Sportrechtler über Wettbetrugsgesetz: „Das ist nur ein erster Schritt“

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf gegen Wettbetrug verabschiedet. Für Sportrechtler Fiedler geht er nicht weit genug.

Ein Mann steht vor einem Fußballtor, in dem ein Banner mit der Aufschrift "Rote Karte für Spielmanipulation" hängt und hält eine rote Karte, die sein Gesicht verdeckt

Viel vor, Heiko Maas dahinter: „Rote Karte für Spielmanipulation“ Foto: dpa

taz: Herr Fiedler, mit dem neuen Gesetz gegen Wettbetrug und Manipulation hätten die Strippenzieher und deren Komplizen nun endlich eine Strafverfolgung zu befürchten.

Adrian Fiedler: Dem Grunde nach: ja. Solche Fälle erhofft sich der Gesetzgeber durch die neuen Vorschriften zu erfassen. Bei einem so internationalen Problem wie Wettbetrug ist allerdings oftmals nicht klar, ob deutsches Strafrecht anwendbar ist und somit ein Bezug zu Deutschland gegeben ist.

Sie haben mit der Arbeitsgruppe Sport bei Transparency International Deutschland die Gesetzesänderung kritisch geprüft. Hält das neue Gesetz, was es verspricht?

Wir begrüßen jede Anstrengung, die zur Verhinderung des sogenannten Match-Fixing unternommen wird. Allerdings darf das Strafrecht nicht als Allheilmittel angesehen werden. Es werden bei Weitem nicht alle Fälle erfasst, und es könnte auf diesem Wege von der Bekämpfung der strukturellen Ursachen abgelenkt werden.

Was kann das Gesetz in der Praxis leisten?

Sicherlich setzt es erst mal ein wichtiges Zeichen an alle, dass der Staat das Thema auf seine Agenda gesetzt hat. Dies geht auch damit einher, dass die Strafermittlungsbehörden bei entsprechender Verdachtslage deutlich früher und gezielter anfangen zu ermitteln.

Wie lief die Strafverfolgung bisher?

Wie bei anderen korruptiven Verhaltensweisen war es für die Strafverfolgung schwierig, dass überhaupt Fälle zeitnah ans Licht gekommen sind. Hier wäre es ein Vorteil, dass nach dem neuen Gesetz schon die Verabredung oder das Angebot zu einer Spielmanipulation strafbar sind, sodass die Behörden nicht erst bis zum Platzieren der Wette oder zum Spieltag abwarten müssten.

Der Rechtsanwalt (Promotion: „Das Doping minderjähriger Sportler“) arbeitet am Berliner Kammergericht.

Und wo liegen die Kritikpunkte?

Es sind sehr viele Lücken denkbar. Vor Augen hat der Gesetzgeber Fälle, die wie am Reißbrett geplant sind. In denen ein Dritter, in der Regel die Wettmafia, einen Profisportler bei einem offiziellen Turnier mit Geld zu Manipulationen motiviert. Viele Fälle funktionieren anders. Wenn zum Beispiel Tennisspieler eigenständig agieren, sprich: auf sich selbst setzen. Auch ein bestimmter Fall im Fußball wäre nicht erfasst worden: ein Testspiel, das nicht offiziell von einem Sportverband ausgerichtet wurde. Dem globalen Wettmarkt ist das aber egal. Da wird auf alles gewettet. Noch ein weiteres Problem, das bestehen bleibt: Match-Fixing ist ein globales Phänomen. Die deutsche Strafverfolgung allein wird nicht weit kommen, wenn die internationale Zusammenarbeit nicht gestärkt wird.

Wie sind diese Lücken zu schließen?

Wichtig bleibt, die Ursachenbekämpfung nicht aus dem Blick zu verlieren. Sportverbände haben die Möglichkeit, klare Regeln und Disziplinarverfahren zu setzen, denn der Verlust der verbandsrechtlichen Spielerlaubnis hat für Sportler eine stark abschreckende Wirkung. Wichtig ist Prävention, denn die jungen Spieler von heute sind die Angesprochenen von morgen. Schließlich könnte die sinnvolle Regulierung des Wettmarkts helfen, auch diesen Akteur bei der Arbeit noch mehr einzubinden. Das Gesetz ist ein erster Schritt. Es müssen noch weitere Schritte folgen.

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