Ermittlungen nach dem Halle-Anschlag: Vorwurf Volksverhetzung

Zwei Männer haben Dokumente des Halle-Attentäters verdächtig schnell verbreitet. Waren ihnen die Anschlagspläne bekannt?

Farbige Kreise und Zahlen auf den Asphalt einer Straße gesprayt

Markierungen der Polizei vor dem Dönerladen nach dem Anschlag in Halle Foto: JanWoitas/dpa

BERLIN taz | Die Ermittler zum Terroranschlag in Halle knüpfen sich jetzt auch Personen vor, welche eine Dokumentensammlung des Attentäters Stephan B. verbreitet haben. Am Mittwoch durchsuchten Beamte deshalb eine Wohnung zweier Männer in Mönchengladbach.

Den Beschuldigten, 26 und 28 Jahre alt, wird vorgeworfen, den Tatplan – eine mehrseitige Dokumentensammlung, in denen Stephan B. vor allem seine Waffen präsentiert – im Internet verbreitet zu haben. Die Polizei stellte Rechner und Speichermedien sicher. Der Vorwurf lautet auf Volksverhetzung.

Stephan B. hatte vor eine Woche in Halle versucht, schwer bewaffnet die Synagoge zu stürmen. Als dies misslang, erschoss er eine Passantin und später einen Mann in einem Dönerimbiss. Er wurde auf der Flucht festgenommen und legte eine Geständnis ab. Den Ermittlern soll er gesagt haben, er sei „Rassist und Antisemit, aber kein Nazi“.

Seinen Tatplan hatte B., nur wenige Minuten vor dem Attentat, zuerst auf einem Imageboard namens Meguca veröffentlicht. „Über Jahre“ habe er Waffen selbst gebaut, schrieb B. dort. Nun werde er diese „live testen“. Dazu verschickte der 27-Jährige einen Link zu einem Livestream auf der Streamingplattform Twitch. Das Meguca-Board ist inzwischen offline, die entsprechende Seite mit dem Posts liegt der taz vor.

Den Livestream verfolgten laut Twitch nur fünf Personen direkt, dazu 2.200 Menschen nachträglich. Dann sei das Video gelöscht worden. Einige Stunden später verbreitete sich das Video über diverse Chatgruppen und Seiten im Internet, ebenso wie Teile der Dokumentensammlung von Stephan B.

Vorab vom Tatplan gewusst?

Die Ermittler prüfen nun, ob die Männer in Mönchengladbach oder andere Personen schon vorab von dem Tatplan gewusst oder ihn mit unterstützt haben könnten. Gleichzeitig wird auch einem Hinweis nachgegangen, ob Stephan B. 2014 bei einem Rechtsrockkonzert in einem NPD-Treff in Leipzig war. Dies hatte ein Neonazi-Aussteiger im ZDF behauptet.

Laut Sicherheitsbehörden war B. in keiner Datenbank von Polizei und Verfassungsschutz verzeichnet. Geprüft wird nun auch eine angeblich Bitcoin-Spende von 755 Euro an Stephan B. Er selbst hatte online und vor den Ermittlern behauptet, diese von einem Internetbekannten erhalten zu haben.

Vertreter der Sicherheitsbehörden informierten am Mittwoch in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschuss im Bundestag, dass Stephan B. bereits 2015 eine Waffe im Internet bestellt hatte. Tatsächlich präsentierte dieser in seinem Anschlagsplan auch eine nicht selbstgebaute Waffe: ein Smith-Ladegewehr. Dieses benutzte er bei der Tat aber nicht. B. soll auch Waffenteile und Material für einen 3D-Drucker im Internet erworben haben.

Gleichzeitig wurde bekannt, dass sich Stephan B. im Herbst 2018 nochmal bei der Bundeswehr als Zeitsoldat bewarb. Er zog die Bewerbung aber vor einem Bewerbungsgespräch wieder zurück. Bereits von 2010 bis 2011 hatte B. seinen Grundwehrdienst bei der Bundeswehr absolviert, in Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern). Dort wurde er auch, wie andere Rekruten, an Waffen ausgebildet. Die Bundeswehr soll damals bei B. keine Auffälligkeiten bemerkt haben. Dienstliche Kontakte von ihm werden nun befragt.

Geld gegen rechts

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sicherte am Mittwoch den Sicherheitsbehörden bei Bedarf Geld zur Bekämpfung des Rechtsterrors zu. „Ich werde stets die nötigen Mittel für den Schutz unserer Verfassung und unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Verfügung stellen“, sagte er der Funke-Mediengruppe. Zugleich sei der Kampf gegen Antisemitismus aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider drängte zudem auf eine Verstetigung des Bundesprogramms „Demokratie leben“, das bisher nur befriste Projekte gegen Extremismus fördert. Man wolle die mit einem Demokratiefördergesetz verbindlich machen.

Die Bundesregierung wollte die Mittel für das Programm im kommenden Jahr zunächst von bisher 115 Millionen Euro um acht Millionen Euro kürzen. Nach dem Anschlag von Halle zogen Scholz und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) die Kürzung zurück.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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