Erfolg für Autobahn-Gegner*innen: Camp-Verbot am Danni gekippt
Das Bundesverfassungsgericht fällt eine Eilentscheidung zugunsten der Gegner*innen der Autobahn 49. Sie dürfen am Dannenröder Wald übernachten.
Die Gegner*innen der neuen Autobahn durch den Dannenröder Wald in Hessen haben sich erfolgreich gegen das Verbot gewehrt, am Rande des Waldes Camps zu errichten. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Montag, dass das von der Bezirksregierung Gießen erlassene und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigte Übernachtungsverbot teilweise unzulässig ist. Das Gericht gewährte den Anmelder*innen bis zu einer möglichen Entscheidung in einem Hauptverfahren vorläufigen Rechtsschutz, weil anderenfalls „ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl“ drohe.
Der Dannenröder Wald soll für den Bau der Autobahn 49 von Kassel nach Gießen teilweise gerodet werden; dagegen gibt es derzeit Proteste von Umwelt- und Klimaschutzaktivist*innen. Im Wald sind zahlreiche Baumhäuser entstanden; zusätzlich waren vier Camps in umliegenden Ortschaften geplant. Diese hatte das Regierungspräsidium allesamt verboten. Das hessische Verfassungsgericht hatte zwar erklärt, dass auch die Camps unter das Versammlungsrecht fallen, das Übernachtungsverbot aber trotzdem aufrechterhalten werde.
Das erklärte das Verfassungsgericht nun teilweise für unzulässig: Zwei der geplanten Camps müssen nun erlaubt werden; eins bleibt aus Gründen des Trinkwasserschutzes verboten, ein weiteres, weil die dafür vorgesehene Fläche ab 1. Oktober von der Polizei als Hubschrauberlandeplatz genutzt werden soll.
„Ich hoffe, dass das Regierungspräsidium sich nun rechtstreu verhält und nicht weiterhin versucht, die Camps zu verhindern“, sagte der Anwalt der Camp-Anmelder*innen, Tronje Döhmer, der taz. Auch die Camp-Anmelder*inner erklärten, sie hofften, „dass diese Verstöße gegen Grundrechte jetzt endlich aufhören“.
Neues Verbot wegen Infektionsschutz?
Die Behörde teilte auf Anfrage mit, sie werde die Entscheidung des Gerichts prüfen und dann bis Donnerstag „angepasste Auflagen“ erlassen. In einer Stellungnahme ans Bundesverfassunsgericht hatte das Regierungspräsidium bereits angedeutet, dass sie als neue Begründung für eine Camp-Beschränkung nun den Infektionsschutz anführen wird.
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