Elbchaussee-Prozess in Hamburg: Haftverschonung für G20-Gegner
Im Elbchaussee-Prozess ist jetzt der letzte der fünf Angeklagten aus der U-Haft entlassen worden. Der Prozess läuft noch bis April.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und vier weiteren Angeklagten schweren Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung vor. Die fünf Angeklagten sollen unter den rund 220 Vermummten gewesen sein, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Elbchaussee randaliert, Autos und Mülleimer angezündet und Scheiben eingeschlagen hatten.
Der Prozess, der vor einem Jahr begann, findet vor der Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwei 19-Jährige aus Hessen waren bereits kurz nach ihren Festnahmen freigelassen worden, die Haftbefehle gegen die beiden anderen Beschuldigten im Alter von 23 und 25 Jahren waren im Februar aufgehoben worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten, mit Ausnahme von Loic, nicht vor, selbst Gewalttaten verübt zu haben. Ihre Vergehen sollen darin bestehen, sich an dem Aufzug, den das Gericht nicht als Demonstration versteht, beteiligt und hohe Sachschäden gewollt oder billigend in Kauf genommen zu haben.
Zentral ist für die Kammer die Frage, wann die Angeklagten die Brandstiftungen und Sachbeschädigungen mitbekommen haben. Loic S. soll außerdem selbst einen Böller in eine Bank geworfen haben. Darüber hinaus lastet ihm die Staatsanwaltschaft zwei Flaschen- und Steinwürfe am Abend des 7. Juli im Schanzenviertel an.
Der Prozess neigt sich dem Ende zu, das Gericht hat die Beweisaufnahme weitgehend abgeschlossen. Bis zum 24. April sind aber noch Termine angesetzt.
Die Unterstützung für die Angeklagten in der Hamburger linken Szene ist auch nach einem Jahr noch groß – vor dem Gericht findet zu jedem Verhandlungstermin eine Mahnwache statt. Solidarische Unterstützer*innen haben geholfen, ein Zimmer und einen Arbeitsplatz für Loic S. zu finden – was dem Gericht die Entscheidung, ihn von der Haft zu verschonen, erleichtert haben dürfte. Er muss sich jetzt zweimal pro Woche bei der Polizei melden.
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