Eilanträge von EZB-Kritikern abgewiesen: EZB darf weiter Inflation ankurbeln
Die EZB darf weiter munter Staatsanleihen kaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge ehemaliger AfD-Politiker abgewiesen.
KARLSRUHE dpa | Die Europäische Zentralbank (EZB) kann ihre milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig fortsetzen. Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer als unzulässig ab, wie das oberste deutsche Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die EZB-Kritiker wollten mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs fortgeführt wird, solange über die Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist. (Az.: 2 BvR 1651/15).
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet. Eine Entscheidung steht noch aus. Eine einstweilige Anordnung hätte die Hauptsache vorweggenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun.
Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil – derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.
Leser*innenkommentare
Thomas Schöffel
Eine Inflation kommt immer ohne Ankündigung. Urplötzlich wird sie dasein und zwar in einem atemberaubenden, nicht zu steuerndem Umfang. Das Problem bei unserem System ist, daß jeder weiß, daß es zusammenklappen wird, aber niemand weiß, wann. Das Aufkaufen weiterer solcher Anleihen mag wie bei einem Alkoholiker sein, der weiß, daß nur Alkohol das Zittern wegmacht, aber jeder Schluck das Problem insgesamt vergrößert.