EU-Parlament berät Lieferkettengesetz: Fairness für Produzierende

Der Gesetzesvorschlag geht weit über den deutschen Entwurf hinaus. Viele kleinere Unternehmen müssten ihre Lieferanten kontrollieren.

Ein Mann hält frisch geerntete Kakaobohnen und eine Gartenschere in der Hand

Kakaoernte in der indonesischen Provinz Südsulawesi Foto: Yusuf Ahmad/reuters

BERLIN taz | Mühevoll hat sich die Bundesregierung auf das Lieferkettengesetz geeinigt. Dabei setzte die Union durch, dass nur größere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten die Einhaltung der Menschenrechte in ihren ausländischen Zulieferfabriken kontrollieren müssen. Doch der vorläufig gelöste Konflikt könnte über den Umweg aus Brüssel nochmal auf die deutsche Tagesordnung kommen. Denn das Europäische Parlament beschließt in diesen Tagen einen Gesetzentwurf, der auch kleine Firmen auf die Menschenrechte verpflichtet.

Bis heute verkaufen hiesige Händler Textilien, Smartphones, Schokolade und andere Produkte, die oft unter schlechten sozialen und ökologischen Bedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefertigt wurden. Immer wieder gibt es Berichte über Kinderarbeit, zu niedrige Löhne, Landraub oder Repression. Lieferkettengesetze auf nationaler und europäischer Ebene sollen solche Missstände zumindest teilweise beheben.

So berät das EU-Parlament (EP) von Montag bis Mittwoch dieser Woche seinen Bericht für ein EU-Lieferkettengesetz, den die niederländische Sozialdemokratin Lara Wolters federführend vorbereitet hat. Kommt das Vorhaben durch, sind die Mitgliedstaaten, auch Deutschland, daran gebunden. „Das Europaparlament fordert ein ehrgeiziges Lieferkettengesetz, das die Haftung der Unternehmen für ihre gesamte Wertschöpfungskette mit einschließt und somit viel weiter geht als der deutsche Vorschlag“, sagte die Grünen-EP-Abgeordnete Anna Cavazzini.

Ein heikler Punkt ist dabei, dass im Artikel 2 des EP-Vorschlags nicht nur große, sondern auch „alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko“ aufgeführt sind. Als „Hochrisikosektor“ verstehen die Abgeordneten beispielsweise auch die Textilbranche. In diesem Sinne müssten dann Importeure und Produzenten mit vielleicht 50 hiesigen Beschäftigten ihre Lieferanten in aller Welt kontrollieren. Allerdings sollen sie laut Gesetzentwurf „möglicherweise weniger umfangreiche und formalisierte Sorgfaltspflichtverfahren“ anwenden.

Gesamte Wertschöpfungskette erfassen

Ob es wirklich so kommt, ist noch nicht klar. Mehrere Abgeordnete der Europäischen Volkspartei, der auch die Union angehört, haben Änderungsanträge eingebracht. Einer, den unter anderem die CSU-Abgeordneten Marlene Mortler und Markus Ferber unterstützen, plädiert dafür, kleine Firmen auszunehmen. Das würde Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten entlasten.

Außerdem enthält der Vorschlag mehrere weitere Regelungen, die ebenfalls über den hiesigen Gesetzentwurf von Union und SPD hinausgehen. So will das EP die gesamte Wertschöpfungskette erfassen, auch entfernte Vorlieferanten. Im deutschen Gesetz geht es vornehmlich um die Hauptzulieferer der einheimischen Unternehmen. Laut EP sollen auch Umweltschäden mehr Beachtung erhalten, hiesige Firmen leichter vor Gericht verklagt und bei schweren Verstößen gegen Menschenrechte Importverbote für bestimmte Produkte verhängt werden können.

Als Reaktion auf den vorliegenden Parlamentsbericht wird wohl im Sommer EU-Kommissar Didier Reynders einen eigenen Entwurf präsentieren. Dabei muss er die Interessen der Nationalstaaten im EU-Rat berücksichtigen. In den nachfolgenden Dreiecksverhandlungen (Trilog) werden sich die drei Institutionen einigen – wahrscheinlich erst 2022. Das Bundeswirtschaftsministerium könnte versucht sein, die europäische Regulierung auf das deutsche Niveau zu entschärfen, besonders wenn es nach der Bundestagswahl in CDU-Hand bleibt.

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