EU-Plastikverbot tritt in Kraft: Keine Wegwerfprodukte mehr
Deutschland setzt eine EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr um. Händler werden verpflichtet auf wiederverwendbare Alternativen zurückzugreifen.

Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen aber weiterhin verkauft werden. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass es sich „noch um größere Mengen handelt“, die der Handel abverkaufen müsste. Genauere Zahlen liegen dem Verband nach eigenen Angaben nicht vor.
Verboten werden zudem Wegwerfteller, –becher oder –besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten. Verlässlichere Daten zum Stand der Umsetzung gibt es nach Angaben einer Sprecherin des Europäischen Parlaments erst nach dem Stichtag 3. Juli.
In Deutschland tritt neben dem Verbot der oben genannten Artikel auch eine spezielle Kennzeichnung von Wegwerfprodukten in Kraft, für die es noch keine alternativen Angebote gibt. Dazu gehören Hygieneprodukte, To-Go-Becher aus und mit Plastik sowie Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern. Die Markierung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Umweltschäden durch Plastik warnen und über die richtige Entsorgung informieren.
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