Ermittlungen gegen Polizisten: Mit Schlagstock gegen Steinewerfer

Zwei Polizisten nahmen einen Steinewerfer gewaltsam fest. Nachdem ein Video im Prozess gegen Jugendpfarrer Lothar König die Szene zeigte, wird nun gegen sie ermittelt.

Polizisten auf der Anti-Nazi-Demo in Dresden 2011. Bild: dpa

BERLIN taz | Eine gewaltsame Festnahme bei der Antinazi-Demo im Februar 2011 in Dresden hat ein juristisches Nachspiel. „Wir haben Ermittlungen gegen die beiden beteiligten Polizisten aufgenommen, sagte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft Lorenz Haase am Dienstag der taz. Der Vorwurf laute „Körperverletzung im Amt“.

Am 19. Februar 2011 hatten zwei Bereitschaftspolizisten einen flüchtigen Steinewerfer verfolgt. Der junge Mann fuhr ein Stück außen an einem VW-Bus mit, wurde von den Polizisten eingeholt und von einem der Polizisten mit dem Schlagstock an Kopf und Schulter getroffen.

Ein Video, auf dem die Szene zweifelsfrei zu erkennen ist, wurde am Mittwoch vergangener Woche im Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König gezeigt. Das Video hatte die Verteidigung in den Prozess eingebracht. Im Nachgang habe die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein Verfahren gegen die Polizisten eingeleitet werden müsse, so Sprecher Haase. Es sei dann zudem eine Anzeige eingegangen.

Die Staatsanwaltschaft wirft König unter anderem vor, dass er dem damals festgenommenen 20-Jährigen zur Flucht verhelfen wollte. Auch soll König zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben. König bestreitet die Vorwürfe und diese sind nach fünf Prozesstagen auch immer weiter zerbröckelt.

Ohne Vorwarnung zugeschlagen

Denn die Videoaufnahmen, die von Mitgliedern der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena aufgenommen wurden, widersprechen deutlich den Aussagen, mit denen Polizisten König belasten. Gegen den Vorgesetzten der beiden Beamten werde „derzeit nicht“ ermittelt, so Haase. Dieser hatte vergangene Woche als Zeuge vor Gericht ausgesagt.

Alexander E.s Aussage widersprach deutlich dem Geschehen, wie es in dem Video zu sehen ist. E. behauptete, seine Kollegen hätten den Festgenommenen vor der Festnahme angesprochen. In Wahrheit schlug ein Polizist ohne Vorwarnung mit dem Schlagstock zu. E. will nicht einmal mitbekommen haben, dass sein Kollege einen Schlagstock in der Hand hatte.

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