Einigung auf Entschädigungszahlungen: In den USA muss VW jetzt blechen
15 Milliarden Dollar stellt VW für die Besitzer eines kleinen Diesel-Modells bereit. Eine weitere Milliarde kommt für Besitzer eines Drei-Liter-Motors hinzu.
Von der jüngsten Einigung in den USA sind vor allem Luxuswagen der Konzernmarken Porsche und Audi betroffen, die US-Justiz muss jedoch noch zustimmen. Die finanziellen Einzelheiten seien noch vertraulich, sagte der Bundesrichter Charles Breyer. Die betroffenen Kunden würden aber „substanzielle Entschädigungen“ erhalten.
Cynthia Giles von der US-Umweltbehörde sagte, der Vergleich koste Volkswagen schätzungsweise eine Milliarde Dollar. Darin enthalten seien Rückkaufaktionen, Umrüstungen und aufgelöste Leasingverträge sowie 225 Millionen Pfund für einen Fonds zur Verringerung der Luftverschmutzung. Der Entschädigungsplan war zwischen dem Volkswagen-Konzern einerseits und dem US-Justizministerium, der US-Umweltbehörde EPA und dem US-Bundesstaat Kalifornien ausgehandelt worden.
Besitzer älterer Modelle mit einem Drei-Liter-Dieselmotor (Baujahre 2009 bis 2012) könnten ihre Fahrzeuge umrüsten oder vom Unternehmen zurückkaufen lassen, erklärte der Richter, der bis zum 31. Januar seine endgültige Zustimmung erteilen muss. Hinsichtlich neuerer Modelle habe VW die Umrüstung aller betroffenen Fahrzeuge zugesichert.
Die Einigung sei „ein weiterer wichtiger Schritt nach vorne“ bei den Bemühungen des Unternehmens, „die Dinge für unsere Kunden in Ordnung zu bringen“, erklärte der Volkswagen-Chef in den USA, Hinrich Woebcken. Der stellvertretende US-Justizminister John Cruden sagte, mit dem Vergleich werde der Konzern dafür zur Verantwortung gezogen, dass er US-Bürger beim Versprechen sauberer Luft mit Hilfe einer Software betrogen habe.
Wettbewerbsbehörde in Kanada will nachziehen
Für die etwa 500.000 Wagen mit Zwei-Liter-Motoren in den USA war bereits im Oktober ein Vergleich erzielt worden, der den Konzern zur Zahlung der Rekordsumme von 14,7 Milliarden Dollar verpflichtet. Allerdings sind wegen des Skandals in den USA gegen Volkswagen noch Klagen mehrerer Bundesstaaten sowie strafrechtliche Ermittlungen des Justizministeriums anhängig.
Die kanadische Wettbewerbsbehörde in Ottawa hatte am Montag mitgeteilt, für die gut 100.000 betroffenen Besitzer von Autos mit Zwei-Liter-Motoren sollten insgesamt 2,1 Milliarden kanadische Dollar fließen. Auch dieser Vergleich muss demnach noch gerichtlich gebilligt werden. In Kanada steht ein Vergleich zu Drei-Liter-Motoren noch aus.
Der kanadischen Wettbewerbsbehörde zufolge soll jeder betroffene Fahrer eines Zwei-Liter-Dieselautos zwischen 5.000 und 8.000 kanadische Dollar erhalten, abhängig vom Fahrzeugmodell. Zugleich können die Besitzer wählen, ob ihr Wagen repariert, von Volkswagen zurückgekauft oder gegen ein anderes Fahrzeug umgetauscht werden soll. Die Behörde hatte sich in die Angelegenheit eingeschaltet, weil sie Volkswagen vorwirft, in der Werbung für die Dieselautos „falsche oder irreführende Marketingbehauptungen in Bezug auf die Umweltfreundlichkeit“ gemacht zu haben.
VW hatte im September 2015 nach Ermittlungen von US-Behörden eingeräumt, weltweit in rund elf Millionen Dieselfahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese sorgte bei Abgastests für einen geringeren Ausstoß von Stickoxiden.
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