Enteignungs-Volksbegehren zulässig: Bestätigung mit Zähneknirschen
Endlich: Der Senat erklärt das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen für zulässig. Die Verschleppung durch die SPD war eine Frechheit.
![Viele Menschen unterschreiben auf einem Tapeziertisch Listen des Volksbegehrens Viele Menschen unterschreiben auf einem Tapeziertisch Listen des Volksbegehrens](https://taz.de/picture/4385526/14/Deutsche_Wohnen_und_Co_enteignen_Volksbegehren-1.jpeg)
D ie Argumente gegen das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co enteignen sind immer dieselben: zu teuer, Enteignungen schaffen keinen neuen Wohnraum und überhaupt ist das doch ganz schlimmer Sozialismus im „failed state“ Berlin. Diese Einwände ploppten natürlich auch wieder auf, nachdem Andreas Geisels (SPD) Innenverwaltung das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co enteignen am Donnerstag für rechtlich zulässig erklärte.
Die Argumente sind zwar teilweise nachvollziehbar, aber kurzfristig gedacht. Natürlich sind Enteignungen mit grob irgendwas zwischen BER (7,3 Milliarden Euro) und dem aktuellen Berliner Jahreshaushalt (31 Milliarden Euro) teuer. Allerdings ist es genauso wie beim ähnlich teuren Vorkaufsrecht im Mileuschutzgebiet: Das Geld wird ja nicht verbrannt, sondern investiert.
Berlin würde schließlich Wohnraum für seine Bewohner zurückkaufen. Und die Finanzierung müsste nur zum Teil aus dem laufenden Haushalt kommen, den Großteil könnte man über Kredite bezahlen, deren Zinsen sich bei wirtschaftlichem Wachstum relativieren.
Zudem käme ein großer Teil der hier bezahlten Mieten nicht mehr ohnehin schon zu reichen Anteilseignern wie Blackrock zugute, sondern kommunalen Wohnungsgesellschaften, die sich an soziale Standards halten und günstige Mieten garantieren müssen.
Gleichzeitig gerne bauen, bauen, bauen
Und natürlich muss parallel gebaut werden – niemand hat etwas anderes behauptet. Aber um das derzeit größte soziale Problem, steigende Preise für Wohnraum bei gleichzeitigem Lohndumping, in den Griff zu bekommen, braucht es staatliche Eingriffe. Wohnraum muss dem Markt entzogen werden.
Dass Enteignungen verfassungsgemäß sind, bestätigt zähneknirschend nun auch die SPD-geführte Innenverwaltung. Im Gegensatz zum Mietendeckel sind Enteignungen rechtlich unstrittig. Mit dem Artikel 15 des Grundgesetzes lassen sich ganze Wirtschaftszweige sozialisieren und eben auch Grund und Boden nebst darauf befindlicher Immobilien.
Der Artikel war zur Gründung der Bundesrepublik übrigens ein Zugeständnis an die SPD. Gut 50 Jahre später hat sie in Berlin zusammen mit der Linken die Wohnungen ihrer Wähler:innen verkauft. Auch deshalb ist es eine Frechheit, dass die Prüfung eines stadtpolitisch so kontroversen wie wichtigen Anliegens 441 Tage dauerte.
Man darf davon ausgehen, dass diese Verzögerung politisch motiviert war. Die Linke will die Fehler der Vergangenheit zumindest wiedergutmachen. Auch die Grünen sprechen sich für Enteignungen aus. Die SPD sollte es ihnen gleichtun und nicht weiter blockieren.
Städte und Medien weltweit schauen zu Recht auf Berlin: Milieuschutzgebiete, Vorkaufsrecht und Mietendeckel sind Blaupausen für eine gerechtere Wohnungspolitik. Getrieben wurde R2G dabei von zivilgesellschaftlichen Mieterbündnissen. Allein dafür ist es gut, dass es Initiativen wie das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co enteignen gibt. Nicht umsonst wird Berliner Mietenpolitik mittlerweile international kopiert.
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