EU-Parlament zur künstlichen Intelligenz: Der KI Grenzen setzen
Am Mittwoch möchte das EU-Parlament über die weltweit bislang umfassendste Regulierung von KI abstimmen. Expert:innen fordern schon Nachbesserungen.
Es ist ein düsteres Szenario, das Meredith Whittaker da malt. Eine Welt, in der wenige große Unternehmen Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI) herstellen und kontrollieren. Eine Welt, in der unterbezahlte Arbeiter:innen diese KI-Systeme kuratieren und ihnen zuliefern müssen. In der die Interessen und Rechte der Nutzer:innen und das Wohl der Gesellschaft sekundär sind. Mit diesem Szenario warnt Whittaker davor, die Unternehmen und den Markt einfach machen zu lassen: „Die KI-Systeme werden von Firmen gebaut, deren primäre Ziele Profit und Wachstum sind.“
Whittaker, einst Google-Mitarbeiterin, ist heute Präsidentin der Signal-Stiftung, die mit der gleichnamigem Messenger-App verbunden ist. Und sie ist Expertin in Sachen KI: Als Mitgründerin des AI Now Instituts an der New York University beschäftigt sie sich auch wissenschaftlich mit der Technologie. Auf der Bühne bei der Digitalkonferenz re:publica spricht sie vor einem Publikum, das tendenziell der Digitalisierung gegenüber aufgeschlossen eingestellt ist.
Doch KI – das ist kein klassisches Digitalisierungsthema. Anders als neue Plattformen, von denen alle paar Jahre mal eine neue zum Star wird, wie aktuell Tiktok, anders als die permanente digitale Überwachung, an die sich die meisten längst gewöhnt haben, ist KI etwas grundlegend Neues. Etwas, das Hoffnungen weckt. Und Ängste.
Es ist nicht einmal zwei Wochen her, dass eine Reihe Expert:innen, darunter etwa Sam Altman, Chef des ChatGPT-Herstellers OpenAI, vor möglichen Risiken gewarnt hat: „Das Risiko einer Vernichtung durch KI zu verringern, sollte eine globale Priorität neben anderen Risiken gesellschaftlichen Ausmaßes sein, wie etwa Pandemien und Atomkrieg.“
OpenAI-Chef tingelt durch die Politikwelt
Dass die Warnung es bei diesem einen Satz beließ, sorgte umgehend für Kritik. Sie würde damit eher weitere Ängste auslösen, statt einen Weg für einen konstruktiven Umgang mit der neuen Technologie aufzuzeigen. KI-Expertin Whittaker bezeichnet die Idee der Überlegenheit von KI als „Mythos“. „Je mehr wir glauben, dass diese Systeme übermächtig sind, desto mehr Macht geben wir den Firmen dahinter“, sagt sie.
Zum Beispiel die Macht, gehört zu werden. So trifft Altman aktuell die Staatschef:innen zahlreicher Länder – und nahm auch am Treffen eines transatlantischen Kooperationsforums teil, auf dem Vertreter:innen von EU und USA sich über gemeinsame Standards für KI-Anwendungen austauschten.
Tatsächlich ist die EU, was die KI-Regulierung angeht, ausnahmsweise mal nicht allzu weit hinter einer Technologieentwicklung zurück. Am Mittwoch soll das Parlament über den Artificial Intelligence (AI) Act abstimmen. Es ist die weltweit bislang umfassendste Regulierung zu künstlicher Intelligenz.
Die Abstimmung ist ein wichtiger Zwischenschritt, denn die Zeit drängt: Bis zum Jahresende sollen sich Parlament, Rat und EU-Kommission in den Trilog genannten Kompromissverhandlungen geeinigt haben. Weil es wegen Übergangsfristen danach noch zwei bis drei Jahre dauern wird, bis die Regelungen letztlich greifen, kündigten EU und USA nach dem Kooperationstreffen einen „freiwilligen Verhaltenskodex“ an, der diese Zeit überbrücken und die Weichen in Richtung der europäischen Regelungen stellen soll.
Positive Reaktionen auf Regeln
Tatsächlich haben nicht nur die EU, sondern auch die USA Interesse an gemeinsamen Regeln, die sich andere Länder zum Vorbild nehmen könnten. Doch was taugen die europäischen Regeln in der Form, wie sie aktuell geplant sind?
Spricht man mit Expert:innen für IT-Recht und -Ethik über den AI Act, sind die Reaktionen zumeist erst einmal positiv. Zum Beispiel, dass die EU einen sogenannten risikobasierten Ansatz verfolgt. Das heißt: Die Anwendungen sollen in Risikoklassen eingeteilt werden – je höher das Risiko, desto umfassender und strenger die Regeln.
Damit wird beispielsweise eine KI im Bereich Strafverfolgung stärker reguliert als ein Chatbot. Dazu kommen Vorschriften zu Transparenz und Erklärbarkeit der Systeme sowie Rechte für Betroffene, die sich gegen KI-Entscheidungen wehren wollen. Die beiden federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments hatten zuletzt noch einmal nachgeschärft und weitere Anwendungen in die Kategorie „inakzeptables Risiko“ aufgenommen, in der sich die verbotenen Einsatzzwecke befinden, – unter anderem Systeme zur biometrischen Massenüberwachung.
