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Entwurf zum SelbstbestimmungsgesetzRasche Umsetzung angesagt

Nicole Opitz
Kommentar von Nicole Opitz

Das Selbstbestimmungsgesetz ist vielleicht das wichtigste queerpolitische Vorhaben der Regierung. Jetzt muss es nur noch schnell umgesetzt werden.

Während andere Länder Rückschritte machen, muss die Bundesregierung Fortschritte erzielen Foto: Jens Kalaene/dpa

N a endlich: Der Referent_innen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wird bald veröffentlicht. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Geschlechtseintrag und Name beim Standesamt geändert werden können. Bislang sind demütigende Gutachten und ein Gerichtsverfahren nötig – trans, inter und nicht-binäre Menschen zahlen dafür Tausende Euro.

Es ist das wichtigste queerpolitische Vorhaben der Bundesregierung und sollte nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Einerseits, weil schon jetzt trans, inter und nicht-binäre Menschen lange darauf warten, dass das Selbstbestimmungsgesetz kommt, um ihren Geschlechts­eintrag niedrigschwellig der Realität anzupassen.

Zum anderen, weil man weltweit an den Rückschritten erkennen kann, wie gefährlich queere Menschen leben: In Uganda soll das Wissen um Mitmenschen, die schwul, lesbisch oder trans sind, strafbar werden. Aus den USA kommt ungefähr jede Woche eine Horrormeldung, die neueste: Der US-Bibliothekenverband ALA zählte im Jahr 2022 so viele Anträge auf Entfernung von Büchern wie noch nie – die meisten betreffen Sexualität und Geschlechteridentität.

Die queerfeindliche Stimmungsmache hat System. In Deutschland sorgte sie zuletzt dafür, dass das Selbstbestimmungsgesetz immer weiter abgeschwächt wird: Nun soll es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Wofür? Das bleibt offen und hinterlässt den Geschmack des „Überleg’s dir doch noch mal“. Zudem soll das Hausrecht dafür sorgen, dass beispielsweise die Betreiberin einer Frauensauna Besucher_innen unabhängig vom Geschlechtseintrag der Sauna verweisen kann.

Der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass dies keine Neuerung ist. Wenn das Hausrecht sich aber schon jetzt in dieser Form gegen trans, inter und nicht-binäre Menschen richten kann, dann sollte über eine Reformierung des Hausrechts debattiert werden. Das Selbstbestimmungsgesetz sollte unterdessen schnellstmöglich vorangebracht werden – bevor weitere queerfeindliche Strömungen es schwächen.

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Nicole Opitz
Redakteurin
Seit 2019 bei der taz. Interessiert sich vor allem für Feminismus, Gesundheit & soziale Ungleichheit. BVHK-Journalismuspreis 2023. Derzeit in Schreibpause.
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5 Kommentare

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  • 4G
    49242 (Profil gelöscht)

    Vom Referentenentwurf bis zum Gesetz ist es ein weiter Weg. Die große Pose, mit der der Vorschlag vorgestellt wurde, ändert daran nichts. Es ist halt nur ein Entwurf - mehr nicht!



    Und wenn dann doch nach vielen Änderungen ein Gesetz daraus entstanden ist, die heiße Nadel aber noch zu sehr erkennbar ist, gibt es Klagen vor dem Verfassungsgericht.



    Fazit: Man kann sich viel wünschen, aber die Sektflaschen sollte dann doch im Kühlschrank lassen.

  • Ich bin auf das gesamtgesellschaftliche Ergebnis gespannt, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. So wie ich das sehe, wird das Selbstbestimmungsgesetz für maximal 0,4 Prozent der Bevölkerung relevant sein.

    • @Benzo:

      "So wie ich das sehe, wird das Selbstbestimmungsgesetz für maximal 0,4 Prozent der Bevölkerung relevant sein."

      Kann sein. Aber für die Betroffenen ist es eben wichtig. Soll man sie vergessen?

    • @Benzo:

      "...wird das Selbstbestimmungsgesetz für maximal 0,4 Prozent der Bevölkerung relevant sein."



      Die Relevanz hängt davon ab, inwieweit diese 04, Prozent (woher stammt diese Zahl?) die Auswirkungen dieses Gesetzes für die restliche Bevölkerung relevant machen werden.

  • "Der Referent_innen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wird bald veröffentlicht."

    Sollte man den nicht erst lesen, bevor man eine schnelle Umsetzung anmahnt?