Einstimmiger Beschluss des Bundestags: Das Ende des Routerzwangs
Dass Internetprovider die Hardware für den Netzzugang vorschreiben, schien lange selbstverständlich. Ein neues Gesetz soll den Nutzern mehr Freiheiten ermöglichen.
dpa | Internet-Provider in Deutschland können ihre Kunden nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs.
Die Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen schrieben ihren Kunden bislang vor, welche Router sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Sie definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als „Netzabschlusspunkt“. Es lässt damit den Kunden die freie Wahl, welchen Router sie benutzen möchten.
Wie heise.de berichtet, rechnen Sprecher der Unionsfraktion damit, dass das Gesetz zu einem erweiterten Angebot an Endgeräten und so zu einem „verstärkten Wettbewerbsdruck“ führen wird. Dies wirke „der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken“ entgegen und erhöhe den Verbraucher- und Datenschutz. Der grüne Netzexperte Konstantin von Notz begrüßte das Gesetz heise.de zufolge und nannte es angesichts anderer negativer netzpolitischer Ziele der Regierung einen „Lichtblick“.
Widerstand gegen die Neuregelung regt sich im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen. Die Länderkammer kann das Gesetz allerdings nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern.
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