Erneuerbare-Energien-Gesetz: Weniger Solardächer, billiger Strom?
Wirtschaftsministerin Reiche will Solaranlagen auf Wohnhäusern nicht mehr fördern wie bisher. Was das für Privatleute und Energiewende bedeutet.
Viele Besitzer:innen von Einfamilien-, aber auch kleinen Mehrfamilienhäusern haben sich mittlerweile Sonnenstromanlagen auf ihre Dächer montieren lassen. Sie selbst und ihre Mieter:innen profitieren dabei oft von Stromkosten, die niedriger liegen als die Preise der großen Energieversorger. Das funktioniert auch deshalb, weil die kleinen Photovoltaikkraftwerke per Gesetz einen Zuschuss für die Produktion fast jeder Kilowattstunde erhalten.
Doch diese Regelung will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für neue Anlagen nun abschaffen. Warum? Und wie sähen die Folgen aus?
Was die Wirtschaftsministerin vorhat
Die Energiewende und die Verringerung der klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen stellt Reiche bisher zwar nicht grundsätzlich infrage. Aber sie will das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das die finanzielle Förderung der Photovoltaik(PV)-Anlagen regelt, stark reformieren. Das geht aus einem durchgesickerten Gesetzentwurf des Ministeriums und aus einem Hintergrundpapier des Hauses hervor.
„Die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung wird eingestellt“, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Leistung reicht über den Daumen für Gebäude mit bis zu vier oder fünf Wohnungen. Momentan bekommen die Betreiber:innen dieser Solarkraftwerke für jede hergestellte Kilowattstunde einen garantierten Betrag von etwa 8 Cent aus öffentlichen Mitteln, wenn sie ihren Strom nicht selbst im Haus verbrauchen, sondern ins allgemeine Netz einspeisen. Künftig soll dieser Zuschuss wegfallen.
Zur Begründung steht im Hintergrundpapier: „Wer sich heute eine PV-Anlage für sein Eigenheim kauft – für den lohnt sich diese Investition innerhalb weniger Jahre.“ Eine „Förderung auf Kosten der Steuerzahler“ sei deshalb nicht mehr nötig. Stattdessen sollen sich die Eigentümer:innen der Ökokraftwerke in Zukunft selbst darum kümmern, von wem sie welchen Preis für den eingespeisten Strom erhalten. Sie müssen dann mit den Energieunternehmen verhandeln. Das nennt man „Direktvermarktung“.
Christoph Kost, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme
Grundsätzlich will die Wirtschaftsministerin damit die Kosten der Stromproduktion und die Preise für die Verbraucher:innen – Privathaushalte und Firmen – insgesamt drücken. Das Wachstum der Solarstromherstellung soll weniger auf kleinen, privaten Dächern, sondern in großen, „kostengünstigeren Freiflächenanlagen“ stattfinden, heißt es im Papier. Logik: Große Solarparks produzieren billiger als kleine Dachmodule. Hintergrund sind verbreitete Klagen, dass der Strom in Deutschland im internationalen Vergleich zu teuer sei.
Kleine Solaranlagen aus Sicht der Privatleute
Die Frage ist nun, wie Hausbesitzer:innen reagieren, die sich nach einer solchen Gesetzesänderung überlegen, eine PV-Anlage anzuschaffen. Bauen sie trotzdem oder bauen sie nicht, weil sie den Zuschuss nicht mehr erhalten? Der Bundesverband Solarwirtschaft, eine Lobbyorganisation, sagt dazu, dass sich eine Einfamilienhaussolaranlage mit Zuschuss nach 13 Jahren rechne, ohne aber erst nach 19 Jahren.
Angesichts dieses zu langen Zeitraums würde gut die Hälfte der interessierten Hausbesitzer auf die Investition verzichten, ergab eine Umfrage im Auftrag des Verbands. Wobei der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) jedoch optimistischer ist: „Solaranlagen für Eigenheime lohnen sich auch weiterhin. Das gilt insbesondere für PV-Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil.“
Bei den Überlegungen dürfte eine Rolle spielen, ob und wie die geplante Direktvermarktung klappen könnte. „Es ist nicht abzusehen, dass dies bis Anfang 2027 auch nur annäherungsweise gut funktioniert“, sagt Christoph Kost vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg. Denn heute gebe es kaum Unternehmen, die Privatkunden Verträge für die Direktvermarktung ihres Dachstromes anböten. Außerdem fehlten meistens die dafür nötigen intelligenten Stromzähler. Das zweite Argument teilt der BDEW: „Derzeit sind viele Prozesse der Direktvermarktung noch nicht ausreichend digitalisiert und standardisiert, sodass hier Nachholbedarf besteht.“
Die Folgen der Reform
Die Reform werde dazu führen, schätzt Fraunhofer-Experte Kost, dass Dachanlagen kleiner ausfielen und manche Dachfläche unbelegt bleibe. Käme es so, bremste das die Produktion von Solarstrom. Die Klimaziele wären schwerer zu erreichen. Unklar ist, ob ein verstärkter Zubau großer Sonnenkraftwerke diesen Nachteil wettmacht.
Positiv wäre die Reform für den Staat, weil seine Ausgaben für die Förderung sinken. Die Folgen für den Strompreis sind jedoch unklar. Wenn einerseits weniger Dachkraftwerke gebaut werden, wächst das Angebot an Ökostrom langsamer. In der Folge bleiben die Strompreise insgesamt auf höherem Niveau. Wenn andererseits aber mehr große Sonnenkraftwerke errichtet werden, könnte die Bilanz positiv ausfallen. Ob das so kommt, lässt sich heute nicht sagen.
Wie es mit dem Gesetz weitergeht
Bisher gibt es nur einen Entwurf, Änderungen sind wahrscheinlich. Dabei können sich die Folgen der stark erhöhten Öl- und Gaspreise bemerkbar machen und die Befürworter:innen der erneuerbaren Energien wieder in die Offensive bringen. Ohnehin wird CDU-Wirtschaftsministerin Reiche Probleme haben, ihr Vorhaben beim Koalitionspartner SPD durchsetzen.
Eine Kompromisslinie deutet Andreas Fischer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln an: Die Umstellung für kleine Anlagen ließe sich durch längere Übergangsfristen abfedern und erleichtern. Ähnlich argumentiert der BDEW: Für Anlagen unter 25 Kilowatt „sollte die Direktvermarktung erst ab 2030 verpflichtend eingeführt werden, da die Digitalisierung der Prozesse noch aussteht“.
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