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Entscheidung des BundesgerichtshofesNiederlage für Claudia Pechstein

Urteile des Internationalen Sportgerichtshofes bleiben in Deutschland unanfechtbar. Die Eisschnellläuferin ist mit ihrer Klage gegen den Eislauf-Verband ISU gescheitert.

dpa | Sportler können auch künftig Urteile des Internationalen Sportgerichtshofes nicht in Deutschland anfechten. Das ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes auf die Schadenersatzklage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein.

Das höchste deutsche Zivilgericht wies die Klage der 44 Jahre alten Berlinerin gegen den Eislauf-Verband ISU, die zuvor vom Oberlandesgericht München angenommen worden war, als unzulässig zurück. Die ISU war dagegen in Revision gegangen. „Wir sind tief enttäuscht. Das war noch nicht das letzte Wort“, reagierte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer auf die BGH-Entscheidung.

„Schließlich ist der Klägerin im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht“, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag nach der Urteilsverkündung mit.

Damit gibt es auch künftig für Sportler in Deutschland keine Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten. Pechstein, die sich mit ihrer Klage gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre durch die ISU ohne positiven Befund wehrte, kann nun am Oberlandesgericht München nicht neu aufgerollt werden. Pechstein kündigte an, sich nun an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

Die 44-Jährige behauptet, nie gedopt zu haben, und verklagte die ISU auf Schadenersatz in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro. Internationale Hämatologen hatten den Nachweis geführt haben, dass Pechsteins Blutwerte nicht durch Doping, sondern durch eine vom Vater geerbte Blutanomalie hervorgerufen wurden.

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4 Kommentare

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  • Auch ich habe in meiner geschäftlichen und privaten Vergangenheit gleich mehrere Möglichkeiten in kuriosen Vorgängen gehabt, in verschiedenen Positionen hinter die Vorhänge der Justiz schauen zu dürfen und bin wie Frau Pechstein, die ich allerdings besonders wegen ihren gezeigten Leistungen auf den Eisbahnen der Welt sehr schätze, natürlich auch insgesamt maßlos enttäuscht. Meine finanziellen Voraussetzungen waren dagegen etwas überschaubarer als bei dieser von kampferprobten „Unterstützern“ umgebenen Dame, die sogar bei ihrem unerbittlichen und scheinbar von niemand aufzuhaltenden Vorwärtsdrang von Gericht zu Gericht die normale Bevölkerung um Finanzspenden bittet!

     

    Nach meiner Schätzung dürften diese derzeitig bereits zwischen ca. 200.000 und 300.000 € Euro liegen. Ein guter Pokerspieler würde nach der letzten Niederlage bestimmt schweren Herzens aussteigen, obwohl das Gefühl, nicht gewonnen zu haben, dabei unsagbar schmerzt......

  • Ich bewundere Frau Pechsteins Hartnäckigkeit. Wenn schon der BGH die deutsche Justiz nicht für zuständig hält, bleiben ihr immer noch weitere Optionen, die sie nutzen sollte. Immerhin haben ihr die Vorinstanzen Recht gegeben.

     

    Wenn sie wirklich nicht gedopt hat, und das haben Sachverständige bestätigt, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass der Sportverband ISU sie rehabilitiert, und nicht erst durch die Justiz dazu gezwungen werden muss!

  • Gute Entscheidung. Vor Gericht sieht man sie immer mit Uniform. Bei Sportveranstaltungen nur im Sponsorendress. Bigot.

    • @fly:

      Naja - Sponsering -

      Hat viele Uniformen -

      Gleichzeitig - kann sie halt -

      Nicht alle tragen;()