Erstaufnahme in Schleswig-Holstein: Land legt Geflüchtete in private Hände
Schleswig-Holstein entzieht dem Deutschen Roten Kreuz den Auftrag, zwei Erstunterkünfte für Geflüchtete zu betreuen. Die Organisation will klagen.
Sie verteilen Kleidung an Familien, spielen und basteln mit den Kindern, bieten Sportkurse an für die Erwachsenen und helfen ihnen bei Fragen zu ihren Asylverfahren. Seit 2025 betreuen Teams des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) die Geflüchteten, die in den Erstunterkünften des Landes Schleswig-Holstein in Boostedt bei Neumünster und Bad Segeberg untergebracht sind.
Jetzt aber soll ein neuer Träger die Aufgaben übernehmen. Den Zuschlag hat ein privater Anbieter bekommen. Das DRK warnt: Gewachsene Kontakte würden wegbrechen, die Betreuung könnte schlechter werden. Das Land verweist auf die Vorgaben des Vergaberechts: Das DRK komme aus „objektiven Gründen“ nicht mehr zum Zug.
In jeder der sieben Flüchtlingsunterkünfte des Landes kümmert sich ein Anbieter sozialer Dienste um Freizeit- und Bildungsprogramme sowie Beratung für die dort lebenden Menschen. In der Vergangenheit erhielten neben dem DRK auch die Johanniter und die Malteser die Zuschläge.
Nun liefen für die Unterkünfte in Boostedt und Bad Segeberg die Verträge aus. Das Land sei verpflichtet, solche Aufträge regelmäßig neu auszuschreiben, sagt Patrick Tiede, Sprecher der Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). „Dabei gibt es keine politischen Entscheidungsspielräume.“
Der neue private Träger kommt aus Berlin
Wenn sich mehrere Anbieter melden, vergibt die Vergabestelle des Landes nach einem bestimmten Schema Punkte. Eine Rolle spielen dabei Kostengründe, aber auch die Qualität der Leistungen. Die Anbieter mit den meisten Punkten werden dann zu weiteren Gesprächen eingeladen. In diesem Fall hat nach Ende des Verfahrens die „Hero Group“ den Auftrag bekommen.
Dahinter steht die Norlandia Health & Care Group AS (NHC Group), ein sozialer Dienstleister für Pflege, Kitas und Integrationstätigkeiten mit Hauptsitz in Oslo. Die deutsche Tochterfirma ist seit 2017 in Berlin ansässig. Die „Hero Group“ betreut Unterkünfte für Geflüchtete in mehreren Bundesländern, unter anderem in Bad Bodenteich und Hannover-Leinhausen in Niedersachsen.
Patrick Tiede, Sprecher der Sozialministerin Aminata Touré (Grüne)
Das DRK sieht den Wechsel dennoch kritisch: Der neue Träger sei nicht mit den Standorten vertraut und wolle auch nicht auf das Personal zurückgreifen, das seit Jahren in den Unterkünften in Boostedt und Bad Segeberg arbeitet, sagt Torsten Geerdts, Präsident des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein. Er spricht von einer „schmerzlichen“ Entscheidung. Aktuell sind nach DRK-Angaben rund 120 Angestellte an den beiden Standorten beschäftigt, darunter Personen, die sich um die Verwaltung der Häuser kümmern, aber auch Sozialarbeiter:innen und Profis für Verfahrensrecht. Sie könnten nun ihre Arbeit verlieren.
Auch für die Menschen, die in den Unterkünften leben, und für die Gemeinden könne der Trägerwechsel eine Verschlechterung bedeuten, kritisiert Geerdts. Er verweist auf die große Erfahrung des DRK-Teams und die lange, konstruktive Beziehung zum Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge und der Kommunalpolitik in beiden Orten.
DRK will gegen die Entscheidung klagen
Tatsächlich ist auch das Land durchaus mit der Arbeit des DRK zufrieden, sagt Patrick Tiede: „Das DRK leistet als Betreuungsverband überragende Arbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dafür sind wir als Land sehr dankbar, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Betreuungsaufwands und vielfältiger Herausforderungen in den vergangenen Jahren.“ Aber die Vergabe sei nach den Regeln erfolgt: „Nach Abwägung aller Kriterien hat das DRK voraussichtlich nicht erneut den Zuschlag erhalten.“ Er weist darauf hin, dass trotz des anstehenden Wechsels „die Betreuung der Menschen in den Landesunterkünften nach wie vor vollständig gewährleistet“ sei.
Das DRK hat gegen die Entscheidung des Landes Einspruch eingelegt, der zunächst zurückgewiesen wurde. Aber das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig beendet, darauf weist Torsten Geerdts hin: „Gegen die Beschlüsse ist eine Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht möglich.“
Denn in den nächsten Jahren laufen auch die Verträge der anderen Unterkünfte aus, und es seien „grundsätzliche Fragen“ betroffen, so Geerdts: „Integration ist erklärtes politisches Ziel der Landesregierung in Schleswig-Holstein. Gerade deshalb hätte aus unserer Sicht stärker darauf geachtet werden müssen, dass die Verantwortung für diese sensiblen Einrichtungen bei einem erfahrenen Träger mit regionaler Verankerung liegt.“
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