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Ermittlungen im Oktoberfest-AttentatDer Verfassungsschutz ist unwillig

Die Mithilfe des Geheimdienstes bei neuen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat bleibt verhalten. Auch die Bundesregierung verweigert Auskünfte.

34 Jahre nach dem Anschlag sieht es erst einmal ruhig aus Foto: dpa

BERLIN taz Es war eine kleine Sensation: Im Dezember 2014 rollte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zum Münchner Oktoberfestattentat neu auf – 34 Jahre nach dem Anschlag, bei dem 13 Menschen starben. Eine neue Zeugin hatte sich gemeldet. Seitdem durchforsten die Ermittler Tausende Akten, befragen Augenzeugen, sichten Fotos.

Auch BND und Verfassungsschutz bat die Bundesanwaltschaft, nochmals alle Akten zu durchforsten. Schon länger hält sich der Verdacht, dass V-Leute mehr über die Tat wussten.

Als Täter ermittelt wurde bisher nur der Neonazi Gundolf Köhler, der bei der Tat starb. Während der BND alle Akten lieferte, lässt sich der Verfassungsschutz bis heute Zeit. Von 35 Akten, die der Geheimdienst als relevant identifizierte, übersandte er bisher 14 „tabellarische Inhaltsübersichten“ nach Karlsruhe – gut anderthalb Jahre nach der Anfrage. Die restlichen 21 würden „demnächst“ geliefert, heißt es in einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Linken-Anfrage.

Bei der Bundesanwaltschaft hält man sich mit Kritik zurück. Solche Zusammenstellungen dauerten, sagt eine Sprecherin. Für die Linken-Innenexpertin Martina Renner ist es dagegen „völlig unverständlich, warum der Generalbundesanwalt sich solch eine Verschleppungstaktik des Verfassungsschutzes bieten lässt“. Zumal sich auch beim Thema V-Leute nichts tue. Deren Offenbarung war „bisher nicht Gegenstand von Anfragen des Generalbundesanwalts“, so das Justizministerium. Das sei „nicht nachvollziehbar“, kritisiert Renner.

Ein Mitwisser und V-Mann

Als möglicher Mitwisser – und V-Mann – gilt der Rechtsextremist Heinz Lembke, bei dem 1981 Waffen- und Sprengstoff gefunden wurden. Lembke nahm sich vor seiner Vernehmung das Leben. Auch Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann, zu der Köhler Kontakt hatte, stehen unter Verdacht, gespitzelt zu haben.

Die Bundesregierung verweigert dazu bis heute Auskünfte: Der Schutz der V-Leute und der Nachrichtendienste stehe vor dem Informationsanspruch des Parlaments. Aus der Bundesanwaltschaft heißt es, man werde „zu gegebener Zeit“ prüfen, ob eine Offenlegung nötig sei. Allen Ansatzpunkten werde „umfassend nachgegangen“.

Als möglicher Mitwisser und V-Mann gilt der Rechtsextremist Heinz Lembke

Bisher haben die Ermittler mehr als 100 Augenzeugen und 190 damalige Polizisten erneut vernommen. Mehr als 400 neue Beweisgegenstände wurden untersucht, 157.000 Aktenseiten zusammengetragen. Mageres Zwischenfazit: Ein „stimmiges Gesamtbild“ ergebe sich nicht.

Auch die Aussagen der neuen Zeugin hätten sich „im Kern nicht bestätigt“. Diese hatte einen früheren Kommilitonen als Mitwisser der Anschlagspläne benannt: In dessen Spind habe sie einen Tag nach dem Attentat zwei Pistolen und Flugblätter gefunden. Das, so die Ermittler, hätte sich nicht verifizieren lassen. Auch habe die zeitliche Zuordnung nicht gestimmt. Auch die Angaben einer Krankenschwester, die behauptete, einen sonderbaren Mann in einem Hannoveraner Krankenhaus behandelt zu haben, dem eine Hand fehlte, führten nicht weiter. Am Tatort wurde damals eine Hand gefunden, die sich bis heute niemanden zuordnen lässt.

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1 Kommentar

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  • "Der Schutz der V-Leute und der Nachrichtendienste stehe vor dem Informationsanspruch des Parlaments."

     

    In einer parlamentarischen Demokratie ist das eine merkwürdige Aussage. Natürlich besteht eine lückenlose Informationspflicht gegenüber dem Parlament. Natürlich bedeutet das nicht, dass die Parlamentarier die Informationen dann ungefiltert an die Öffentlichkeit geben dürfen...