Entschädigung von NS-Opfern in Italien: Deutschland zieht Klage teils zurück
Dank eines neuen italienischen Gesetzes kann deutsches Staatseigentum nun nicht mehr konfisziert werden. Die Klage bleibt im Kern aber bestehen.
Foto: Peter Dejong/dpa
dpa | Im Fall der Entschädigung von NS-Opfern hat Deutschland seine Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof teilweise zurückgezogen. Wie das Gericht in Den Haag am Wochenende mitteilte, zog die Bundesrepublik in einem am 5. Mai eingegangen Brief den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
Dies sei deshalb geschehen, weil zum 1. Mai in Italien ein Gesetz in Kraft getreten sei, das es Gerichten verbiete, deutsches Staatseigentum auf italienischem Boden zu konfiszieren. Einrichtungen wie das Goethe-Institut oder die Deutsche Schule in Rom liefen demnach nicht mehr Gefahr, wegen Gerichtsurteilen beschlagnahmt zu werden. Die für Montag und Dienstag geplanten Anhörungen wurden abgesagt.
Die eigentliche Klage vor dem UN-Gerichtshof in Den Haag bleibt im Kern aber bestehen. Deutschland wehrt sich dagegen, dass Italien seinen Gerichten gestatte, individuelle Schadenersatzklagen von Opfern der Verbrechen der Wehrmacht und der SS während des Zweiten Weltkriegs weiter zuzulassen. Rom widersetze sich durch die Praxis einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012.
Deutschland pocht darauf, dass Italien das Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen anerkennt. Die Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet und oft furchtbare Kriegsverbrechen begangen. Tausende Zivilisten wurden dabei auf zum Teil grausame Weise umgebracht.
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