Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz: Rasche Umsetzung angesagt

Das Selbstbestimmungsgesetz ist vielleicht das wichtigste queerpolitische Vorhaben der Regierung. Jetzt muss es nur noch schnell umgesetzt werden.

Piktogramme weisen auf Toiletten für Männer, Frauen und Allgender/Transgender hin

Während andere Länder Rückschritte machen, muss die Bundesregierung Fortschritte erzielen Foto: Jens Kalaene/dpa

Na endlich: Der Referent_innen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wird bald veröffentlicht. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Geschlechtseintrag und Name beim Standesamt geändert werden können. Bislang sind demütigende Gutachten und ein Gerichtsverfahren nötig – trans, inter und nicht-binäre Menschen zahlen dafür Tausende Euro.

Es ist das wichtigste queerpolitische Vorhaben der Bundesregierung und sollte nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Einerseits, weil schon jetzt trans, inter und nicht-binäre Menschen lange darauf warten, dass das Selbstbestimmungsgesetz kommt, um ihren Geschlechts­eintrag niedrigschwellig der Realität anzupassen.

Zum anderen, weil man weltweit an den Rückschritten erkennen kann, wie gefährlich queere Menschen leben: In Uganda soll das Wissen um Mitmenschen, die schwul, lesbisch oder trans sind, strafbar werden. Aus den USA kommt ungefähr jede Woche eine Horrormeldung, die neueste: Der US-Bibliothekenverband ALA zählte im Jahr 2022 so viele Anträge auf Entfernung von Büchern wie noch nie – die meisten betreffen Sexualität und Geschlechteridentität.

Die queerfeindliche Stimmungsmache hat System. In Deutschland sorgte sie zuletzt dafür, dass das Selbstbestimmungsgesetz immer weiter abgeschwächt wird: Nun soll es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Wofür? Das bleibt offen und hinterlässt den Geschmack des „Überleg’s dir doch noch mal“. Zudem soll das Hausrecht dafür sorgen, dass beispielsweise die Betreiberin einer Frauensauna Besucher_innen unabhängig vom Geschlechtseintrag der Sauna verweisen kann.

Der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass dies keine Neuerung ist. Wenn das Hausrecht sich aber schon jetzt in dieser Form gegen trans, inter und nicht-binäre Menschen richten kann, dann sollte über eine Reformierung des Hausrechts debattiert werden. Das Selbstbestimmungsgesetz sollte unterdessen schnellstmöglich vorangebracht werden – bevor weitere queerfeindliche Strömungen es schwächen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Seit 2019 bei der taz. Gerade als Genderredakteurin im Inland. Interessiert sich vor allem für Feminismus, Gesundheit & soziale Ungleichheit.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.