Entscheidung zur Minisolaranlage: Guerillastrom ist jetzt legal
Sonnenstrom vom heimischen Balkon darf nun offiziell ins Haushaltsnetz. Nur MieterInnen, die Module anbringen wollen, müssen fragen.
Die „Guerilla-Photovoltaik“ bekommt den Segen der Ingenieure. Gemeint sind damit Minisolaranlagen, die ihren Strom einfach über die Steckdose ins Netz einspeisen. Bislang agierten sie abseits der technischen Normen und damit in einem juristischen Graubereich.
Jetzt haben der Verband der Elektrotechnik und die Deutsche Kommission Elektrotechnik entschieden, dass der Strom direkt ins Hausnetz fließen darf. Separate Leitungen müssen nicht verlegt werden. „Das ist ein längst überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand des Ökostromers Greenpeace Energy. Die Einigung mache „den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen PV-Anlagen“. Mieter könnten diese von nun an „problemlos auf ihrem Balkon anschließen“ und damit eigenen Solarstrom ernten.
In einigen Ländern wie der Schweiz, in Portugal und Österreich werden die Stecker-Solargeräte schon länger unkompliziert genutzt; in der Branche spricht man von rund 200.000 Geräten, die europaweit im Einsatz seien. Für Deutschland sind es rund 20.000 Exemplare.
An zwei weiteren Regelwerken wird noch gearbeitet. Bis Februar wird geklärt sein, wie die Stecker der Geräte aufgebaut sein müssen. Die gewöhnlichen Haussteckdosen mit Schutzkontakt werden wohl weiterhin nutzbar sein. Allerdings dürfte die Norm wohl für die Einspeisestecker noch eine mechanische Schutzvorrichtung verlangen. Damit die Geräte entsprechend sicher sind, wollen die Ingenieursverbände außerdem auch noch eine Produktnorm für die Geräte erlassen.
Die Bürokratie
Damit ist dann technisch wirklich alles geklärt. Hinfällig werden dürfte damit auch eine Klage von Greenpeace Energy. Der Energieversorger geht nämlich gerade in einer Art Musterprozess juristisch gegen die Firma Stromnetz Hamburg vor, die sich mit Verweis auf die fehlenden Normen noch weigert, solche Module in ihrem Netz zuzulassen. Der Netzbetreiber hat allerdings bereits signalisiert, bei Klärung der technischen Regeln keine Einwände mehr gegen die Kleinmodule geltend zu machen.
Unterdessen bleibt noch fraglich, ob nach den Technikern auch die Bürokratie zu pragmatischen Regeln findet. Denn rein formal muss aktuell jedes Modul, selbst wenn es nur 150 Watt liefert, beim örtlichen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden – ähnlich einem Großkraftwerk. Strom verbrauchende Geräte selbst mit zehnfacher Leistung – etwa ein Wasserkocher – dürfen dagegen völlig zu Recht ohne individuelle Anmeldung betrieben werden dürfen.
Schwierigkeiten könnten weiterhin auch Mieter bekommen: Wer Module an der Balkonbrüstung anbringen will, muss das mit seinem Vermieter oder sogar mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen. So dürfte es dann doch noch manche Diskussion geben – ehe die Kühlschränke im Land in großem Stil mit selbst erzeugtem, billigem Solarstrom laufen werden.
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