Erfolg für Klimaklagen: Juristerei for Future
Wichtige Klimaklagen haben kleine Siege errungen – vor einem Gericht in Brasília und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
„Wenn ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz im Widerspruch zu einer Bestimmung eines Menschenrechtsvertrags steht, hat der Menschenrechtsvertrag Vorrang“, sagt Caio Borges von der brasilianischen Umweltorganisation Clima e Sociedade zu dem Urteil.
Er erhofft sich nicht nur, dass man gegen bestehende Anti-Öko-Regeln vorgehen kann, sondern auch, dass es seltener zu neuen kommt. „Der Status der Supralegalität verleiht den Menschenrechtsverträgen eine ‚abschreckende Wirkung‘ auf Gesetze, die ihnen zuwiderlaufen“, so der Umweltschützer.
Das Gericht urteilte zudem, dass es gegen die Verfassung verstößt, öffentliche Klimaschutzmittel nicht auszugeben. Genau das nämlich hatte Bolsonaros Regierung getan. In den Jahren 2019 und 2020 blieb Geld in Brasiliens Klimafonds unangetastet.
Erfolg vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Auch in Europa hat eine Klimaklage gerade einen Etappensieg erzielt. Sechs portugiesische Jugendliche klagen wegen mangelndem Klimaschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen 33 Länder. Es handelt sich um die EU-Staaten sowie Großbritannien, Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und die Ukraine. Dass das Gericht die Klage überhaupt zugelassen hat, galt als großer Erfolg – jetzt macht es ihn zu einem besonders wichtigen Fall.
Es hat entschieden, dass die Klage vor der Großen Kammer mit allen 17 Richtern verhandelt wird. Das ist ein außergewöhnlicher Schritt: Von den 72.100 Fällen, die derzeit vor dem Gericht anhängig sind, sollen nur 22 von der Großen Kammer entschieden werden. Sie kommt nur in „schwerwiegenden Fällen“ zum Zug.
Das trifft nun also auch auf diesen Fall zu. Die Jugendlichen argumentieren, dass die Länder mit ihrer Klimapolitik gegen die Menschenrechte der Menschen in Europa verstoßen. Eingereicht haben sie die Klage vor zwei Jahren.
Schon kurz darauf hatte sich abgezeichnet, dass das Gericht den Vorwurf ernst nimmt. Damals hatte es entschieden, den Fall prioritär zu behandeln und hatte den Regierungen eine besonders kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt. „Nun hoffen wir, dass diese Richter unseren Fall so schnell wie möglich anhören und die europäischen Regierungen dazu bringen, die dringend notwendigen Maßnahmen zu unserem Schutz zu ergreifen“, sagt Sofia Oliveira, eine der Klägerinnen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Keith Kelloggs Wege aus dem Krieg
Immer für eine Überraschung gut
Wirkung der Russlandsanktionen
Der Rubel rollt abwärts
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Antisemitismus in Berlin
Höchststand gemessen
Rauchverbot in der Europäischen Union
Die EU qualmt weiter