„Der Schutz der Menschen steht im Mittelpunkt“, beschreibt Matthias Kettemann, Professor für Innovationsrecht an der Universität Innsbruck, den Geist des Gesetzesvorhabens. Und: Weil die Regulierung nicht bei technischen Vorgaben stehen bleibt, sondern die Auswirkungen auf die Gesellschaft im Blick habe, drohe der AI Act nicht von den technologischen Entwicklungen überholt zu werden.
Wer lässt sich zur Rechenschaft ziehen?
Auch Sandra Wachter, Professorin am Oxford Internet Institute der gleichnamigen Universität sieht viel Positives – aber in einigen Punkten auch deutlichen Nachholbedarf. Zum Beispiel sei aktuell vorgesehen, dass die Hersteller im Rahmen der vorgesehenen Zertifizierung selbst bewerten sollen, ob ihre Produkte den Regeln entsprechen, statt dafür externe Prüfer:innen heranziehen zu müssen. Oder die Haftungsfrage, also: Eine KI richtet Schaden an – wer lässt sich dafür zur Rechenschaft ziehen? „Momentan liegt der Fokus der EU bei der Haftung noch sehr auf den Entwicklern der Foundation Models und das ist meines Erachtens nicht ausreichend“, sagt Wachter.
Foundation Models sind quasi die Basis-Modelle für KI-Anwendungen. Im Bezug auf die Herstellungskette vergleicht Wachter sie mit einem Hersteller von Ton. Ähnlich wie das Rohmaterial Ton in einem zweiten Schritt verarbeitet wird und in einem Dritten ein:e Kund:in es kauft und nutzt, werden aus den Basis-Modellen im nächsten Schritt KI-Anwendungen entwickelt und diese schließlich von den Nutzer:innen verwendet.
Wachter plädiert dafür, alle Akteur:innen in der Kette in die Verantwortung zu nehmen – aber mit unterschiedlichen Pflichten. So müsse ein Ton-Hersteller beispielsweise dafür sorgen, dass kein Gift in dem Material sei. Der Hersteller einer Vase darf keine Fälschung erstellen und der Kunde niemanden damit erschlagen. Eine analoge Regulierung brauche es auch für KI.
Auch beim Umweltaspekt gibt es noch Luft nach oben. Zum Beispiel ist eine Bewertung der Umweltauswirkungen bislang nur für Anwendungen vorgeschrieben, die in den Bereich des hohen Risikos fallen. Die KI-Anwendung für den OP-Roboter braucht also die Bewertung, der Chatbot aber nicht. Dazu kommt: Die Modelle zum Maschinellen Lernen, die zahlreichen aktuellen KI-Anwendungen zu Grunde liegen, werden immer größer – und damit ressourcenintensiver. „Wenn wir davon ausgehen, dass wir unseren Energieverbrauch reduzieren müssen, ist das kontraproduktiv“, sagt Friederike Rohde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung.
Halber Liter Wasserverbrauch für 20 bis 50 Fragen
Philipp Hacker, Professor für Recht und Ethik in der Digitalen Gesellschaft an der Europauniversität Viadrina, schlägt in einem aktuellen Arbeitspapier daher unter anderem eine Deckelung des Energieverbrauchs vor – diese könnte für gesellschaftlich wichtige Anwendungen höher ausfallen als für weniger wichtige. Außerdem gelte es, neben der Energie auch den Wasserverbrauch im Blick zu haben: Ein großes Modell, wie GPT-4, auf dem auch ChatGPT basiert, verbrauche „signifikante Mengen“ Wasser für die Kühlung der Rechenzentren. Ein Austausch von 20 bis 50 Fragen mit ChatGPT verbrauche aktuellen Schätzungen zufolge etwa einen halben Liter Wasser.
Wie das mit der Ressourcenschonung gehen kann, zeigt Björn Ommer auf der re:publica-Konferenz. Ommer ist Professor an der Ludwigs-Maximilians-Universität München. Gemeinsam mit seiner Forschungsgruppe veröffentlichte er im vergangenen Jahr einen der leistungsfähigsten KI-Bildgeneratoren, die es derzeit gibt: Stable Diffusion.
Im Unterschied zu anderen generativen KIs wie Midjourney oder ChatGPT ist Ommers Software Open Source: Jede:r kann den Quellcode einsehen und verändern. Das kleine und damit ressourcensparende Modell führt dazu, dass die Software auch auf Heimcomputern mit etwas leistungsfähigeren Grafikkarten anwendbar ist. „Demokratisierung von KI“ nennt Ommer das.
Es könnte ein Baustein sein dafür, dass KI-Anwendungen nicht nur von wenigen großen Firmen entwickelt und betrieben werden. „Wenn es uns gelingt, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, dann wird KI ein großartiges Werkzeug werden, das unsere menschlichen Fähigkeiten ergänzt und erweitert“, sagt Ommer. Die nächsten Schritte beim AI Act werden zeigen, ob es in diese Richtung geht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Grünes Wahlprogramm 2025
Wirtschaft vor Klima
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Foltergefängnisse in Syrien
Den Kerker im Kopf
Parteiprogramme für die Bundestagswahl
Die Groko ist noch nicht gesetzt