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Verfassungsschutz zur Jungen AlternativeRechtsextrem in Brandenburg

Die Junge Alternative Brandenburg ist rechtsextrem. Das gaben der Verfassungsschutz und Innenminister Michael Stübgen (CDU) bekannt.

Die Junge Alternative in Brandenburg ist gesichert verfassungsfeindlich Foto: Patrick Pleul/dpa

Berlin taz | Die „Junge Alternative“ (JA) Brandenburg ist rechtsextrem. Diese Einstufung nahm am Mittwoch der Brandenburger Verfassungsschutz vor. Bei der „Jungen Alternative“ handelt es sich um die Jugendorganisation der AfD.

Die Brandenburger JA war bereits seit 2019 Verdachtsfall, jetzt darf sie gesichert als rechtsextrem bezeichnet werden. Das teilten Verfassungsschutzchef Jörg Müller und Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch in Potsdam mit. Grund für die höhere Einstufung seien die Positionen des Landesverbandes, diese seien eindeutig nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so Stübgen.

Weiter führte der Innenminister aus: „Als aktionistische, ideologische und logistische Straßentruppe ist die JA Brandenburg eine Gefahr für unsere Jugend, für unsere Demokratie, für unsere Freiheit sowie für unsere Sicherheit.“ Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Marie Schäffer, begrüßte die Entscheidung. Die Hochstufung sei „zwingend“, die Bestrebungen der JA müssten „beobachtet und bekämpft“ werden.

Auch bundesweite Einstufung

Eigentlich stand bereits Ende April fest, dass die Nachwuchsorganisation bundesweit rechtsextrem ist. Dagegen klagten die AfD und die JA. Bis das Eilverfahren abgeschlossen ist, zog das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) diese Einstufung zurück – was die rechte Partei als Erfolg für sich ausgab. Tatsächlich ist dies aber ein üblicher Vorgang, wie Ann-Katrin Müller, Expertin für die AfD und Innere Sicherheit, auf Twitter einordnete. Derzeit werde lediglich die Entscheidung des Gerichts abgewartet, ob die Hochstufung vom Verdachtsfall rechtens war. „Sollte das Gericht der Einschätzung des BfV folgen, gilt die Hochstufung weiter.“

Es ändere sich auch nichts daran, welche nachrichtendienstlichen Mittel zur Überwachung eingesetzt werden dürfen. Das Einsetzen von beispielsweise V-Leuten oder das Abhören von Telefonen ist auch bei Verdachtsfällen erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

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