Erhöhung des Kindergelds beschlossen: Pro Kind 15 Euro mehr
Ab 2021 steigt nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag. Finanzminister Scholz will so Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen helfen.
Zudem werden der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und andere Eckwerte so verschoben, dass die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen wird. Damit würden die Einkommen von Familien und von Beziehern mittlerer und niedriger Einkommen verbessert, erklärte Finanzminister Olaf Scholz. Er bezeichnete die Beschlüsse als „gute Nachrichten für alle Familien und Kinder in Deutschland“.
Insgesamt führen die Maßnahmen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
Die Beschlüsse im Detail: Ab 1. Januar 2021 erhalten Familien mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder 250 Euro.
Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht. Die Freibeträge sollen unter anderem sicherstellen, dass Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder nicht besteuert werden.
Die nun beschlossene Vorlage sieht zudem eine Anhebung des steuerfreien Existenzminimums in zwei Schritten vor: Im Jahr 2021 steigt der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Ein Jahr später erhöht er sich dann weiter auf 9.984 Euro.
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