Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Klimaschutz kann weitergehen
Die Union ist mit einem Eilantrag gegen ein spektakuläres Haushaltsmanöver der Ampel gescheitert. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Bewältigung der Folgen der Coronapandemie eingeplant, wurden dort aber nicht benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag deshalb im Februar 2022, diese Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds zu verlagern. Die tatsächlichen Klimaschutz-Ausgaben sollen dann teilweise erst in den kommenden Jahren erfolgen.
Gegen dieses Manöver erhob die Unionsfraktion einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle und zugleich auf eine einstweilige Anordnung. Die Union kritisierte, dass die Ampel sich hier ein gewaltiges Finanzpolster für künftige Jahre zugelegt habe und damit die Schuldenbremse, die formal ab 2023 wieder eingehalten werden soll, unterlaufe.
Die Klage müsse umfassend geprüft werden, so das Gericht
In einem Eilbeschluss verzichtete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nun aber auf eine sofortige Intervention. Die Klage der Unionsfraktion sei weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet, sondern müsse umfassend geprüft werden. Auf insgesamt 75 Seiten legt der Senat dar, welche Aspekte für die endgültige Entscheidung relevant sind.
Gegen eine Eilanordnung, die bis zur Entscheidung in der Hauptsache gegolten hätte, spreche jedoch eine „Folgenabwägung“, erklärte das Gericht. So wären Programme zur Gebäudedämmung und die Zuschüsse für den Kauf von Elektroautos ebenso gefährdet wie die Strategie zur Dekarbonisierung der Industrie. Der Strompreis würde steigen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wäre bedroht.
Die Unionsfraktion sah sich nach der Ablehnung ihres Eilantrags dennoch eher ermutigt. Sie dankte dem Gericht, dass es „sehr kritische Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 formuliert hat“.
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