Elbvertiefung bei Hamburg: Hohe Wellen sind erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt Klagen gegen die Elbvertiefung zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee ab.

Ein vollbelandenes Containerschiff liegt gestrandet in der Elbe bei Hamburg

Damit Schiffe nicht mehr stranden, soll die Elbe vertieft werden. Einige sind dagegen Foto: dpa

BERLIN taz | Die Städte Cuxhaven und Otterndorf sind mit ihren Klagen gegen die geplante Elbvertiefung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gescheitert. Das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe habe Vorrang vor den Interessen der Kommunen, so die Leipziger Richter.

Die Fahrrinne zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee soll auf einer Strecke von über hundert Kilometern vertieft werden. Hamburg und der Bund wollen den Hafen so auch für neue Mega-Containerschiffe mit 14,5 Meter Tiefgang schiffbar machen. Gegen das Vorhaben lagen zahlreiche Klagen vor. 2012 erreichten Umweltverbände einen Baustopp, um zu verhindern, das Tatsachen geschaffen werden.

Die wichtigsten Klagen hat das BVerwG bereits im Februar entschieden. Dabei scheiterten die Umweltverbände BUND und Nabu mit fast allen Einwänden. Nur der Schutz des Schierlings-Wasserfenchels, einer Sumpfpflanze, musste verbessert werden. Hamburg will demnächst einen entsprechenden Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung veröffentlichen.

In einer zweiten Klagerunde monierten jetzt die an der Elbmündung gelegenen Städte Cuxhaven und Otterndorf, dass die Elbvertiefung dem Tourismus schaden werde. In Flussbädern, die nur durch Bojen abgesteckt sind, könnten durch die größeren Schiffe gefährliche Wellen entstehen. Die Richter meinten aber, dass auch die jetzigen Frachtschiffe bereits entsprechende Wellen erzeugten.

Eine Gruppe von rund fünfzig Berufsfischern befürchtet sinkende Einnahmen durch den Elbausbau. Sie scheiterten ebenfalls. Sollte es zu existenzgefährdenden Einbußen kommen, würden sie laut Planfeststellungsbeschluss entschädigt, so die Richter. Eine dritte und vorerst letzte Klagerunde folgt Mitte Dezember. Dann behandelt das BVerwG die Klagen von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden.

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