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Einrichtungsbezogene ImpfpflichtNicht alle sind gepikst

Trotz der vielen Kritik und Sorge vor dem Pflegenotstand, greift nun die Impfpflicht fürs Gesundheitswesen. Doch noch gibt es keine Tätigkeitsverbote.

Sicher ist sicher: Die Impfpflicht soll vulnerable Gruppen sollen vor Infektionen schützen Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Noch sei bei ihr alles unverändert, sagt Linda A. Sie will sich weiterhin nicht gegen Corona impfen lassen und hat sich bisher nicht infiziert. Trotzdem stehe sie nach wie vor im Dienstplan der Intensivstation. Dabei rechnete sie Anfang des Jahres noch damit, an diesem Mittwoch den Job zu verlieren. Denn eigentlich greift nun die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen arbeitet, muss gegen Corona geimpft oder davon genesen sein. Ansonsten muss die eigene Leitung ihre ungeimpften Angestellten in den kommenden 14 Tagen dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Das darf dann Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote gegen die Ungeimpften verhängen – allerdings nicht sofort und wenn, dann mit Ermessensspielraum. Der soll die Pflegeversorgung sichern. Solange dürfen Ungeimpfte weiterhin in der Pflege arbeiten.

Ziel der Gesetzgebung ist, vulnerable Personen vor Ansteckung zu schützen. Wie auch beim neuen Infektionsschutzgesetz, über das der Bundestag am Mittwoch diskutierte und am Freitag abstimmen wird, stehen der Schutz von besonders anfälligen Gruppen im Mittelpunkt der Argumentation. Obwohl die Omikron-Variante in den meisten Fällen milder verläuft, ist sie für vulnerablen Gruppen weiter lebensbedrohlich.

Meldeportale noch nicht online

Ebenfalls wie beim aktuellen Infektionsschutzgesetz, über das es selbst innerhalb der Regierung Streit gibt, gab es bei der Pflege-Impfpflicht Kritik an Unklarheiten bei der Umsetzung. Gesundheitsämter – durch die Pandemie bereits ausgelastet – wussten nicht, wie sie weitere Meldungen bearbeiten sollten.

Um sie zu entlasten, wurden Onlinemeldeportale als gemeinsame Lösung gefunden, wobei die Länder auch hier eigene Wege gehen. Bis heute sind allerdings immer noch nicht alle Portale online. In Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland sollen sie erst in den nächsten Tagen kommen.

Zudem warnt unter anderem der Pflegeverband davor, dass die Impfpflicht den Pflegenotstand verschärfen könnte. Seit Jahren fehlt Personal auf den Stationen. Dabei zeigen sich unter Einrichtungen und Ländern große Unterschiede. Bei der Charité in Berlin sind 94 Prozent geimpft, sagt ein Sprecher.

In Sachsen befürchtet die Regierung hingegen, dass ein Drittel der Beschäftigten nicht geimpft ist. Die Uni-Klinik in Leipzig berichtet hingegen von 93 Prozent Impfquote. Laut einer Sprecherin der Uniklinik Freiburg wurden von 14.500 Beschäftigten rund 2.000 gemeldet. Darunter seien aber auch Personen, die im Urlaub oder krank seien und deshalb bisher keinen Nachweis erbracht haben.

Sven Rösler glaubt ebenfalls, dass sich der Pflegemangel verschärft. Er ist Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma, spezialisiert auf Intensivstationen in Brandenburg und Berlin. Wenn den Kliniken Personal fehle, dann leiht Röslers Firma Arbeitskräfte aus. Auch er meldet seine ungeimpften Mit­ar­bei­te­r*in­nen an die Ämter. Insgesamt seien es sieben von etwa 80. Die bekäme er aber schon jetzt nicht mehr unter: Die Krankenhäuser wollen keine Ungeimpften mehr. Rösler wird ihnen deshalb voraussichtlich kündigen, „aber sie lassen sich doch trotzdem nicht impfen“.

Anders bei einem Altersheimleiter, der bereits im Januar mit der taz sprach und anonym bleiben möchte. In seiner Einrichtung seien nur noch zwei von rund 160 nicht mehr geimpft. Er ist einer davon. Für die anderen sei der Druck zu hoch gewesen. Wie die Intensivpflegerin Linda A. hofft er, dass er trotzdem seinen Job behalten kann. Das Gesetz ist bis zum 1. Januar 2023 befristet.

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5 Kommentare

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  • Es gibt verantwortungsbewusste Einrichtungen, die gut vormachen, dass es geht. Ich kann nicht nachvollziehen, dass es anderen nicht gelingt. Es gibt etliche Berufsbereiche, die Voraussetzungen fordern, ohne die die Ausübung nicht möglich ist.



    Man mache den Beruf durch Entlohnung und Dienstgestaltung attraktiv, dann sollte es werden.

    • @snowgoose:

      Um endlich eine angemessene Bezahlung im Pflegebereich zu gewährleisten, müssten die Beiträge zur Pflegeversicherung massiv angehoben werden. Das wird in den nächsten Jahren zwar sowieso passieren, es will sich aber kein Politiker jetzt schon seine Wahlchancen ruinieren und den Menschen reinen Wein einschenken. Angemessene Bezahlung wird immer gern gefordert. Die Frage ist aber eher sind wir bereit im Land mit den mit höchsten Sozialabgaben der Welt nochmal 4-5% unseres Bruttos mehr abzugeben um die Pflege finanziell auf ein solides Fundament zu stellen. Da sind dann die Lippenbekenntnisse ganz schnell verstummt.

      • @Šarru-kīnu:

        Es ist alles eine Sache der Verteilung, nicht nur der Beiträge.



        Es ist logischerweise nicht jedem möglich, eine realistische Vorstellung davon zu haben, wer alles seine „Schäfchen ins Trockene“ bringt in diesen Bereichen. Wie denn auch, der Normalbürger ist ja auch mit den Anforderungen seines Lebens nicht unerheblich ausgelastet.



        Die „Raubtier- und Fehlinvestitionsgesellschaft“ hat sich in diesem Bereich einen besonderen Platz an der Sonne erobert.

        • @snowgoose:

          Also ist die Antwort von uns Linken wie immer wir nehmen es den Reichen, was in der Realität nie passiert? Das ist auch nur eine andere Form der Realitätsflucht um den Menschen nicht die Wahrheit sagen zu müssen. Dann sehe ich den Beitragssteigerungen die zwangsläufig kommen ja äußerst beruhigt entgegen.

          • @Šarru-kīnu:

            Ich wüsste nicht, warum ich nicht bis zum Lebensende fordern sollte, dass private Investoren sich nicht auch noch an Pflege, Wasser, Feuerwehr, ect. bereichern sollten.



            In der Ukraine geben Menschen ihr Leben für fast aussichtslos erscheinende Freiheitswünsche. Warum sollten die Oligarchen, die man bei uns nur anders nennt, in diesem Lande in Ruhe ohne Widerspruch geduldet werden?