Einstimmige Resolution: UN fordern Klimagutachten an

Auch China und Russland waren in der UN-Generalversammlung dafür: Der Internationale Gerichtshof soll die Klimapflichten der Staaten klären.

Baumschäden nach einem Sturm

Die Initiative zum Gutachten-Auftrag war vom Pazifik-Inselstaat Vanuatu ausgegangen, der vom Klimawandel stark betroffen ist Foto: reuters

BERLIN taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) muss ein Rechtsgutachten zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten beim Klimaschutz erstellen. Dies beschloss die UN-Generalversammlung am Mittwoch einstimmig in einer Resolution. Dem IGH wurden von der UN-Generalversammlung zwei konkrete Fragen vorgelegt. Erstens: Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen haben die Staaten zum Schutz des Klimas vor der Emission von Treibhausgasen? Und zweitens: Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Staaten, die durch Handlungen oder Unterlassungen erhebliche Klimaschäden verursacht haben?

Bei der ersten Frage muss der IGH insbesondere bestehende Vereinbarungen wie das Pariser Abkommen von 2015 und das UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (UNFCCC) von 1992 auslegen. Bei der zweiten Frage nach den Rechtsfolgen geht es nicht zuletzt um Schadensersatzpflichten gegenüber Staaten, die unter dem Klimawandel leiden, insbesondere kleinen Inselstaaten, aber auch gegenüber Einzelpersonen und Völkern.

Die Initiative zum Gutachtenauftrag war vom Pazifik-Inselstaat Vanuatu ausgegangen, der vom Klimawandel stark betroffen ist. Schon im Vorfeld hatten viele Staaten den Antrag unterstützt, auch Deutschland. Es war deshalb wahrscheinlich, dass die erforderliche einfache Mehrheit in der Generalversammlung erreicht wird. Letztlich wurde – ohne Abstimmung – sogar „Konsens“ in dieser Frage festgestellt. Auch Russland und China unterstützten die Resolution.

Beobachter rechnen damit, dass der IGH rund zwei Jahre für die Beantwortung der Fragen benötigen wird. Das Gutachten („advisory opinion“) ist nicht verbindlich, hat aber hohes argumentatives Gewicht. Die IGH-Rechtsmeinung kann zum Beispiel in neuen völkerrechtlichen Verhandlungen zum Klima eine Rolle spielen.

Entscheidung in völkerrechtlichen Konflikten

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder das Bundesverfassungsgericht können sich auf das IGH-Gutachten berufen, wenn sie verbindlich über die Verpflichtungen der Staaten Europas oder Deutschlands entscheiden müssen.

Der IGH ist das Gericht der UNO. Es entscheidet in völkerrechtlichen Konflikten. Der IGH sitzt in Den Haag, darf aber nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), ebenfalls in Den Haag, verwechselt werden. Der IStGH entscheidet über strafrechtliche Anklagen gegen Einzelpersonen unter anderem wegen Kriegsverbrechen und Völkermord. Der IGH besteht aus 15 Richter:innen. Einer von ihnen ist der Berliner Rechtsprofessor Georg Nolte, der dem IGH seit 2021 angehört.

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