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Einstufung der AfD als PrüffallAfD scheitert mit Klage

Die AfD Thüringen wollte verhindern, dass sie öffentlich als „Prüffall“ eingestuft wird. Das Thüringer Verfassungsgericht wies die Klage ab.

Illustration: Schwarwel

Weimar taz | Es war ein Novum. Im September 2018 erklärte Stephan Kramer, der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, die dortige AfD zum „Prüffall“. Ab jetzt würden systematisch Informationen über die Rechtsaußen-Partei gesammelt, um zu prüfen, ob sie sich nur taktisch vom Rechtsextremismus abgrenze oder bereits rechtsextremistisch geprägt sei.

Die Thüringer AfD unter dem Landesvorsitzenden Björn Höcke klagte sofort gegen die Einstufung als „Prüffall“ und gegen deren öffentliche Bekanntmachung. Da aus ihrer Sicht der Rechtsweg für solche Klagen noch nicht geklärt war, klagte sie sowohl vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Verwaltungsgericht Weimar.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof befasste sich als Erster mit dem Fall und wies nun – nach einem Jahr – die Klage der AfD als unzulässig zurück. Das Landesamt für Verfassungsschutz sei kein Verfassungsorgan, sondern eine normale Behörde. Für Klagen gegen Einstufungen und Äußerungen des Amtes sei deshalb das Verwaltungsgericht Weimar zuständig. Die Thüringer Verfassungsrichter fällten also keine Entscheidung in der Sache.

Wann das Verwaltungsgericht Weimar über die Klage der AfD entscheiden wird, ist noch unklar. Die AfD hat keinen Eilantrag gestellt.

Thüringer Verfassungsschutz beobachtet AfD weiter

Zwischenzeitlich hatte im Januar 2019 auch das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“ erklärt. Auch dagegen klagte die Partei und hatte im Februar 2019 mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Die Einstufung als „Prüffall“ sei ein belastender Eingriff in die Rechte der AfD, für die es im Gesetz keine Rechtsgrundlage gebe. Der Verfassungsschutz dürfe zwar mitteilen, wenn eine Partei beobachtet wird oder wenn sie als „Verdachtsfall“ gilt. Die Einstufung als „Prüffall“ müsse dagegen intern bleiben.

Der Kölner Eilbeschluss ist rechtskräftig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte dagegen kein Rechtsmittel eingelegt.

Der Kölner Beschluss bindet allerdings nicht das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz. Dessen Präsident Stephan Kramer hofft, dass das Weimerer Verwaltungsgericht anders entscheidet als die Kollegen in Köln. Die Formulierungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz seien andere als im Bundesgesetz. Allerdings fehlt auch im Thüringer Gesetz eine ausdrückliche Befugnis zur öffentlichen Einstufung einer Organisation als „Prüffall“. Kramer verzichtet derzeit auch auf eine Wiederholung solcher Äußerungen, „aus Respekt vor dem Weimarer Gerichtsverfahren“, wie er sagt.

Wir werden die Entscheidung, wie die AfD einzustufen ist, nicht alleine treffen, sondern im Verbund der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.

Stephan Kramer, Verfassungsschutz Thüringen

Voriges Jahr hatte Kramer angekündigt, dass die Prüfung der AfD sechs bis zwölf Monate dauern werde. Inzwischen nennt er keine Fristen mehr. „Wir werden die Entscheidung, wie die AfD einzustufen ist, nicht alleine treffen, sondern im Verbund der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.“ Deshalb dauere das Verfahren etwas länger.

Derzeit sind auf Bundesebene nur der AfD-Rechtsaußen-“Flügel“ von Björn Höcke sowie die Jugendorganisation „Junge Alternative“ als „Verdachtsfall“ eingestuft.

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8 Kommentare

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  • Ich sach's mal so: Die AfD ist doch inzwischen über jeglichen Verdacht erhaben, eine demokratische Partei auf dem Boden des Grundgesetzes zu sein. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar hat deshalb auch noch Zeit bis nach der Machtübernahme.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Schön ausgedrückt.

  • "Unsere Kennzeichnung des Landesamtes für Verfassungsschutz als untauglich und gefährlich gründet sich auf die grundlegende Struktur und Systematik eines Geheimdienstes. Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen."

    DIE LINKE, Wahlprogramm zur Landtagswahl Thüringen, 2014



    www.die-linke-thue...-echte-demokratie/

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Frank Erlangen:

      Dazu bräuchte DIE LINKE eine parlamentarische Mehrheit.

    • @Frank Erlangen:

      Dass beim Verfassungsschutz inzwischen auch eine rechtsextreme AfD als Prüffall gesehen wird, kann daran doch auch grundsätzlich gar nichts ändern. Das alles geschieht hier doch nur - reichlich zu spät - aufgrund massiver öffentlicher Kritik an der notorischen Rechtsblindheit des Verfassungsschutzes, der am Aufbau extrem rechter Strukturen vielfach ja auch nicht ganz unbeteiligt war.

  • Kramer mischt sich als Verfassungsschutzpraesident über Gebühr in die politische Debatte ein. Das mag ideologisch beflissen sein, ähnelt aber einer schaedigenden Vorverurteilung. Der Verfassungsschutz fällt keine Urteile. In sechs bis zwölf Monaten werden wir diesem Prueffall also die Rübe abgehackt haben? Wenn das so sicher ist, warum dann so laut? Die Politiker sollten dieses Feld bestellen, nicht sie Herr Kramer.



    Die AfD hat schon wieder Nutzen gezogen aus diesem Vorfall, auch das wäre damit zu vermeiden. Alle sollen die gleichen politischen Rechte haben, dafür könnten sie sorgen, daß das gelingt.

    • @Nik...:

      Was erwarten Sie von einem Mann, dessen erste Tätigkeit in einer Behörde gleich die Leitung des Verfassungsschutzes ist ?



      Er hat 2015, mit 47 Jahren, sein Studium der Sozialpädagogik abgeschlossen und wurde anschließend Geheimdienstchef.

  • Wenn das Verfassungsgericht sich nach einem Jahr für nicht zuständig erklärt, wäre der juristisch zutreffende Terminus nicht "AfD-Klage nicht angenommen" statt dem reißerischen "AfD scheitert mit Klage" ?