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Entwurf aus dem JustizministeriumStrafen gegen Wettbetrug geplant

Schon der Versuch zählt: Justizminister Maas will das Strafgesetzbuch ergänzen, um die „Integrität des Sports“ zu schützen.

Nicht strafbar: Fußballtorwart Bernd Leno nach einem Eigentor. Foto: dpa

Berlin taz | Die Bundesregierung will mit neuen Strafnormen den Sport vor Manipulationen schützen. Nach dem Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz legte Justizminister Maas nun einen zweiten Gesetzentwurf vor, mit dem der „Sportwettbetrug“ und die „Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben“ unter Strafe gestellt werden sollen.

Nach den beiden neuen Strafparagraphen können sich künftig Spieler und Trainer strafbar machen, wenn sie die gegnerische Mannschaft begünstigen und sich als Gegenleistung Schmiergeld und andere „Vorteile“ versprechen lassen.

Strafbar wäre es etwa, wenn ein bestochener Spieler frei vor dem Tor absichtlich danebenschießt oder wenn der geschmierte Trainer den besten Spieler seines Teams schon nach einer halben Stunde auswechselt. Strafbar wäre es zudem, wenn ein korrumpierter Schiedsrichter einen Elfmeter pfeift, obwohl das Foul eindeutig außerhalb des Strafraums stattfand.

Natürlich ist der Fehler an sich nicht strafbar. Es muss vielmehr immer eine „Unrechtsvereinbarung“ mit dem Vorteilsgeber vorliegen. Es kommt dann gar nicht mehr darauf an, ob die Manipulation am Ende zum gewünschten Ergebnis führt, ja ob sie überhaupt stattfand. Es genügt, dass sich jemand einen Vorteil für eine Manipulation versprechen ließ.

Drei Jahre Haft

Die Tat soll mit bis zu drei Jahren Freiheitstrafe oder Geldstrafe bedroht werden. Und selbstverständlich gilt die Strafe auch für die Drahtzieher der Manipulation, die die Sportler, Trainer und Schiedsrichter bestechen. Wenn besonders große Bestechungsgelder fließen oder wenn die Tat als Bande verübt wird, drohen sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren.

Der Wettbetrug gilt auch für Amateurspiele, während sonstige Manipulationen nur im Profisport strafbar sein sollen.

Die beiden neuen Delikte unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt. Beim Wettbetrug will sich der Auftraggeber irreguläre Vorteile bei Sportwetten verschaffen. Dagegen zielt die sonstige Manipulation von Sportwettbewerben auf sportliche Ziele ab, zum Beispiel die Abwendung eines Abstiegs aus der jeweiligen Liga.

Und noch ein Unterschied: Der Wettbetrug gilt auch für Amateurspiele, während sonstige Manipulationen nur im Profisport strafbar sein sollen.

Der Wettbetrug wurde bisher als normaler „Betrug“ bestraft. Am bekanntesten ist der Fall des Fußball-Schiedsrichters Robert Hoyzer, dessen Verurteilung der Bundesgerichtshof 2006 bestätigte. Der kroatische Wettpate Ante Sapina wurde sogar schon zwei Mal verurteilt.

Kein völliges Neuland

Hier wird also kein völliges Neuland betreten, das neue Delikt „Wettbetrug“ soll künftig aber leichter beweisbar sein, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Vor allem aber sollen sich Spieler, Trainer und Schiedsrichter künftig als Täter strafbar machen und nicht nur wegen Beihilfe zum Betrug des Wettpaten.

Größer ist die Veränderung bei der „Manipulation von Sportwettbewerben“. Soweit es nur um sportliche Ziele ging, war es bisher nicht strafbar, gegnerische Spieler und Trainer oder den Schiedsrichter zu bestechen. Es drohten allenfalls Sanktionen des jeweiligen Sportverbands wie zum Beispiel jahrelange Sperren. Am bekanntesten ist der Bundesligaskandal von 1971, als Arminia Bielefeld sich mit gekauften Spielen den Klassenerhalt sicherte.

Der Gesetzentwurf des Justizministers befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und der Verbände- und Länderanhörung. Grundsätzlich dürfte es aber keine Probleme geben, denn der schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht „strafrechtliche Regelungen“ gegen Spielmanipulationen ausdrücklich vor.

Neue Paragraphen

Anders als beim geplanten Anti-Doping-Gesetz soll hier kein eigenständiges Gesetz entstehen, vielmehr sollen neue Paragraphen (265 c bis 265 f) ins Strafgesetzbuch eingefügt werden. Als geschütztes Rechtsgut gelten die wirtschaftlichen Interessen der ehrlichen Sportler, Vereine, Verbände und Veranstalter sowie die „Integrität des Sports“.

Der Sport stehe für Werte wie Fairness und Leistungsbereitschaft. Wenn Wettkämpfe manipuliert werden, verliere der Sport seine Authentizität, so der Gesetzentwurf, und damit wohl auch seine ideelle und wirtschaftliche Bedeutung.

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1 Kommentar

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  • Wie erwähnt, war dergleichen bereits bisher als Betrug strafbar, außerdem drohten Maßnahmen der Sportverbände wie langjährige Sperren - für einen Berufssportler existenzgefährdend und vielleicht sogar gefürchteter als gerichtliche Sanktionen. Wozu also dieser gesetzliche Aktionismus? Ist das deutsche Recht noch nicht kompliziert genug? Brauchen wir wirklich ein Spezialstrafrecht für Sportler? warum kann man nicht einfach die allgemeine Gesetze (z.B. Straftatbestand Betrug) auch im Sport anwenden?