piwik no script img

Ehe für alle in den USAIn Alabama sind nicht alle gleich

Der Oberste Gerichtshof des US-Südstaats will künftig die Ehe für Homosexuelle verbieten. Er stellt sich damit gegen den Entscheid des Supreme Courts der USA.

„Show me the way / To the next little girl“ – Tori Sisson (li) und Shante Wolfe (re) waren die Ersten, die in Alabama heiraten durften. Foto: ap

Miami afp | Im US-Bundesstaat Alabama soll die Homoehe künftig nicht mehr erlaubt sein. Eine entsprechende Anordnung an alle Familienrichter erließ am Mittwoch der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Alabama. Richter Roy Moore stellte sich damit gegen eine historische Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Der Supreme Court hatte im Juni vergangenen Jahres die Homoehe überall in den Vereinigten Staaten erlaubt.

In seiner Anordnung an die Familienrichter in Alabama verwies Moore darauf, dass in den Gesetzen des Bundesstaates die Ehe eindeutig als „Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau“ definiert sei.

Außerdem sei die Entscheidung des Supreme Court auf Grundlage von Fällen in den Bundesstaaten Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan gefällt worden – nicht explizit für Alabama. Deshalb dürften Familienrichter in Alabama keine Homoehe mehr schließen, hieß es in der Anordnung Moores.

Der Supreme Court hatte im Juni vergangenen Jahres entschieden, dass der im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz alle Bundesstaaten zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichtet. Außerdem müssen alle Bundesstaaten die in anderen Bundesstaaten geschlossenen Ehen von Schwulen und Lesben anerkennen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Urteile gelten natürlich erst einmal nur für den Einzelfall, sind aber als Präzedenzfälle auch andernorts zu berücksichtigen. Dann muss eben jemand aus Alabama klagen und der Suppreme Court ein Machtwort sprechen - dann wird sich Alabama auch daran halten.

    Das Ganze ist nicht ungewöhnlich und passiert leider auch in Deutschland. Selbst in klaren Fällen der Rechtsbeugung werden da die Richter nicht bestraft, sondern können sich hinter dem Beratungsgeheimnis verstecken.

  • Oh Man - bin ich froh nicht in den USA leben zu müssen.