Einwanderungsrecht in Deutschland: Ein transparenteres Gesetz
Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die rot-grün regierten Bundesländer die Zuwanderungregeln ausweiten. Nicht nur Hochqualifizierte sollen einreisen dürfen.
BERLIN afp | In den rot-grün regierten Bundesländern gibt es Bestrebungen für ein weitgehendes Einwanderungsrecht: Die Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein brachten am Freitag einen Antrag in den Bundesrat ein, der die Zuwanderung nicht nur hochqualifizierter Fachkräfte vorsieht. Gebraucht würden auch Arbeitskräfte mit anderen Qualifikationsniveaus, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in der Länderkammer. Sie verwies dabei ausdrücklich auf das Handwerk.
Mit der Neuregelung sollten die bislang über 50 Einzelbestimmungen durch ein neues Gesetz ersetzt werden, das dann transparenter sei, sagte Dreyer. Es solle geprüft werden, unter welchen Bedingungen qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eine zeitlich befristete Aufenthaltsmöglichkeit zur Arbeitsplatzsuche eingeräumt werden könnte. Zudem sieht der Vorstoß der rot-grünen Länder vor, Asylbewerbern und Geduldeten, denen eine anerkannte Ausbildung zugesichert worden ist, zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung zu erteilen.
Eine von der SPD-Bundestagsfraktion kürzlich vorgelegte Gesetzesinitiative sieht den Zuzug qualifizierter Fachkräfte entsprechend des in Kanada geltenden Punktesystems vor.
Die Vorlage, die zur Beratung an die zuständigen Bundesratsausschüsse überwiesen wurde, stieß auf Kritik bei der Union. „Wir haben Einwanderung und wir haben ein Gesetz“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) vor der Länderkammer. Wenn geringe Anforderungen an das Qualifikationsniveau gestellt würde, müsse gewährleistet sein, dass es am Ende keinen „Verdrängungswettbewerb“ in Deutschland gebe. „Zuerst müssen wir uns um die kümmern, die schon hier sind“, sagte Bouffier.
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