Bezirk den vorzeitigen Abriss genehmigt.

Wann auf dem Gelände ein Neubau entsteht, ist noch unklar: Ein zentraler Streitpunkt zwischen Investor und Bezirksamt bleibt der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen. Während der Bezirk 50 Prozent Sozialwohnungen fordert, will sich der bayrische Investor an einer Quote von 33 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum orientieren. Die Forderungen der AktivistInnen aus dem Stadtteil gehen deutlich weiter:

Auf einer Stadtteilversammlung am vergangenen Wochenende hatten rund 400 AnwohnerInnen einen Neubau gefordert, der zu 100 Prozent aus Sozialwohnungen bestehen soll. Für die Bayerische Hausbau ist dieser Vorschlag „wirtschaftlich nicht umsetzbar“. Aus Sicht des Investors wäre eine solche Auflage eine Benachteiligung gegenüber Mitbewerbern.  

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